Auswärtstätigkeit, AG zahlt keine Pauschalen, wie eintragen?

  • Hallo,


    ich bin mind. vier Tage die Woche (1 Tag An-/Abreise, 2 volle Tage) in einer entfernten Stadt tätig, zu welcher ich in der Früh am 1. Tage fliege und am 4. Tag abends zurück fliege. Mein Arbeitgeber bezahlt keine Verpflegungspauschalen und es wird auch nichts gestellt.
    Gerade zerbreche ich mir jedoch den Kopf, wie ich das im Wiso Einkommenssteuer 2015 eintrage. Könnte mir hier jemand einen Tipp geben? Wenn ich es so eingebe, wie ich meine, geht Wiso davon aus, dass dies mir bezahlt wurde, was nicht korrekt ist.


    Gruß und vielen Dank!

  • Moin Lomos,


    wenn Du tatsächlich keine Verpflegungsmehraufwendungen erstattet bekommen hast (s. Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung) kannst Du dort auch nichts eintragen, Du musst ja die Bescheinigung 1:1 übernehmen.


    Allerdings erhälst Du sie nicht qausi 1:1 (wie vom AG), sie mindern dann "nur" Dein zu versteuerndes Einkommen.


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo Lomos,


    wenn der Arbeitgeber keine Verpflegungspauschalen zahlt, sind dies im Rahmen der Vorgaben Reisekosten. Du musst jedoch im Vorfeld klären, was deine erste Tätigkeitsstätte ist - es könnte nämlich sein, dass dein Arbeitgeber die entfernte Stadt als erste Tätigkeitsstätte definiert hat und dann hast du "nur" Kosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ...

  • Dankeschön für eure Hinweise.


    Erste Tätigkeitsstätte ist schon die in meiner Nähe. Ich bin gerade nur für einige Monate bei einem Kunden tätig.


    Somit trage ich nur eine Reisetätigkeit bzw. die Anzahl der Reisetage ein aber keine Pauschalen?

  • Hallo,


    die Pauschalen hängen doch von der Anzahl Stunden ab, die du unterwegs bist. Daher musst du ja Beginn und Ende der Dienstreise angeben ...

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie verstehe ich das mit den mindestens 4 Tagen Tätigkeit an der weiter entfernten Betriebstätte des AGs und der ersten Tätigkeitsstätte an der näher gelegenen Tätigkeitsstätte nicht so in meinen Kopf. Wo bleibt denn da noch Raum für eine erste Tätigkeitsstätte am näheren Ort? Welche Tätigkeiten übst wann und wo in welchem Umfang aus? Was steht diesbezüglich in Deinem Arbeitsvertrag und in den Ergänzungen dazu?


    Ansonsten kommt mir da irgendwie der Begriff "Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung" mit entsprechenden Familienheimfahrten in den Sinn. Von Dienstreisen bin ich bei der geschilderten Regelmäßigkeit noch ganz weit weg.

  • Ich bin als IT-Consultant tätig und war vom Juli bis Dezember durchgehend für einen Kunden Mo - Do (manchmal bis Fr.) in dessen Büro. Freitags arbeite ich im HomeOffice. Das Hauptbüro habe ich nie aufgesucht, lediglich ein Außenbüro in der Stadt des Kunden.


    Während meiner Zeit wohne ich dort im Hotel.


    Zum/vom Flughafen fahre ich mit meinem Dienstwagen. Flug- und Hotelkosten (ohne Frühstück) werden direkt vom AG übernommen. Sonst gibt es keine Zuschläge oder Pauschalen.

  • Moin,


    m. E. handelt es sich dabei um eine typische Auswärtstaetigkeit, da es sich ja um keine Betriebsstätte des AG handelt. Auch das Berufsbild spricht ja fuer einen "Vorort"-Einsatz beim Kunden.


    Insofern wäre der Ansatz der Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate (Juli-September) m.E. möglich.


    Gruss
    Maulwurf

  • Super vielen Dank!


    für die ersten drei Monate? Sprich die Verpflegungspauschale von Oktober bis Dezember kann ich dann nicht mehr geltend machen?


    Für die Steuern nutze ich Wiso Sparbuch. Liege ich dann richtig, wenn ich hier bei Ausgaben (Werbungskosten) - Reisekosten - Detaillierte Erfassung den Zeitraum 01.07. - 31.2. als Dienstreise eintrage mit gleichem Zeitraum für "wurde die auswärtige Tätigkeit an mehr als 2 Tagen wöchentlich aufgesucht"? Wiso Sparbuch verlangt hier weitere Eingaben für z. B. Fahrtkosten, welche ja nicht entstanden sind.


    Mir tuts leid dass ich hier so auf die Nerven gehe, aber ich habe ehrlich keine Ahnung wie ich das Eintragen soll. Würde mich auch gerne irgendwie revanchieren.

  • *Leider* werden die Pauschalen nur für drei Monate an der selben Tätigkeitsstätte gewährt, hättest Du dann einen anderen Kunden/Auftraggeber, würde die Frist erneut beginnen. Frag' mich nicht nach dem Sinn ;)


    Zur praktischen Umsetzung können andere mehr sagen :-), erscheinen mir aber so i. O.


    Gruss
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Es sind m.E. die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung anzuwenden. Die Unterbringung in einem Hotel spricht auf keinen Fall dagegen.

    • Offizieller Beitrag

    Dein Hotelzimmer ist bei 4-5 Tagen Aufenthalt doch mit Sicherheit aus Kostengründen durchgehend gemietet und immer dasselbe. Würde sich doch ansonsten für die anmietende Firma gar nicht rechnen. Habe ich zumindest nach den Arbeitstagen so unterstellt. Und dann bin ich in Gedanken nach wie vor bei einer doppelten Haushaltsführung.


    Doppelte Haushaltsführung - www.steuerlinks.de
    Zweitwohnung eines Arbeitnehmers – diese Aufwendungen können Arbeitgeber ersetzen - Quelle: www.iww.de
    http://www.graf-steuerberater.…lte-Haushaltsfuehrung.pdf

  • Moin,


    meine Bedenken bezogen sich auch nicht auf das "Wie" der Unterkunft, sondern, wie hier im Forum auch schon mal diskutiert wurde, auf die -vorher feststehende - Endlichkeit des Einsatzes.
    M. E. bezieht sich die DHH auf eher langfristige Anlässe wie Versetzung, Wechsel des Arbeitsplatzes etc..


    Bleibt also die Frage der "ersten Tätigkeitsstätte".. ich habe die Aussage von TE ("ist schon in meiner Nähe") so interpretiert, dass diese klar definiert ist und er dem auswärtigen Beschäftigungsort nicht dauerhaft zugeordnet ist...


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    M. E. bezieht sich die DHH auf eher langfristige Anlässe wie Versetzung, Wechsel des Arbeitsplatzes etc..

    Wo steht das so?


    Abgesehen davon sind wir hier schon bei Juli-Dezember. Das ist kein langfristiger Anlass? Ich habe da schon kürzere Anordnungen und Versetzungen gesehen. Und zu dem Folgejahr wurde ja noch gar nichts gesagt.