Erstattungsfähige AG-Zuwendungen zur betr. Altervorsorge - Falsche Zuweisung des Erstattungsbetrages

  • Bin bei der Abarbeitung des Schreibens zur Jahresaktualisierung 2016 über 1.2.5 Erstattungsantrag zum AAG - Ausweisung von Arbeitgeberzuschüssen mal wieder über ein Problem gestolpert.


    Es steht beschrieben, daß man für die korrekte Ausweisung eine neue Lohnart anlegen soll und in dieser dann beim Kennzeichen Erstattungsfähige AG-Zuwendungen zur betr. Altervorsorge den Haken setzen soll.


    Dann würde auf dem AAG Antrag der anteilige Betrag entsprechend ausgewiesen werden. Da gibt es sogar schöne Bilders dazu. Leider nur von der Seite "weitere Kennzeichen", die erste Seite dazu fehlt.


    Im Antrag allerdings wird der anteilig (=(Zuschußbetrag/Leistungstage)xKrankentage) zu erstattende Betrag nicht ausgewiesen wo er sein sollte, das Ausgabe-Feld ist leer, sondern der Betrag wird dem Bruttolohn hinzugerechnet. Dadurch ergibt ein unrichtiger (geringerer) Erstattungsbetrag und ein Falschausweisung.


    Die Hotline (nur etwa 18 Versuche) angerufen, dort sagte man mir das wäre wohl eine Einstellungssache, welche wollte man mir nicht sagen. Auf Anweisung vom Chef der Supporter sei man gehalten nur technische Hilfe zu geben, steuerliche Hilfe dürften sie nicht gewähren ! AH HA ?


    Auf meinen mehrfachen Einwand, es sei ja eindeutig ein technische Frage, es ginge doch um Einstellungen die ich gemäß des Pamphletes richtig gemacht und nicht zum gewünschten Ergebnis führen würden, wurde mir angeraten, die Einstellung der Umlagesätze in den Einzugstellen-Stammdaten zu überprüfen und diese von "9-Keine Erstattung der AG-Beiträge" auf "0- Erstattung... " zu stellen.


    Mein Einwand, daß dies dazu führen würde daß dann die AG Anteile (welche diese KK satzungsgemäß nicht erstattet) ausgewiesen werden würde, war man mit der Motivation am lustlosen Ende angelangt. DIes ist (wie so oft bei mir) ein reiner Einzelfall und wäre noch nicht aufgetreten, oder ich wäre der erste AG der dieses Jahr eine Krankmeldung auf dem Tisch habe....


    Man legte mir am Ende dann nahe ein Ticket aufzumachen und die Datensicherung einzureichen.


    Hat jemand eine Idee, was ich da nicht richtig gemacht habe, bzw falsch eingestellt ?

  • Moin Sqenz,


    warum der Ausweis im falschen Feld erfolgt, kann ich leider auch nicht beantworten - wahrscheinlich ist dieses Feld im Formular einfach zu "neu" :whistling: ?


    Was ich aber inhaltlich nicht verstehe: Du schreibst



    Dadurch ergibt ein unrichtiger (geringerer) Erstattungsbetrag

    Du hast doch einen Betrag x im Feld "Fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt", dann den (fehlenden) Betrag für die anteilige Erstattung der AG-Zuwendungen zur bAV; davon wird doch *insgesamt* je nach Satz die Erstattung berechnet, es geht hier m. E. doch nur um den separaten Ausweis?


    Gruß
    Maulwurf

  • Ja, sorry, da hast du natürlich recht, ich habe mich, vor lauter Wut über die dummen Sprüche die ich da auf die Ohren bekam, vergaloppiert.


    Der Erstattungsbetrag insgesamt ist richtig, nur die Zuordnung in die richtigen Felder ist nicht gegeben.

  • Edit, nochmal die Daten aufgerufen.


    Nein der Erstattungsbetrag ist falsch.


    Weil der anteilige Erstattungsbetrag bAV (dem Bruttolohn) hinzugerechnet wird. und dann mit dem Erstattungssatz runtergerechnet wird.


