Werkstudent in Berufsgruppe Angestellter und darauffolgende Steuerberechnung führt zu Nachzahlung

  • Hallo zusammen,


    zunächst einmal: Ich weiß, dass es dieses Thema schon gab, aber es wurde leider nur unzureichend und nicht korrekt behandelt. (Berufsgruppe Werkstudent fehlt)


    Zunächst einmal eine Kurzbeschreibung der Situation:


    Ein normal eingeschriebener Vollzeitstudent arbeitet neben dem Studium ganzjährig 20 Stunden pro Woche und verdient über 900€ im Monat. Er und sein Arbeitgeber zahlen den regulären Rentenversicherungsbeitrag, aber durch den Werkstudentenstatus keine Arbeitslosenversicherung und keinen gesetzlichen Krankenversicherungsanteil, da der Student sich selbst über die studentische Krankenversicherung versichert (ca. 80€ pro Monat).


    Die jährliche Lohnsteuerbescheinigung hat Werte bei den Ziffern 3,4,5,6, 22a,23a (identisch zu 22a) und 28 eingetragen. In den Zeilen 24-27 steht nichts und das ist ja auch richtig so.
    Jetzt bietet WiSo einem natürlich bei der Berufsgruppe nur nicht-richtige Auswahlmöglichkeiten an. Wenn man ,,Angestellter, Arbeiter'' auswählt, kriegt man den Hinweis, dass man fehlende Angaben zur Sozialversicherung gemacht habe und rechnet einem eine saftige Nachzahlung aus.
    ,,Rentenversicherungsfreie'' Beschäftigung ist es ja auch nicht, also wie kann man WiSo klar machen, dass man keine weiteren Sozialabgaben zu zahlen hat, sodass einem WISO dort keine Nachzahlung einbucht. Soll man einfach einen ,,Scheinbetrag'' reinschreieben, der genau dem AV bzw KV Anteil entsprechen würde, den man bei einer ,,normalen" Tätigkeit zahlen würde?


    Danke im Voraus und mit besten Grüßen,
    moTo

  • Ihnen auch einen schönen guten Tag miwe4,


    vielen Dank für Ihre leider nicht sehr hilfreiche Antwort. Ich habe die Themen bereits durchsucht, aber nirgendwo eine befriedigende Antwort gefunden. Auch findet man ständig in den von Ihnen ebenfalls mit einem simplen Link beantworteten Beiträgen zum Thema Werkstudent folgende Antworten:


    ,,Danke für's Verschieben. Allerdings gibt es hier leider keien Antwort auf meine Frage.''
    ,,Ja habe es schon durchsucht...aber habe leider die Antwort nicht gefunden...es wurden beide Möglichkeiten von Leuten als Lösung genannt.''
    ,,Danke für den Ratschlag, aber das tat ich als erstes. Leider gibt es jedoch auch in keinen anderem Thema eine plausible Antwort. Suchwort Werkstudent''


    Sie machen es sich also leider viel zu einfach, anstatt wirklich eine Hilfe zu sein.


    Lediglich ein Beitrag aus dem Jahr 2006(!) enthält einen klareren Hinweis auf meine Frage:
    ,,
    Hallo notloesung101,


    als Werkstudent sind Sie zwar mit "Werkvertrag" angestellt - RV-/KV-Beiträge werden aber in eine Versorgungseinrichtung gezahlt (z.B. medizinischer Bereich, Rechtsanwälte usw.), im WISO-Programm ist Ihre Berufsgruppe
    -> Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung


    Ändern Sie bitte die Berufsgruppe, dann dürfte keine Fehlermeldung mehr auftreten.
    ''
    Ist diese Antwort noch aktuell? Muss ich also bei Berufsgruppe ,,Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung'' einstellen, damit keine AV und KV Beiträge mehr von WISO als Nachzahlung berechnet werden?


    Aus dem Jahr 2011 gibt es auch noch einen Vorschlag von ,,Hermann'':
    ,,Zu 1.: "Rentenversicherungsfreie Beschäftigung" auswählen''
    Ist das dann jetzt die richtige Berufsgruppe? Rein vom logischen her hätte ich diese Auswahl als letztes in Betracht gezogen, denn ich zahle ja RV Beiträge.


