Verständnisfrage - noch anzusetzende Werbungskosten

  • Hallo zusammen,


    bin leider blutiger Anfänger und für jede Hilfe dankbar :)


    Habe vom Arbeitgeber einen Reisekostennachweis erhalten, auf dem nur die "noch anzusetzen Werbungskosten" für Dienstreisen aufgelistet sind.


    Wie kriege ich diese ins WISO Steuersparbuch 2016??


    Alle Dienstreisen detailliert auflisten ist ja ohne Belege (die liegen beim AG) nahezu unmöglich...


    Merci schon mal vorab für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    WISO Steuersparbuch 2016

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_move.gif]


    Du kannst beruflich veranlasste Reisekosten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend machen. Dazu sind diese dem Grund, der Art und der Höhe nach nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Die durch den Arbeitgeber in diesem Zusammenhang erfolgten steuerfreien Erstattungen sind zu erklären und gegenzurechnen.


    Der Arbeitgeber kann mitnichten bescheinigen, welche Kosten Du noch geltend machen kannst bzw. welche Kosten das FA zu berücksichtigen hat. Diese Prüfung obliegt einzig und allein dem Finanzamt.

  • Danke für die Antwort.


    Dann reicht es aber - nach meinem Verständnis - wenn ich die noch anzusetzenden Reisekosten eintrage...der Rest wurde ja bereits vom Arbeitgeber beglichen.


    Oder muss ich da wirklich jede Quittung/Rechnung reinklopfen und dann wieder abziehen? 8|

    • Offizieller Beitrag

    Dann reicht es aber - nach meinem Verständnis - wenn ich die noch anzusetzenden Reisekosten eintrage...der Rest wurde ja bereits vom Arbeitgeber beglichen.

    Wozu schreibe ich denn oben genau das Gegenteilige? ?(


    Oder muss ich da wirklich jede Quittung/Rechnung reinklopfen und dann wieder abziehen?

    Ja.

  • Oder muss ich da wirklich jede Quittung/Rechnung reinklopfen und dann wieder abziehen?

    Ja, denn wenn Du "die noch anzusetzenden Reisekosten" in Höhe von x,xx € einträgst, die steuerfreie Erstattung aber größer als x,xx ist, dann wird die Differenz als zu versteuerndes Einkommen gewertet.
    Ich verstehe Deinen Gedankengang, der ist ja dann das Ergebnis, wenn alle (zwischenzeitlich) von Dir getragenen Kosten eingetragen und mit der steuerfreien Erstattung, die dem FA im Normalfall bekannt ist, verrechnet werden.