    Bsp.....
    Monatsbrutto bei 30 Leistungstagen = 2000,00
    Monat. BAV bei 30 Leistungstage = 50,00
    15 Tage krank/ 50 % Erstattung


    Rechnung: (2000/30)*15= 1000 + (50/30)*15=25 =1025


    auszuweisen wäre somit:
    erstattungsfähiges brutto 1000,00, erstattungsfähige bAV 25,00 = Erstattungsbetrag 1025,00


    Das Program weist aber bei mir aus:
    erstattungsfähiges brutto 1025,00 + erstattunsgfähige bAV 0,00 = davon 50 % Erstattunsgbetrag = 1012,50

  • Hab' das jetzt mal versucht nachzuvollziehen...
    M.E. ist dort ein Gedankenfehler (bitte korrigiere mich)


    Bei Deinem Beispiel


    erstattungsfähiges brutto 1000,00, erstattungsfähige bAV 25,00 = Erstattungsbetrag 1025,00

    Damit wären doch dann 1025 Euronen (als fortgezahltes Entgelt) nur die Basis, aufgrund welcher erst die Erstattung i. H. v. 50% berechnet wird, also € 512,50..oder?


    Gruß
    Maulwurf

  • Nein, das Monatsbrutto des MA ist in dem Beispiel 2000,00; er bekommt auch 50,00 steuer- und sv-freie Zuschlag zur bAV.


    Er ist in dem Beispiel exakt den halben Monat krank.


    Die KK erstattet tatsächlich 50 %, also 50% von 2000 und 50% von 50,00 = 1025.00



    Das Programm meldet aber zur Erstattung 50% von 2025,00 Euro, also 1012,50.


    Als Ausgangsbasis zur Berechnung nimmt das Programm den vollen Monatslohn addiert dann aber nur den bereits anteilig berechneten Erstattungsbetrag anstatt den vollen Betrag der bAV.



    Bei meinen tatsächlichen Zahlen sind das krumme Beträge, daher fällt es einfacher auf.

  • Kurzes Update des Sachverhaltes:


    Nach Rücksprache mit der Hotline letzte Woche das erwartete Update abgewartet und heute gleich .5170 eingespielt und nochmals abgerechnet, ohne Erfolg und Änderung.


    Die Fehlzeit in den MA-Stammdaten gelöscht, die Monatsstammdaten auf "nicht krank gewesen" umgestellt und nochmals abgerechnet. So weit so gut und in Ordnung, nur der bereits erstellte AAG-Antrag verschwand nicht.


    Nach langem hin und her das Programm neu gestartet und ...


    TROMMELWIRBEL ....


    dann war auch die AAG-Meldung wieder verschwunden.



    Mit der Hotline telefoniert, Fernwartung aufgeschaltet, alle Einstellungen in den Lohnarten waren und sind richtig, der neu erzeugte AAG-Antrag ist nun rechnerisch richtig, nur die Ausweisung der anteiligen bAV im AAG-Antrag fehlt.



    Ein Ticket mit Datensicherung eingereicht ..



    ... to be continued ....

  • Hallo alle,


    nachdem die Sache mit dem Support hin- und hergeht und sich KEINERLEI Fortschritt entwickelt, kann ich jedem nur raten, sich die AAG-Erstattunsgsanträge bei denen dem Mitarbeiter steuer- und SV-frei betriebl. Altersvorsorge bezahlt wird, sehr genau anzuschauen.


    Bei mir stimmt kein einziger Antrag, es wird IMMER zu wenig Erstattung berechnet und beantragt. das sind natürlich je nach Bezügen und Krankheitsdauer so 15 bis 35 Euro Differenz je Antrag, also kommt da bei mehreren Mitarbeitern über die Dauer doch schon ein Sümmchen zusammen ....


    Ich werde, bis die Beträge korrekt berechnet werden, keinen AAG-Antrag versenden, weil ich den nicht nachvollziehbaren Papierwust der dabei entsteht, vom letzten Jahr noch immer in schlechter Erinnerung ist.


    ich habe lange in der Sache recherchiert, daher kann ich sagen, die aktuellen Fakten sind folgende:


    - die bAV Zuzahlung des AG (Sofern unter der 4% Regel) ist steuer- und sv-frei (wie schon ewig)
    - die KK muß seit dem 01.01.2016 den anteiligen bAV Betrag erstatten, obwohl für den Betrag KEIN Beitrag in U1/U2 abgeführt werden muß
    - dieser anteilige Betrage muß auf dem AAG-Antrag im entsprechenden Feld ausgewiesen werden



    Der Support sagt (gebetsmühlenartig) daß der Erstattungsbetrag nur dann berechnet wird, wenn die Lohnart NICHT St- und SV-frei ist. Was nicht stimmt, weil berechnet wird ja was nur eben falsch und auch nicht separat ausgewiesen, und auch sachlich nicht richtig wäre, weil dann jeden Monat Steuern und SV-Beiträge erhoben werden würden.


    Ich verzweifele langsam aber sicher an der Art wie mit dem Programmfehler umgegangen wird. Keiner sagt, wir kümmern und darum, sondern es wird immer wieder auf die falsche Zuweisung der ST und SV-Pflicht verwiesen.