    Sie sehen, es existieren widersprüchliche und unklare Aussagen zu diesem Thema. Haben Sie selbst denn dieses Thema schon einmal gesucht? Wie würden Sie reagieren, wenn Sie mit einem Problem bei der Windows Support Hotline anrufen und die Rückmeldung kriegen: ,,Steht im Handbuch, suchen Sie da''. Kämen Sie sich da nicht auch veralbert vor?




    Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen,
    moTo


    PS. Sorry für die klaren Worte, aber ich melde mich ja nicht in einem Support-Forum an, nur um standardisierte Antworten bekommen, weil sich jemand keine Arbeit machen möchte.
    Sollte ich mich irren und es existiert tatsächlich ein Thema mit genau dieser Antwort, möchte ich vielmals um Entschuldigung bitten, aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass es deutlich zielführender wäre, einen Direktlink auf den jeweiligen Beitrag zu verwenden, schließlich taucht dieses Problem sicher öfter auf.

    • Offizieller Beitrag

    Dies ist kein offizieller Support-Forum von Buhl, sondern ein Userforum, in dem User anderen Usern in Ihrer Freizeit behilflich sind, steuerliche Probleme, ggf. in Verbindung mit ihrer Buhl-Software, zu lösen bzw. Infos dazu zu bekommen.


    Du hast ja selber im Startpost schon einen Thread benannt. Und dieser beinhaltet auch genau die Lösung zu Deiner Frage. Deshalb habe mal wieder nur einen Link über das Ergebnis einer erweiterten Forumssuche, aus der sich auch andere mögliche Lösungshinweise ergeben. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, vor dem Einstellen einer neuen Frage, das Forum mal hinsichtlich vergleichbarer Fälle abzusuchen. Du hast es ja anscheinend, zumindest in Ansätzen, so gemacht. Dann hast Du Dich aber entschieden einen neuen Thread zu eröffnen, anstatt Dich bei einem vergleichbaren Thread einzuklinken. Dadurch, und mit jedem Post zu Deinem neuen Thread, wird die erweiterte Forumssuche immer unübersichtlicher, weil dann eben zig aktuelle Posts mit unbrauchbaren Infos in dem Suchergebnis oben stehen. Um Dir dann da einen genauen Treffer herauszusuchen, müssten wir es genau so machen, wie Du es selber auch machen kannst und solltest. Nämlich einen Treffer nach dem anderen Aufrufen und Durchlesen. Wir anderen Forumsnutzer und potentielle Hilfesteller sehen unsere Aufgabe aber nicht darin, Dir diese Arbeit abzunehmen. Das kannst Du wirklich nicht von uns erwarten.


    Und wie u.a. auch Hermann so schön gesagt hat, es wird nie eine Berufsgruppe Werkstudent geben. Man muss eben jeden Arbeitnehmerfall nach den Gegebenheiten abklopfen.


    Deine Lohnsteuerbescheinigung hast Du übrigens 1:1 und ohne jedwede Schätzungsbeträge in die Eingabemaske Deines Steuerprogramms zu übernehmen.


    Was bei "günstig" versicherten Personen immer wieder zu einem Problem werden kann, das ist die in diesem Forum ebenfalls oft erwähnte Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug (Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung). Zu der und ihren weitergehenden Konsequenzen kannst Du gerne unter Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig weiterlesen.

  • Hallo miwe4,


    Sorry, ich habe den Part mit Userforum nicht gelesen. Da dieses Forum direkt über die Buhl Homepage läuft, habe ich ganz automatisch etwas ,,offizielles'' erwartet.


    Wie auch immer, ich habe mich entschieden, einen neuen Thread zu eröffnen, da in keinem der Beiträge eine klare Antwort gegeben wird, was man bei Berufsgruppe in dem Standard Fall ,,Werkstudent arbeitet neben dem Studium max 20 Stunden und fällt nicht in einen Minijob Bereich" auszuwählen hat. Auch in deiner Antwort steht keine klare Aussage. Gibt es hier eine Angst vor rechtlicher Verfolgung aufgrund von womöglich falschen Informationen und werden deswegen keine klaren Antworten formuliert?!


