Erlöskonto EÜR vs GuV --> Abweichung wegen Wertberichtigungen

  • Hallo liebe Gemeinde,
    folgendes Problem tut sich bei mir auf:


    Alle Erlöse wurden brav gegen 8410 (Erlöse 19% Umsatzsteuer) gebucht.
    Ich bin IST Versteuerer.
    Am Jahresende musste ich in Konto 2451 (Einzelwertberichtigungen) einige Forderungen einstellen und somit zu 100% abschreiben.


    Problem:
    Ín meiner GuV erscheint der korrigierte Gewinn, hier hat es also geklappt und funktioniert.
    In der EÜR jedoch nicht. Dort wird scheinbar der gesamte 8410 Kontosaldo einfach als "eingenommen" angezeigt und somit ist mein Betriebsergebnis lt. EüR falsch und erhelblich höher ausgewiesen als in der GuV.


    Was muss ich tun, damit die EÜR auch stimmt?


    DANKE!!!


    Jesper

    • Offizieller Beitrag

    Moin Jesper,
    wenn Du bilanzierungspflichtig bist und somit eine GuV und eine Bilanz brauchst, würde ich mich um die EÜR nicht weiter kümmern.
    Wenn Du eine EÜR brauchst und somit keine GuV und Bilanz, würde ich mich um letztere nicht kümmern.


    Die EÜR bucht und bewertet anders als die GuV; in der EÜR buchst Du eine Rechnung, wenn das Geld auf dem Konto ist; insofern kann es durchaus sein, dass der Saldo von 8410 in der EÜR "einfach als eingenommen" angezeigt wird - das ist sogar erwünscht.

  • Hallo Jesper,

    Zitat

    "einfach als eingenommen" angezeigt wird - das ist sogar erwünscht.

    diese Aussage von Manuel ist falsch und wird auch falsch im Programm dargestellt.


    Bei der EÜR gilt das Zuflussprinzip. Du muss also fuer eine korrekte EÜR noch nicht bezahlte Erlöse fuer einen Jahresabschluss manuell auf ein anderes Konto, das nicht in der EÜR erscheint, umbuchen.
    Im Unternehmer erfolgt die richtige Buchung nur fuer "Umsatzsteuer nicht faellig" muesste jedoch auch fuer "Erlöse nicht fälliig" erfolgen


    Das Programm Mein Büro, auch von Buhl macht beides richtig.

    • Offizieller Beitrag

    @Franco, bitte reiße nicht Satzfetzen aus dem Zusammenhang.
    Der EÜR'ler bucht nach dem Zuflussprinzip, das ist richtig. Wenn Geld eingeht, wird das üblicherweise auf ein passendes Erlöskonto gebucht. Somit gilt in der EÜR, die ja streng nach Zufluß bucht, der erlöste Umsatz, der ja erst bei Zufluss gebucht wird, als Einnahme. Im übrigen bekommt der EÜR'ler auch entsprechende Hinweise in der Buchhaltung angezeigt.


    Unternehmer macht das auch richtig, wenn das Programm richtig eingerichtet ist und unterschiedliche Dinge beachtet werden. Da vermutlich der TE bilanzierungspflichtig ist, dürfte die Diskussion über eine "falsche" EÜR aber eher intellektueller Natur und der Sache nicht dienlich sein.

  • Manuel, Klasse und danke fuer die schnelle Antwort.
    Franco, warum gehst Du den Manuel so an? Alles was er hier freundlicherweise wollte, war helfen, denke ich. Vielleicht loescht Du deinen Kommentar einfach. ;)


    Ihr habt beide geholfen, vielen Dank!


    :D :D :D Jesper :D :D :D