Ich habe vom Arbeitgeber steuerfreie Verpflegungszuschüsse entsprechend den gesetzl. Bestimmungen (12 EUR/Tag, Abzüge falls Verpflegung auf Dienstreise enthalten) erhalten. Diese steuerfreien Verpflegungszuschüsse wurden vom Arbeitgeber entsprechend korrekt ans Finanzamt gemeldet und in Zeile 20 eingetragen (ca. 500 EUR).
Ebenfalls habe ich vom Arbeitgeber pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten erhalten, die entsprechend ans Finanzamte gemeldet wurden und in Zeile 18 eingetragen sind (ca 200 EUR).
Die Daten habe ich per Belegabruf vom Finanzamt importiert.
Lasse ich von WISO die Steuerberechnung durchführen, dann erscheint auf Steuerbrechnung Seite 1 die Summe aus Zeile 18+20 direkt unter dem Bruttoarbeitslohn mit dem Vermerk K01, d.h. die steuerfreien Zuschüsse werden als steuerpflichtige Arbeitgebererstattungen behandelt, so dass sich der Bruttoarbeitslohn erhöht.
Ergebnis: Steuernachzahlung ca. 300 EUR.
Zum Vergleich habe ich mir die Arbeit gemacht und Elster-Online installiert, die Daten vom Finanzamt abgerufen (wird automatisch in Anlage N Zeile 57 bzw Zeile 39 eingetragen) und die Berechnung durchführen lassen.
Ergebnis: korrektes Ergebnis, Steuernachzahlung plus/minus 0 EUR