Aufwendungen nach §35a EStG

  • Hallo Forum,
    beim Verbuchen von Handwerkerrechnungen für die Hausgeldabrechnung 2015 habe ich -das erste Mal- auch Angaben zu Aufwendungen nach §35a eingegeben. Vor Aufrufe der Hausgeldabrechnungs-Vorschau im HVW 2016 hatte ich das entsprechende Kästchen zum Erstellen der §35a-Bescheinigung markiert. Die Hausgeldabrechnung 2015 wurde jedoch ohne eine Bescheinigung ausgegeben. Was mache ich falsch bzw. andere Frage, was ist im Detail alles zu beachten, damit eine Bescheinigung für die Aufwendungen nach §35a ausgedruckt wird? Gibt es eine entsprechende Anleitung bei Wiso/Buhl?
    Danke für Hinweise.
    Gruß
    SWeisser


    Hat sich erledigt, der entsprechende Hinweis kam aus dem Wiso-Online-Support, da steht folgender wichtiger Text:
    -die Buchungen, für die Sie „Angaben zu Aufwendungen nach §35a EStG“ erfasst haben, müssen auf Buchungskonten erfolgen, die auf Ihre Mieter/Eigentümer verteilt werden, bzw. die entsprechende Kostenposition muss auf der Abrechnung enthalten sein. .... was bei meiner Buchung nicht der Fall war.

  • Was bedeutet das bei einem bspw. Schornsteinfeger? Dieser geht in die Heizkostenabrechnung rein.


    Die Kosten der Treppenhausputzfrau wird korrekt bescheinigt, der Schornsteinfeger scheint trotz entsprechender Klassifizierung nicht bescheinigt zu werden.