Verbuchen von Rechtsberatungskosten

  • Einen schönen guten Morgen,


    meine AGB Texte, die ich von einem Online Rechtsanwalt erhalte werden von meinem Bankkonto abgebucht.



    Was für ein Buchungstext braucht man dafür?
    Ich finde nichts was dazu passen würde.



    Sachkonto? könnte Rechts-und Beratungskonto sein. Stimmt das?



    Welches Geldkonto? Ist Bank richtig?



    Könnt Ihr mir dabei behilflich sein?

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde nichts was dazu passen würde.

    Ich habe selten so eindeutige und fast wortgleiche Kontenbezeichnungen gesehen wie bei Deinem "Problem".


    Online Rechtsanwalt

    Sachkonto? könnte Rechts-und Beratungskonto sein. Stimmt das?


    Bankkonto

    Welches Geldkonto? Ist Bank richtig?


    Könnt Ihr mir dabei behilflich sein?

    Wenn Dir diese zwei Positionen wirklich so ein Kopfzerbrechen gemacht haben, dann würde ich Dir wirklich raten, Deine Steuerangelegenheiten in die Hände eines Profis zu geben. Die Steuerberater haben ihr Handwerk gelernt und können vielleicht auch vor manch einem großen Fehler bewahren, der sich hinterher nicht mehr bzw. nur noch mit viel Geld richtigstellen lässt. Du kannst dann immer noch alles parallel zu Lernzwecken in ein Programm erfassen und mit den Ergebnissen des Steuerberaters abgleichen, um dann nach ein paar Lehrjahren alles selber zu machen. Die VHS wäre in der Zeit auch eine gute und gern genannte Quelle, um sich Grundkenntnisse im Steuer- und Buchführungsrecht anzueignen.

    • Offizieller Beitrag

    winzige Einschränkung: bei dem Geldkonto könnte es sich ja eventuell um ein privates Konto handeln..dann käme dann ja noch das Verrechnungskonto bzw. die Privatentnahme wie z. B. hier

    Da hast Du in der Tat recht. Ich hatte ein betriebliches Bankkonto unterstellt, da im Fragetext ja nicht von einem privaten Bankkonto die Rede war. Aber bei dem Kenntnisstand in Rechtsfragen der TE sicherlich ein guter Hinweis. Ich befürchte nur, jetzt geht die Verwirrung erst richtig los.

  • Hallo,


    ich habe mich bei der Volkshochschule angemeldet. Doch leider erst beginn 05.04.2016.


    Da könnte mir jetzt auch keine Schule helfen, wenn die Buchungstexte nicht dem entsprechen.


    Wieso privates Bankkonto.


    Wenn irgend etwas abgebucht wird muss man es verbuchen können, egal ob privat oder geschäftlich. Was hat das damit zu tun?


    Es ist geschäftlich für mein kleines Unternehmen. Es sind die AGB, die ich beim Online-Rechtsanwalt gebucht habe. Dafür muss es doch Buchungstexte für geben.
    Wie macht Ihr das denn? Braucht Ihr keine Rechtstexte?


    Wie gesagt: Es hat nichts mit Privateinlage zu tun.


    Kann mir denn niemand sagen wozu das gehört? :(


    Mal die Buchungstexte kopiert. Was gehört nun zu Rechtsanwaltskosten?


    • Offizieller Beitrag

    Wenn irgend etwas abgebucht wird muss man es verbuchen können, egal ob privat oder geschäftlich. Was hat das damit zu tun?

    Du solltest dringend mal zu Privateinlagen und Privatentnahmen nachlesen.

    Wie gesagt: Es hat nichts mit Privateinlage zu tun.

    Natürlich hat es das, wenn ein betrieblicher Aufwand von einem privaten Bankkonto beglichen wird.


    Ach so. Mein Shop muss ich auch bezahlen. Wird auch abgebucht und muss verbucht werden.

    Schau Dir doch einfach mal den Kontenplan Deines Programms an. Und ggf. sind in den Einstellungen auch noch weitere Konten freischaltbar.


    Fehlende steuerliche Beratung kann im Einzelfall teurer werden als ein Steuerberater und auch ganz schnell mal existenzgefährdend werden.

  • Ich habe mir auch schon verschiedene Programme angeschaut. Habe micht jetzt für ein Programm entschieden, da wäre ihr Problem überhaupt keine Problem. Sie würden unter Betriebsausgaben die Zeile finden"Rechts u. Beratungskosten" und fertig. Da brauchen Sie keinen Profi keinen Steuerberater keinen VHS-Kurs. Da ist zwar auch ein Kontenrahmen zugrunde gelegt aber Sie buchen nicht in Konten.Das Progromm macht nur, was das FA verlangt und keinen Strich mehr. Schauen Sie mal, das Programm war auch schon Testsieger, oft 2.Sieger. Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Schauen Sie mal, das Programm war auch schon Testsieger, oft 2.Sieger.

