Abruf Steuerbescheid

  • Hallo,


    habe Einkommensteuererklärung für 2014 mittels WISO Software Anfang 12/2015 an das Finanzamt übermittelt. Soweit alles gut.
    Habe jetzt Mitte Januar eine Mail vom FA bekommen dass für mich "über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid 2014) zur Abholung bereitgestellt" wird.
    Soweit auch gut. Aber: wie komme ich da dran? Gibt es irgendwo eine Importfunktion?


    Ich sehe nur die Funktion "Steuerbescheid prüfen". Die hilft mir jedoch in keinster Weise weiter, da sich leider meine Festplatte mit der Einkommensteuererklärung-Datei für die WISO-Software Anfang Januar verabschiedet hat. Kein Backup (Dazu bitte keine Kommentare ...). Die WISO-Software setzt das vorliegen dieser Datei aber anscheinend voraus um den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt abzurufen, denn ich bekomme die Meldung:


    "Sie können leider keinen Steuerbescheid vom Finanzamt heunterladen. Grund: Sie haben ihre Steuererklöung nicht per ELSTER übermittelt."


    Habe ich aber.


    Ein schriftlicher Einkommensteuerbescheid vom FA liegt mir (bisher) nicht vor.


    Hat irgendjeman eine Idee?


    Danke & Gruß
    Tom

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe nur die Funktion "Steuerbescheid prüfen". Die hilft mir jedoch in keinster Weise weiter, da sich leider meine Festplatte mit der Einkommensteuererklärung-Datei für die WISO-Software Anfang Januar verabschiedet hat. Kein Backup (Dazu bitte keine Kommentare ...).

    Natürlich Kommentare dazu, denn dies ist ursächlich für das Ergebnis und die Beantwortung. Ohne nach dem ELSTER-Versand erstellte Datei läuft insoweit nichts, da das Verfahren darauf aufbaut.

    Die WISO-Software setzt das vorliegen dieser Datei aber anscheinend voraus um den Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt abzurufen, ... .

    Eben.

    denn ich bekomme die Meldung:


    "Sie können leider keinen Steuerbescheid vom Finanzamt heunterladen. Grund: Sie haben ihre Steuererklöung nicht per ELSTER übermittelt."


    Habe ich aber.

    Und woher soll das Programm und insbesondere das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung das wissen?

    Hat irgendjemand eine Idee?

    Den Papierbescheid des FAs manuell oder programmunterstützt nach manueller Eingabe der Daten vergleichen (lassen).


    Das Beantwortung der Frage hättest Du aber mittels der erweiterten Forumssuche leicht selber erledigen können. Das Thema wurde oft und ausführlich behandelt.

  • Ohne nach dem ELSTER-Versand erstellte Datei läuft insoweit nichts, da das Verfahren darauf aufbaut.

    Danke, das war die Info die ich brauchte. Auf die restliche Arroganz in der Antwort hätte ich verzichten können.


    Gruß
    Tom

  • Auf die restliche Arroganz in der Antwort hätte ich verzichten können.

    Nun, da sehe ich keine Arroganz. Es sind Antworten, die man aufgrund ihrer Kürze (manches liest sich vielleicht wie ein "hingeworfener Brocken") als arrogant empfinden kann, es aber nicht sind (und ich weiß da genau, wovon ich rede).
    Vielleicht solltest Du Dir auch bewußt sein, daß alle, die hier antworten, dies freiwillig tun, um anderen zu helfen. Und vor allem der Verweis auf die Forumssuche ist sehr sinnvoll, weil zig Threads mit demselben Thema (und der dazugehörigen Antwort) das Forum unübersichtlich machen. Außerdem gibts im Programm auch eine Hilfe, Du hättest also auch ganz allein darauf kommen können:



    Damit will ich nicht sagen oder gar fordern, daß Kritik nicht zulässig sei.


    Und wenn Du die Datei nicht mehr hast, wirst Du auch nur nach einer kompletten Neueingabe der Daten vergleichen können - nur weißt Du dann nicht, ob die neueingegebenen Daten mit den ursprünglich eingegebenen übereinstimmen, Du also nichts vergißt oder hinzufügst.