Zinsen für den Studienkredit – wie eintragen?

  • Hallo,


    2009 – 2012 war ich im Studium. Wie ich (leider erst jetzt) gelernt habe, lassen sich die Zinsen (und natürlich nicht die Tilgung) steuerlich absetzen, in meinem Fall war es das Erststudium. Soweit so gut, dazu habe ich jede Menge Material gefunden. Was ich leider nirgendwo gefunden habe, ist wie genau dies abzusetzen ist. Meist wird nur gesagt "als Sonderausgaben" oder "als Ausbildungskosten".


    Ist es korrekt, in WISO unter "Allgemeine Ausgaben" → "Ausbildungskosten" einen Eintrag "Studium" anzulegen, den Zeitraum 2009–2012 anzugeben und die Studienkredit-Zinsen (kfw) unter "Studien-/Seminargebühren" einzutragen? Oder muss ich die Zinsen anderswo angeben? Danke schonmal! :)



    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Du musst für jeden Veranlagungszeitraum eine gesonderte Steuererklärung abgeben. Das und alles andere wurde hier schon mehrfach bis ins Detail erläutert. Einfach mal mit Hilfe geeigneter Stichwörter die erweiterte Forumssuche bemühen.

  • Sorry, in der Tat war ich etwas unpräzise. Ich gebe natürlich nur den Gesamtwert der Zinsen ein, die ich 2015 bezahlt habe. Es geht mir im Moment auch nur um die 2015 gezahlten Zinsen. Konkret geht es mir aber darum, wo genau (und genau heißt im Detail) in welche Formulare es einzutragen ist.


    Wie beschrieben habe ich auch schon gesucht, aber nicht gefunden. Um das zu untermauern hier auch gerne viele Resultate, die ich alleine hier im Forum finde, meine Frage aber nicht beantworten:


    * Steuer-Sparbuch 2015 - Angabe der Zinsen aus Studienkredit
    * kfw-Studienkredit abbilden
    * Sonderausgaben eintragen: Bildungsfond Zahlungen
    * Studienkredite von der Steuer absetzen?
    * Absetzen v. Studienkosten


    In diesen Beiträgen finden sich viele "Nutz' die Suche", also nochmal, das hilft mir nichts, denn ich habe gesucht. Wenn mir jemand den Thread linken kann, den ich offenbar nicht finden kann, wäre mir auch schon geholfen. Ich möchte einfach nur ganz konkret wissen in welches Formular es einzutragen ist bzw. ob es korrekt ist, wie ich es beschrieben habe.


    Ich poste gerne noch ein Dutzend weiterer Links aus meiner Recherche, die mir ähnlich wenig Details gegeben haben.

    • Offizieller Beitrag

    Alleine schon in dem ersten Thread aus deiner o.g. Trefferliste zeigt der Fragesteller doch selber schon eine konkrete Möglichkeit des Eintrags auf. Wenn Du mal über den Tellerrand schaust und Dir mal vor Augen führst, dass eben Zinsaufwendungen für Studienkredite nur eine der Kostenmöglichkeiten in Zusammenhang mit Kosten des Studiums als vorweggenommene Werbungskosten darstellen, sollte die Entscheidung doch noch einfacher sein und die Forumssuche auch zielführender. Wenn eben jeder meint einen neuen Thread aufmachen zu müssen und niemand diese "alten" Threads für vollständig hält, dann wird die Forumssuche eben immer unübersichtlicher. Deshalb können wir doch nicht jedes Mal für Euch die alten Threads wieder heraussuchen. Wir nutzen dieselbe Forumssuche mit wahrscheinlich denselben Stichworten und müssen im Zweifel auch etliche Trefferseiten durchblättern und -scrollen. Das muss schon jeder für sich machen. Bitte bedenke, es ist auch unsere Freizeit.