    Warum soll sie den Testzweiten nehmen, wenn sie auch den Testsieger nutzen kann (und auch nutzt)?

    Das Programm macht nur, was das FA verlangt und keinen Strich mehr.

    Genau das kann und macht das Steuer-Sparbuch (ab Version 2016 = WISO steuer:Sparbuch)doch auch. Da hat es für einfach Fälle eben die im ESt-Modul beinhaltete vereinfachte EÜR oder eben das gesonderte EÜR-Modul. Die TE nutzt, aus uns nicht bekannten Gründen (z.B. Unterstützung bei USt-Erklärung, etc.), offensichtlich das gesonderte EÜR-Modul. Da die TE aber schon Probleme hat, Rechtsanwaltskosten dem Konto mit ähnlicher Kontobezeichnung zuzuordnen, vermag man nichts anderes, als zur Inanspruchnahme der Hilfe eines Profis zu raten. Da ja augenscheinlich am lebenden Patienten (bereits bestehendem Unternehmen) gearbeitet wird, bleibt nicht großartig Zeit für einen Lernprozess. Jeder andere Rat wäre in meinen Augen fahrlässig.

  • Moin talberg,


    das richtige Aufwands"Konto" zu finden war ja offenbar nicht das Problem.


    Du meinst, dieses Zauberprogramm bügelt alle fehlenden Grundkenntnisse aus? So ein Ratschlag ist mehr als fahrlässig :thumbdown:


    Gruss
    Maulwurf


    Nachtrag: ja, die Beiträge haben sich tatsächlich zeitlich überschnitten

  • Dafür muss es doch Buchungstexte für geben.

    Hallo Marlies1958


    Wenn Du noch mit dem EÜR-Modul vom Steuersparbuch arbeitest, findest Du für diese Ausgabe keine spezielle Buchungsvorlage. Musst also diese Ausgabe selbst buchen.


    Wie ich lese hast Du noch kein "Firmen"-eigenes Girokonto, so dass Du das am besten als "Privateinlage" buchst.


    Heißt soviel wie, Du streckst Deinem Geschäft Geld von Deinem Privatkonto vor (legst ein), weil diese Ausgaben betrieblich veranlasst waren. Darum auch 1890 (Privateinlage)
    Also lautet die Buchung - 4950 (rechts u. Beratungskosten) an (zahlt) 1890 (Privateinlage)


    Da Du, wenn ich noch recht erinnere als Kleinunternehmen firmierst und USt-befreit bist, erscheint im Bild auch keine USt.


    Gruß und stress Dich nicht

  • Ich habe mir mal die Privat Einlagen usw. angeschaut. Kann man da für jeden Monat die Gebühren für Rechtsanwalt und Miete des Online Shops erfassen?


    Ist das so korrekt wie ich das jetzt verstehe?
    Das wäre toll, wenn ich das richtig verstanden hätte.


    Ich weiß es ist schwierig mit mir.


    Gibt es keine Lehrgänge für das Wisoprogramm. Bei der Volkshochschule finde ich leider nichts.

  • Ich habe mir mal die Privat Einlagen usw. angeschaut. Kann man da für jeden Monat die Gebühren für Rechtsanwalt und Miete des Online Shops erfassen?

    Hallo, moin marlies,


    ja, Du kannst, solange Du noch kein eigenes "Geschäftskonto" hast, die Beträge welche von Deinem Privat-Girokonto abgebucht werden so "buchen".


    Du kannst auch aus dieser Buchung selbst eine Buchungs- "Vorlage" erstellen, um dir das monatliche eintippen zu ersparen.


    Dazu klickst du die Buchung an, und dann auf "aus der Buchung eine Vorlage erzeugen"
    Das kannst Du so auch mit den sich mtl. wiederkehrenden so machen.


    Wg. der "Lehrgänge" schaust Du am besten mal hier bei Seminare rein.


    Ich aber der Meinung, dass dein VHS Entschluss für´s erste Zielführender ist.

    ich habe mich bei der Volkshochschule angemeldet. Doch leider erst beginn 05.04.2016.

  • Ich habe ein geschäftliches Girokonto seid diesen Monat.

    Na fein :thumbsup:
    Dann kannst Du über 1200 anstatt 1890 buchen.
    Und wenn Du mal Geld für Privat abhebst, einfach 1800 an 1200 buchen.


    s´wird scho (sagen wir Frange) ;)