Einsatzwechseltätigkeit: Geltendmachung der Fahrtkosten als Reisekosten dem Finanzamt glaubhaft machen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe im September 2015 die Tätigkeit bei einer Zeitarbeitsfirma aufgenommen. Die Firma leiht mich im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an ihre Kunden aus. Der Arbeitsvertrag ist zeitlich nicht befristet.


    Bisher habe ich ausschließlich bei einem Kunden gearbeitet. Mir wurde auch noch nicht signalisiert, dass sich das in Zukunft ändern wird. Allerdings geht aus den Arbeitszeitnachweisen der Zeitarbeitsfirma hervor, dass ich für "Projektstunde[n] bis 29.02.2016" angestellt bin.


    Wenn ich das Reisekostenrecht nun richtig verstehe, wird durch meine Arbeit beim Kunden keine erste Tätigkeitsstätte begründet, da mein Einsatz befristet ist. Somit kann ich die Fahrtkosten zum Kunden als Reisekosten abrechnen (und Verpflegungsmehraufwand für die ersten 3 Monate geltend machen). Frage 1: Kann mir das so jemand bestätigen oder ggf. bei der Einordnung behilflich sein?


    Frage 2: Muss ich diesen Umstand dem FA gegenüber glaubhaft machen, beispielsweise indem ich meiner Steuererklärung die Arbeitszeitnachweise von 2015 beifüge?


    Gruß
    Richipedia

  • Frage 1: Kann mir das so jemand bestätigen oder ggf. bei der Einordnung behilflich sein?

    Gemäß Deiner Schilderung würde ich das auch so sehen.


    Frage 2: Muss ich diesen Umstand dem FA gegenüber glaubhaft machen, beispielsweise indem ich meiner Steuererklärung die Arbeitszeitnachweise von 2015 beifüge?

    Möglicherweise reichen die Az-Nachweise (vom Kunden unterschrieben?).
    Aber besser ist es, Du läßt Du Dir vom Arbeitgeber eine Bescheinigung der Auswärtstätigkeit zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen, z. B. nach diesem Muster.

  • Super, danke für den Hinweis auf das Muster. Ich werde mich bei meinem AG erkundigen.

    Noch ein Hinweis aus eigener Erfahrung: Wenn Du dem Arbeitgeber die Zahlen "vorgibst" (sollten natürlich der Realität entsprechen), dann ersparst Du Dir Rückfragen und eventuell notwendige Korrekturen der Bescheinigung.