Steuerschlüssel für Leistungen aus Drittland

  • Ok nun doch noch eine "Lösung", jedenfalls dann, wenn man keine Bauleistungen erbringt:


    Steuerschlüssel 58 (wo die 1787 vorkommt) löschen, danach 59 anlegen. Dann gibt es keine Doppelverknüpfung mehr, kann aber auch keine Bauleistungen mehr versteuern (für mich zum Glück nicht relevant).


    Es fehlt (zumindest im SKR03) einfach ein 4. (und 5.) Steuerkonto für den §13b. Die vorgesehenen Konten 1785-87 reichen nicht aus, um die 5 verschiedenen UVA-Felder zum §13b (nämlich 46, 52, 73, 78, und 84) einzeln zu verknüpfen.
    Wäre das in SKR04 anders?

  • Erstmal :thumbsup:


    Hab' den SKR04 jetzt nicht bzgl. der möglichen USt-Konten13b
    geprüft, aber wie sieht denn Dein Kontenplan im Unternehmer aus, hast Du da "verwendbare" Lücken?


    Ich habe die Schlüssel 47/57, 48/58 und 49/59 parallel angelegt, da "beisst" sich nichts, schaue *am Montag* ;) gerne nochmal nach.


    Schönes Rest-Wochenende
    Maulwurf

  • moin,


    was mir bei der ganzen "Pfrimlerei" Gedanken macht, wäre noch die Bilanz.


    Wie sieht es eigentlich mit der E-Bilanz - Kerntaxonomie - Zuordnung der Konten aus?
    Die Unternehmersuite ordnet die doch sicher auch automatisch zu.
    Könnte es dann Probleme mit der Händischen Zuordnung geben, wenn bestimmte Schlüssel/Kennziffern dem geforderten Konto nicht zugeordnet sind?

  • Da wir/ich ja nur an den Schlüsseln rumgefriemelt habe/n, nicht jedoch an den (Steuer-)Konten selbst, düften deren Zuordnungen auch nicht betroffen sein.
    Alle Umsatzsteuer-Konten fließen ja weiterhin in der Bilanz in Steuer-Verbindlichkeiten oder -Forderungen usw.
    Diese kann man in den einzelnen Konten im Kontenplan unter dem Reiter "Gliederungszuordnungen" einsehen.


    Vielleicht kann jemand noch genauer darauf eingehen.