Moin,
habe im Letzten Jahr zwei Monate ALG1 bezogen. Die Agentur zahlt für die Zeit Beiträge für KV und PV. Muss ich die bei den Lohnersatzleistungen mit angeben und unterliegen die damit dem Progressionsvorbehalt.
Gruß Thomas.
Moin,
habe im Letzten Jahr zwei Monate ALG1 bezogen. Die Agentur zahlt für die Zeit Beiträge für KV und PV. Muss ich die bei den Lohnersatzleistungen mit angeben und unterliegen die damit dem Progressionsvorbehalt.
Gruß Thomas.
Muss ich die bei den Lohnersatzleistungen mit angeben und unterliegen die damit dem Progressionsvorbehalt.
ja
Die Agentur zahlt für die Zeit Beiträge für KV und PV.
ja
Ich glaube, Du hast Thomas59 falsch verstanden und das rot markierte Wort überlesen - er meinte nicht die Lohnersatzleistungen sondern die
Beiträge für KV und PV
Und die werden ja, wie Du anschließend beantwortet hast, nicht eingetragen, da nicht selbst entrichtet.
Ich glaube, Du hast Thomas59 falsch verstanden und das rot markierte Wort überlesen - er meinte nicht die Lohnersatzleistungen sondern die
Nö, ich habe lieber nur gleich beides beantwortet, falls mal wieder jemand über die erweiterte Forumssuche hier landet.
Nochmal nachgefragt,
ich bin privat versichert, die Agentur zahlt diese Beiträge an mich.
Muss ich sie also bei den Lohnersatzleistungen angeben oder nicht?
Ja, musst Du, wie miwe gleich in der ersten Antwort schon geschrieben hat.
Viele Grüße
Rautka
Sollte sich aber doch eigentlich auch alles aus der Leistungsbescheinigung ergeben, die die Arbeitsagentur dem FA ja auch elektronisch übermittelt.
ich bin privat versichert
Das ist eine wichtige Angabe, um die Frage richtig zu beantworten.
Ich war nämlich von der GKV ausgegangen ...
Das ist eine wichtige Angabe, um die Frage richtig zu beantworten. Ich war nämlich von der GKV ausgegangen ...
Das ist auch bei der GKV so! Auszug aus der "Bestätigung der Meldung an das Finanzamt" einer GKV:
Zitat von GKVBitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise:
• Wir sind verpflichtet, jeweils den Bruttobetrag der Leistung zu übermitteln. Ihre Beitragsanteile
zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sind also darin enthalten. Deshalb
weichen die aufgeführten Beträge von der tatsächlichen Auszahlung ab.
Viele Grüße
Rautka