  • Zitat

    zeigt der Fragesteller doch selber schon eine konkrete Möglichkeit des Eintrags auf

    Ja, und den habe ich mir im Programm natürlich auch angeschaut. :) Dank deines Hinweises habe ich als Grund "Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten" ausgewählt, was aber dazu führt, dass ich beim Zeitraum 2009–2012 eine Fehlermeldung bekomme, weil der Zeitraum mindestens teilweise in 2015 liegen muss.


    Ich entnehme dem jetzt also, dass ich es stattdessen unter Fortbildungskosten einfach direkt als selbst-ermittelten Wert angebe und im Begleitschreiben erläutere (und belege), woher die Zahl kommt. Wäre das dann also korrekt?


    Ansonsten möchte ich nur sagen, dass ich es natürlich schätze, dass ihr eure (Frei-)Zeit hierfür opfert. Ich bin selbst aktiv auf diversen Foren / QA-Seiten, logischerweise mit anderem Fachgebiet, und teile ja die grundsätzliche Haltung zur Selbstrecherche und Vermeidung der Duplizierung. Wie gesagt, ich habe allerdings recherchiert und einfach nicht den richtigen Draht gefunden. Als Helfender sollte man sich auch immer wieder vor Augen führen, dass man mehr Domänenwissen hat als die Fragesteller, wodurch alles klarer und einfacher erscheint.

    • Offizieller Beitrag

    Dank deines Hinweises habe ich als Grund "Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten" ausgewählt, was aber dazu führt, dass ich beim Zeitraum 2009–2012 eine Fehlermeldung bekomme, weil der Zeitraum mindestens teilweise in 2015 liegen muss.

    ?(

    Du musst für jeden Veranlagungszeitraum eine gesonderte Steuererklärung abgeben.

    Ich gebe natürlich nur den Gesamtwert der Zinsen ein, die ich 2015 bezahlt habe. Es geht mir im Moment auch nur um die 2015 gezahlten Zinsen.


    Ich entnehme dem jetzt also, dass ich es stattdessen unter Fortbildungskosten einfach direkt als selbst-ermittelten Wert angebe und im Begleitschreiben erläutere (und belege), woher die Zahl kommt. Wäre das dann also korrekt?

    Das ist eine der Möglichkeiten.


    Ich bin selbst aktiv auf diversen Foren / QA-Seiten, logischerweise mit anderem Fachgebiet, und teile ja die grundsätzliche Haltung zur Selbstrecherche und Vermeidung der Duplizierung. Wie gesagt, ich habe allerdings recherchiert und einfach nicht den richtigen Draht gefunden. Als Helfender sollte man sich auch immer wieder vor Augen führen, dass man mehr Domänenwissen hat als die Fragesteller, wodurch alles klarer und einfacher erscheint.

    Wobei in einem Steuerforum immer zu beachten bleibt, dass eine Steuerberatung nur den steuerberatenden Berufen gestattet ist und hier eben Hilfe zur Selbsthilfe das Mittel der Wahl ist. Und das legen wir oft sehr weit zu Gunsten der Fragesteller aus. Und unsere "erweiterte" Forumssuche kann man durchaus auf Themen und Unterforen begrenzen und sollte dabei möglichst das vorgegebene Häkchen bei "exakter Treffer" herausnehmen sowie mit Stichwortideen nicht geizen.

  • ?(

    Die Fortbildung selbst (das Studium) war ja 2009–2012; das Jahr 2015 betreffend sind nur die Zinsen aus der Rückzahlung dieses Kredites. Als Zeitraum für die Fortbildung 01/01/2015–31/12/2015 anzugeben, weil das der (für diese Steuererklärung relevante) "Rückzahlungszeitraum" ist, fände ich jedenfalls irgendwie maximal vewirrend.


    Zitat von miwe4

    Das ist eine der Möglichkeiten.


    Danke, das reicht mir dann auch schon. Ich brauche letztlich nur eine Möglichkeit; dann mache ich es einfach so. :)


    Dass das Ganze hier keine Steuerberatung, sondern nur "Hilfe zur Selbsthilfe" ist, ist natürlich klar. Auf jeden Fall vielen Dank für deine Zeit, ich habe es jetzt dann hoffentlich alles richtig – sehe ich dann ja, wenn ich die Antwort vom FA habe.

