Ok nun doch noch eine "Lösung", jedenfalls dann, wenn man keine Bauleistungen erbringt:
Steuerschlüssel 58 (wo die 1787 vorkommt) löschen, danach 59 anlegen. Dann gibt es keine Doppelverknüpfung mehr, kann aber auch keine Bauleistungen mehr versteuern (für mich zum Glück nicht relevant).
Es fehlt (zumindest im SKR03) einfach ein 4. (und 5.) Steuerkonto für den §13b. Die vorgesehenen Konten 1785-87 reichen nicht aus, um die 5 verschiedenen UVA-Felder zum §13b (nämlich 46, 52, 73, 78, und 84) einzeln zu verknüpfen.
Wäre das in SKR04 anders?