Trotz Lohnsteuerausgleich Steuererklärung machen?

  • Ich habe dieses Jahr erstmalig einen Lohnsteuerausgleich bekommen. Muss ich jetzt die Steuererklärung trotzdem machen? Ich habe ja Sachen abzusetzen, aber macht es Sinn?

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich jetzt die Steuererklärung trotzdem machen?

    Das "muss" hängt davon ab, ob Du Pflichtveranlagt bist (mehr dazu siehe hier).

    Ich habe ja Sachen abzusetzen, aber macht es Sinn?

    Sinnvoll ist es, wenn Du mit einer Erstattung rechnen kannst. Ob und wieviel kann man ohne Kenntnis Deiner Einkünfte, Werbungskosten etc. nicht sagen. Im Leohnsteuerjahresausgleich können z.B. keine erhöhten Werbungskosten berücksichtigt werden, sondern nur die Pauschale.

  • Pflichtveranlagt bin ich nicht.


    Okay, also bei meinem Partner ist auch schon ein Jahresausgleich von seinem AG gemacht worden und bei ihm steht auf dem Lohnsteuerbescheid bei Lohnsteuer 0 Euro. Also wurde ihm wohl die komplette Steuer erstattet ohne Steuererklärung.


    Ich werde meinen Bescheid am Freitag kriegen. Wenn dort bei Lohnsteuer ein Betrag noch stünde, macht es Sinn eine Steuererklärung zu machen. Sonst nicht, oder liege ich falsch?

    • Offizieller Beitrag

    und bei ihm steht auf dem Lohnsteuerbescheid

    Du meinst vermutlich den Ausdruck der Elektron. Lohnsteuerbescheinigung. Der Bescheid kommt vom FA, nicht vom AG und heißt dann auch anders. ;)

    Also wurde ihm wohl die komplette Steuer erstattet ohne Steuererklärung.

    Wenn man unterm Strich keine Steuern bezahlt hat, dann gibt es natürlich nichts zurück.

    Wenn dort bei Lohnsteuer ein Betrag noch stünde, macht es Sinn eine Steuererklärung zu machen. Sonst nicht, oder liege ich falsch?

    Kann man so nicht sagen. Wenn das allgemein so wäre, würde ja niemand Steuern bezahlen. Es wäre möglich, daß Du von den gezahlten Steuern noch etwas zurück bekommst, aber wie gesagt nur, wenn z.B. höhere Werbungskosten vorliegen. die die Pauschale übersteigen, die normal bei allen berücksichtigt wird.


    Gebe einfach mal alle Daten in das Programm ein (inkl. Werbungskosten etc.) und schaue, was Dir das Programm ausrechnet.

  • Ja klar den meinte ich :D


    Alles klar, aber wenn bei elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bei mir auch 0 Euro steht, brauch ich es schlicht weg gar nicht eingeben und ich habe die CD umsonst gekauft *g*.

    • Offizieller Beitrag

    Pflichtveranlagt bin ich nicht.

    sicher? Du hast Dir aber den oben verlinkten Beitrag mal durchgelesen bzw. auch die Pflichtveranlagungsgründe des § 46 EStG im Wortlaut mal angeschaut?


    Alles klar, aber wenn bei elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bei mir auch 0 Euro steht, brauch ich es schlicht weg gar nicht eingeben und ich habe die CD umsonst gekauft *g*.

    Wie gesagt, so sicher ist das, gerade bei Zusammenveranlagung, nicht immer zu sagen, ohne alle relevanten Details zu kennen.

    also bei meinem Partner


    Gerade durch die sogenannte Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug rutschen mehr Steuerbürger in die Pflichtveranlagung als man denkt.

  • Ich bin mir nicht bewusst, was von den aufgezählten Dingen auf mich zutreffen könnte. Welche Pflichtveranlagung meinst du denn z.b.?


    Wir leben nicht zusammen. Jeder macht seine eigene Steuererklärung.