Eintrag zum gekündigten Riestervertrag f. Steuer 2015

  • Hallo liebe Gemeinde.


    Trotz Benutzung der Sufu, bin ich mir weiterhin unsicher, wo ich (welche) Angaben machen muss.


    Ich benutze das Programm/App WISO Steuer:2016 für Mac und sitze an der Steuererklärung für 2015.


    Sachverhalt:


    Meine Frau (+1 Kind) und ich haben zum Oktober 2015 unsere beiden Riester-Bausparverträge bei der BHW gekündigt und aufgelöst.
    Das Guthaben aus den Verträgen wurde bereits ausgezahlt und bisher habe ich von der BHW jeweils einen Kontoauszug zur Abrechnung des jeweiligen Vertrages erhalten.
    Auf diesen Kontoauszügen sind folgende dauen vorhanden:


    - Abzug d. Kontogebühr f. 2015
    - Einzahlungen f. 2015
    - erhaltene Zulage f. 2015
    - Zinsen auf Bausparguthaben
    - Gebühr für Kündigung
    - Abschlussgebühr
    - Rückzahlung Zulage an ZfA
    - Rückzahlung Kündigungsguthaben (der Betrag, der letztendlich auf meinem Konto gelandet ist).


    Des Weiteren habe ich die "Bescheinigung nach § 94 Abs. 1 Satz 4 /§ 95 Abs. 1 EStG" mit folgenden Daten erhalten:


    - Angaben über einbehaltene und an die ZfA abgeführte Beiträge "Altersvorsorgezulagen"
    - Angaben über einbehaltene und an die ZfA abgeführte Beiträge "Steuerermäßigungen"


    Wenn ich die Beiträge in diesen Forum bisher richtig verstanden habe, kann ich die Einzahlungen - die von Januar-September 2015 noch geleistet wurden - nach wie vor unter
    "Allg.Ausgaben/Altersvorsorge/Altersvorsorgebeiträge ("Rietest-Rente") angeben, richtig ?


    Aber wo genau trage ich den jetzt die Auszahlung des Kündigungsguthabens ein und was von den o.a. Werten muss ich den noch weiter und vor allem wo genau angeben ?


    Ich hoffe, jmd kann mir das verständlich zutragen.


    Danke schon einmal !! :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Chriddl ()

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die Beiträge in diesen Forum bisher richtig verstanden habe, kann ich die Einzahlungen - die von Januar-September 2015 noch geleistet wurden - nach wie vor unter
    "Allg.Ausgaben/Altersvorsorge/Altersvorsorgebeiträge ("Rietest-Rente") angeben, richtig ?

    Nein, falsch. Da ist nichts mehr abziehbar, also insoweit auch nichts mehr anzugeben.

    Aber wo genau trage ich den jetzt die Auszahlung des Kündigungsguthabens ein und was von den o.a. Werten muss ich den noch weiter und vor allem wo genau angeben ?

    Die Eintragungen zur Anlage KAP sollten sich doch eigentlich konkret aus der Steuerbescheinigung ergeben. Und dann sind natürlich auch alle sonstige Kapitalerträge in der Anlage KAP vollständig anzugeben.

  • Ok, die Kapitalerträge - also die Zinsen auf das Guthaben f.d. Jahr 2015 - sind klar.


    Aber das angesparte Guthaben - von den monatlichen Beiträgen - ist doch nicht als versteuerbarer Kapitalertrag im Sinne der Anlage KAP anzusehen, oder ?


    Dennoch habe ich in anderen Beiträgen dazu gelesen, dass man dieses Guthaben in "Sonstigen Einnahmen" verbuchen soll/muss/kann !
    Nun finde ich aber dazu nur etwas im Rahmen der Altersvorsorge/Renten usw...und da habe ich keinen Plan, was genau ich da nehmen soll/muss !

    • Offizieller Beitrag

    Aber das angesparte Guthaben - von den monatlichen Beiträgen - ist doch nicht als versteuerbarer Kapitalertrag im Sinne der Anlage KAP anzusehen, oder ?

    Nö, wieso sollte ein Guthaben ein Kapitalertrag sein.
    Die Bank wird die entsprechenden Stellen informieren, daß Du den Vertrag gekündigt hast und dann müssen alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Aber das ist etwas anderes.


    Dennoch habe ich in anderen Beiträgen dazu gelesen, dass man dieses Guthaben in "Sonstigen Einnahmen" verbuchen soll/muss/kann !

    Das wäre mir neu.

  • Im Grunde verstehe ich das mittlerweile auch so.


    Also müsste ich lediglich die Kapitalerträge - in Form der aufgelaufenen Zinsen auf das Guthaben - eintragen und mehr nicht.
    Alles andere ergibt sich dann von alleine oder wird durch ZfA und das Finanzamt entsprechend geregelt.


    Die Zulagen und die Steuerermäßigungen wurden ja - laut Schreibens des Anbieters BHW - bereits einbehalten und abgeführt.


    Kann ich den die Abschlussgebühren , Kündigungsgebühren und Kontoführungsgebühren irgendwo noch gelten machen ?

  • So.
    Mittlerweile habe ich von BHW folgendes bekommen:


    "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
    über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag..."


    Grund der Mitteilung:
    "ausschließlich einmalige Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 5 EStG"


    Einzutragen unter
    Anlage R , Seite 2
    - Nr. 1 in Zeile 31
    - Nr. 7 und Nr. 8 in einer Summe in Zeile 44


    Bei den Beträgen die in dieser Mitteilung ausgewiesen sind und welche ich so eintragen soll, handelt es sich um MINUS-Beträge.
    Wenn ich die so eintrage (also als MINUS-Betrag) bekomme ich laut Berechnung Geld zurück.....


    Wie ist das denn nun zu erklären ?

  • Hallo Chriddl,


    da es sich bei der Anlage R ja um Angaben zu erhaltenen Beträgen handelt, dürfte (insbesondere bei den Beträgen zu Zeile 44) nur positive Beträge einzusetzen sein (du hast Gelder zurück erlangt, nicht bezahlt). Dann dürfte es mit der Berechnung klappen.


    Letzte Sicherheit kannst du nur bekommen, wenn du über den Abruf mittels VaSt die beim Finanzamt vorliegenden Daten abrufst und eintragen lässt.