    Ich würde also sehr gerne eine klare Antwort bekommen, welche Berufsgruppe denn nun einzustellen ist: ,,Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung'' oder ,,Rentenversicherungsfreie Beschäftigung'' (oder etwas ganz anderes). Ich bin sicher, viele Google Suchende und auch ich werden euch dafür dankbar sein (da man ja in der Regel Themen von neu nach alt durchsucht und somit gleich im neusten Beitrag eine eindeutige Antwort steht)




    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
    moTo

  • Gibt es hier eine Angst vor rechtlicher Verfolgung aufgrund von womöglich falschen Informationen und werden deswegen keine klaren Antworten formuliert?!

    Das mit Sicherheit nicht.
    Aber es ist auch immer zu beachten, daß nur in sehr engen Grenzen Hilfe in Steuersachen gegeben werden darf (da kann es dann rechtliche Probleme geben, wenn man dazu nicht berechtigt ist), deswegen wirst Du hier eher allgemeinere Aussagen als eine detaillierte und fallbezogene konkrete Hilfe bekommen, die dürfen nur die "Kollegen" der steuerberatenden Zunft geben.

  • Hallo MoTo,


    versuche mal:
    Berufsgruppe:"rentenversicherungsfreie Beschäftigung" und dann öffnet das Programm ein neues Feld
    "Tätigkeit", da trägst Du dann "Werkstudent" ein.


    .... und lies auch mal in der WISO-Hilfe......

  • Hi MoTo


    Ich würde also sehr gerne eine klare Antwort bekommen, welche Berufsgruppe denn nun einzustellen ist: ,,Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung'' oder ,,Rentenversicherungsfreie Beschäftigung'' (oder etwas ganz anderes). Ich bin sicher, viele Google Suchende und auch ich werden euch dafür dankbar sein (da man ja in der Regel Themen von neu nach alt durchsucht und somit gleich im neusten Beitrag eine eindeutige Antwort steht)
    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
    moTo

    Hi Moto!


    Hast du eine Lösung gefunden? Ich habe leider genau das gleiche Problem und kann auch keine Lösung finden.


    Aber Rentenversicherungsfreie Beschäftigung stimmt ja auch nicht, weil ich/wir ja Beiträge geleistet haben. Diesen Fehler merkt Wiso auch an...


    Beste Grüße
    SteuerMuC

  • Die jährliche Lohnsteuerbescheinigung hat Werte bei den Ziffern 3,4,5,6, 22a,23a (identisch zu 22a) und 28 eingetragen. In den Zeilen 24-27 steht nichts und das ist ja auch richtig so.
    Jetzt bietet WiSo einem natürlich bei der Berufsgruppe nur nicht-richtige Auswahlmöglichkeiten an. Wenn man ,,Angestellter, Arbeiter'' auswählt, kriegt man den Hinweis, dass man fehlende Angaben zur Sozialversicherung gemacht habe und rechnet einem eine saftige Nachzahlung aus.
    ,,Rentenversicherungsfreie'' Beschäftigung ist es ja auch nicht, also wie kann man WiSo klar machen, dass man keine weiteren Sozialabgaben zu zahlen hat, sodass einem WISO dort keine Nachzahlung einbucht. Soll man einfach einen ,,Scheinbetrag'' reinschreieben, der genau dem AV bzw KV Anteil entsprechen würde, den man bei einer ,,normalen" Tätigkeit zahlen würde?

    Und wieso klickst du nicht "Fehler ignorieren"? Angestellter ist schon richtig - die Fehlermeldung kann aber ignoriert werden, dazu wie gesagt ist nur der Klick in dem Kästchen beim Fehlerhinweis notwendig.

  • Vielen Dank für die Erstellung dieser Frage.Habe mich jetzt extra angemeldet um das hier zu schreiben.


    Ich hatte exakt das gleiche Problem/Situation.


    Ich habe es jetzt auch als Angesteller eingetragen und den Fehler ignoriert.