    • Offizieller Beitrag

    Die Fortbildung selbst (das Studium) war ja 2009–2012; das Jahr 2015 betreffend sind nur die Zinsen aus der Rückzahlung dieses Kredites. Als Zeitraum für die Fortbildung 01/01/2015–31/12/2015 anzugeben, weil das der (für diese Steuererklärung relevante) "Rückzahlungszeitraum" ist, fände ich jedenfalls irgendwie maximal vewirrend.

    Nein, grundsätzlich interessiert nur der Zeitraum im Kalenderjahr. Alles andere, ggf. auch Jahresübergreifendes, ergibt doch aus den obligatorischen gesonderten Erläuterungen im Begleitschreiben bzw. den Belegen.

  • Das leuchtet zwar ein (und dann müsste wohl wirklich 01.01.2015–31.12.2015 drinstehen), aber dann würde ich, als "Laie", es besser finden, wenn WISO das Feld irgendwie "Zeitraum der angefallenen Kosten" (o.ä.) nennt. Wie gesagt, ansonsten interpretiere ich es als den Zeitraum für die Fortbildung, für welche ich gerade das Formular ausfülle.


    Wie dem auch sei, wieder was gelernt und nächstes Jahr wird dann auch das problemlos funktionieren. Nochmals vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Das leuchtet zwar ein (und dann müsste wohl wirklich 01.01.2015–31.12.2015 drinstehen), aber dann würde ich, als "Laie", es besser finden, wenn WISO das Feld irgendwie "Zeitraum der angefallenen Kosten" (o.ä.) nennt. Wie gesagt, ansonsten interpretiere ich es als den Zeitraum für die Fortbildung, für welche ich gerade das Formular ausfülle.

    Das hat oftmals gar nichts mit dem Programm zu tun, sondern ist einzig und allein den Vorgaben des ELSTER-Moduls der Finanzverwaltung geschuldet. Im Einzelfall könnte das wohl nur der Programmierer beantworten.

  • Die Fortbildung war aber auch nicht im Jahr 2014. Man könnte natürlich auf die Idee kommen, dass das dann egal ist, aber genau sowas will man als Laie ja aber nicht tun (müssen). Außerdem scheint der Weg, die Zinsen als selbst-ermittelte Fortbildungskosten direkt einzutragen, ja auch OK zu sein.


    Wie dem auch sei, wenn es jetzt so funktioniert, bin ich erstmal glücklich.

  • Hej liebe Leute,


    ich habe zum bisher besprochenen Thema zwei Fragen, eine davon ist vielleicht etwas naivlich klingend.


    Ich habe für mein Bachelorstudium (abgeschlossen) und konsekutives Masterstudium (abgeschlossen) und auch für einen gewissen Zeitraum meines zweiten Masterstudiums (ebenfalls abgeschlossen) den KfW-Studienkredit erhalten. Im Jahr 2015 sind entsprechend Zinsen angefallen, über die ich natürlich einen Nachweis durch die KfW habe. Es werden auch voraussichtlich noch die nächsten 20 Jahre Zinsen anfallen. ;)


    Nun meine erste, etwas betriebsblinde Frage: Die zukünftig anfallenden Zinsen kann ich entsprechend für den Kalenderzeitraum des Jahres als Sonderausgaben absetzen?


    Meine zweite Frage: In 2015 war ich bis zum 30.09. Student. Muss ich daher die Zinsen, die ich bis zum 30.09. bezahlt habe, als Werbungskosten ansetzen; der Zinsanteil vom 01.10. dann als Sonderausgabe?


    Herzliche Grüße,
    oseberg

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Für die Zuordnung Werbungskosten/Sonderausgaben ist der ursprüngliche Zusammenhang mit den entsprechenden Abgrenzungsmerkmalen maßgeblich.