Anlagevermögen + Splittbuchung direkt GWG 480?

  • Hi,


    vorab.


    Windows 7, aktuellstes Mein Buero


    Ich hab diverse Themen bzgl. Splittbuchung und dem immer noch nicht vorhandenen
    Punkt "EK v. Anlagevermoegen" gefunden. Ich hab eine Rechnung ueber 2 Buerostuehle
    mit je. nicht mehr als 280,- netto, d.h. die Gesamtrechnung betraegt ca. 560 Euro.


    Kann ich jetzt einfach diese eine Buchung im Onlinekonto unter "EK v. Anlagevermoegen"
    buchen trotz Betrag ueber 410 Euro (denn es sind ja einzeln nicht mehr als 280) und die
    Warnung von MB ignorieren


    oder


    fuer jeden Stuhl einen Eintrag unter Anlageverzeichnis ueber den jeweiligen Betrag + 480
    und 4855 und dann in der Splittbuchung direkt an 480 buchen?


    Danke und Gruss

  • nun sind es doch aber derer 2 (Sitzgelegenheiten)

    Das meinte ich ja. Gesamtpreis zu hoch
    Er müsste 2 daraus machen. Aber natürlich nur wenn sie in der Rechnung auch einzeln aufgeführt sind.
    (so sind unsere ganzen Büros eingerichtet. Anstatt 1 Schreibtischanlage bestehend aus ...Gesamtpreis, eben 2Schreibtische a´... 1 Schreibtischcontainer a´...und plara )


    Zitat von der TE

    dann kann ich die Anlagegüter (zwei Stück) nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter anlegen, weil der Gesamtbetrag ja über 410 € netto liegt.


    gut erkannt (vom Programm)

    Zitat von TE

    Wenn ich über die Stammdaten die beiden Wirtschaftsgüter anlege, dann wiederum kann ich sie nicht dem abgebuchten Betrag zuordnen - es sind ja zwei Wirtschaftsgüter.

    gutes Programm :D

    Zitat von Mausko

    mir würde dazu nur einfallen, 2 Eingangsrechnungen über die Anlagegüter(ohne Versandkosten) zu erstellen.


    sorry, sehe eben dass er das zum Schluss auch so gemeint und gleich die Sofortabschreibung mit erwähnt hat.


    fuer jeden Stuhl einen Eintrag unter Anlageverzeichnis ueber den jeweiligen Betrag + 480
    und 4855 und dann in der Splittbuchung direkt an 480 buchen?

  • Auch sorry :)


    Nee, nee ich bleibe dabei. Für die Bewertung spielt der Wert des einzelnen WG (neben den weiteren Kriterien für ein GWG) die entscheidende Rolle.
    Wenn TE nun 5 Stühle gekauft hätte, werden die dann ja auch nicht automatisch Anlagevermögen..


    Und ob nun ein Stück Papier mit dem entsprechenden Buchungsmerk oder zwei oder eben fünf, aendert doch am Sachverhalt relativ wenig.


    Und mein verlinkter Beitrag bezog sich doch "nur" auf die technische Umsetzung mit MB, inhaltlich gab es dazu keinen Widerspruch.


    Wenig im Leben ist sicher, hier bin ich's aber schon :)


    Gruss
    Maulwurf

  • Ok, d.h. rein von der Logik und nach Herrn Maulwurfs Meinung kann ich diese eine Rechnung ueber 560 Euro mit 2 Positionen je 280 direkt nach "EK v. Anlagevermoegen" buchen, auch wenn das Programm meckert....DA ja die Einzelbetraege <410 Euro sind.


    Bzgl. der 5 Stuehle von oben...ja seh ich genauso. Kauf ich 5 Stuehle zu je 40 Euro, buch ich das direkt nach Buerobedarf oder etwas in der Art.