WISO rechnet falsch und/oder ordnet falsch zu: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 und Zeile 18

  • Ich habe vom Arbeitgeber steuerfreie Verpflegungszuschüsse entsprechend den gesetzl. Bestimmungen (12 EUR/Tag, Abzüge falls Verpflegung auf Dienstreise enthalten) erhalten. Diese steuerfreien Verpflegungszuschüsse wurden vom Arbeitgeber entsprechend korrekt ans Finanzamt gemeldet und in Zeile 20 eingetragen (ca. 500 EUR).


    Ebenfalls habe ich vom Arbeitgeber pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten erhalten, die entsprechend ans Finanzamte gemeldet wurden und in Zeile 18 eingetragen sind (ca 200 EUR).


    Die Daten habe ich per Belegabruf vom Finanzamt importiert.


    Lasse ich von WISO die Steuerberechnung durchführen, dann erscheint auf Steuerbrechnung Seite 1 die Summe aus Zeile 18+20 direkt unter dem Bruttoarbeitslohn mit dem Vermerk K01, d.h. die steuerfreien Zuschüsse werden als steuerpflichtige Arbeitgebererstattungen behandelt, so dass sich der Bruttoarbeitslohn erhöht.
    Ergebnis: Steuernachzahlung ca. 300 EUR.


    Zum Vergleich habe ich mir die Arbeit gemacht und Elster-Online installiert, die Daten vom Finanzamt abgerufen (wird automatisch in Anlage N Zeile 57 bzw Zeile 39 eingetragen) und die Berechnung durchführen lassen.
    Ergebnis: korrektes Ergebnis, Steuernachzahlung plus/minus 0 EUR

    • Offizieller Beitrag

    Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber


    Das Programm, welche Version auch immer, macht es richtig. Vgl. auch noch diverse andere Threads zu diesen Themen, aufzufinden über die erweiterte Forumssuche.


    Trage Deine entsprechenden Aufwendungen im Rahmen der Werbungskosten in die Eingabemaske ein und die Rechnung geht auf. ;)

  • Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber


    Trage Deine entsprechenden Aufwendungen im Rahmen der Werbungskosten in die Eingabemaske ein und die Rechnung geht auf. ;)

    In WISO sind unter Werbungskosten > Reisekosten > Steuerfreie Verpflegungszuschüsse (lt Lohnsteuerbescheinigung) schon automatisch die Daten aus Zeile 20 automatisch eintragen.


    Wo soll ich da noch zusätzlich etwas eingeben?

  • d.h. die steuerfreien Zuschüsse werden als steuerpflichtige Arbeitgebererstattungen behandelt, so dass sich der Bruttoarbeitslohn erhöht.

    Was vollkommen richtig ist, wenn Du keine Reisen mit den entsprechenden Kosten im Sparbuch einträgst.
    Ich kenne ELSTER Online nicht, vermute aber aufgrund Deines Ergebnisses, daß da die steuerfreien Erstattungen nicht auf angegebene Kosten hin geprüft werden.

    • Offizieller Beitrag

    In WISO

    Unter dem Oberbegriff gibt es diverse Programme, so dass mit dieser Bezeichnung niemand etwas anfangen kann.

    In WISO sind unter Werbungskosten > Reisekosten > Steuerfreie Verpflegungszuschüsse (lt Lohnsteuerbescheinigung) schon automatisch die Daten aus Zeile 20 automatisch eintragen.
    Wo soll ich da noch zusätzlich etwas eingeben?

    Na Deine nach Maßgabe des Gesetzes abziehbaren Werbungskosten in diesem Zusammenhang, die dann mit den entsprechenden steuerfreien AG-Erstattungen, die automatisch beigestellt werden, saldiert werden. Was passiert, wenn Du diese Werbungskosten nicht einträgst, sagt Dir das Programm und zeigt Dir die Steuerberechnung.

  • Unter dem Oberbegriff gibt es diverse Programme, so dass mit dieser Bezeichnung niemand etwas anfangen kann.

    Na Deine nach Maßgabe des Gesetzes abziehbaren Werbungskosten in diesem Zusammenhang, die dann mit den entsprechenden steuerfreien AG-Erstattungen, die automatisch beigestellt werden, saldiert werden. Was passiert, wenn Du diese Werbungskosten nicht einträgst, sagt Dir das Programm und zeigt Dir die Steuerberechnung.

    Danke für die Antwort!!


    Hab mir das mal angeschaut. Das würde ja bedeuten, dass das Finanzamt / WISO davon ausgeht, dass mein Arbeitgeber falsche Angaben macht.


    Was für ein Irrsinn. Das bedeutet ich müsste über 50 Dienstreisen einzeln eintragen, wobei mir rätselhaft ist wie ich die Pauschalen eintragen soll, bei denen mein Arbeitgeber schon zB. ein gestelltes Mittagessen abgezogen hat. Das Programm will 12EUR ansetzen.


    Falls das so stimmt und das Finanzamt meine WISO SteuerSparbuch Einreichung nicht korrigiert hat, dann habe ich in den letzten Jahren hunderte von EUR verschenkt...

  • Das würde ja bedeuten, dass das Finanzamt / WISO davon ausgeht, dass mein Arbeitgeber falsche Angaben macht.

    Nein, das macht das FA nicht - es verlangt nur einen Nachweis dafür, daß der Anspruch berechtigt ist, so wie das bei allen anderen Ansprüchen im sonstigen Leben (Kindergeld, Versicherungsleistung, Gewährleistung, ...) auch ist. ;)
    Also will es wissen, wofür die steuerfreien Erstattungen sind - wenn es keinen Anlaß gibt, können diese eben nicht steuerfrei sein (hatte ich mal ähnlich, als die steuerfreien Erstattungen für eine Dienstreise auf der Lohnsteuerbescheinigung plötzlich unter "Arbeitgeberleistungen für doppelte Haushaltführung" auftauchten - ohne diese wollte das FA das natürlich nicht als steuerfrei akzeptieren).


    Das bedeutet ich müsste über 50 Dienstreisen einzeln eintragen, wobei mir rätselhaft ist wie ich die Pauschalen eintragen soll, bei denen mein Arbeitgeber schon zB. ein gestelltes Mittagessen abgezogen hat.

    Probier es einfach aus. Abgesehen von der größeren Zahl ist es eigentlich ziemlich einfach und selbsterklärend.


    Das Programm will 12EUR ansetzen.

    ?( Was hast Du denn da eingetragen?


    Falls das so stimmt und das Finanzamt meine WISO SteuerSparbuch Einreichung nicht korrigiert hat, dann habe ich in den letzten Jahren hunderte von EUR verschenkt...

    Das wäre sicherlich recht traurig. ;(
    Aber warum sollte das FA Deine Einträge korrigieren - vor allem: Auf welcher Grundlage, also mit welchen Zahlen? Woher sollen die die tatsächlichen Aufwendungen kennen?

  • Probier es einfach aus. Abgesehen von der größeren Zahl ist es eigentlich ziemlich einfach und selbsterklärend.

    Danke nochmal!


    Da werde ich in Zukunft wohl ELSTER verwenden. Das Finanzamt vertraut anscheinend auf die Richtigkeit der Angaben vom Arbeitgeber und deren eigene Software verlangt nicht den "doppelten" Nachweis.

  • Das Finanzamt vertraut anscheinend auf die Richtigkeit der Angaben vom Arbeitgeber und deren eigene Software verlangt nicht den "doppelten" Nachweis.

    Na wenn Du Dich da mal nicht täuschst ... ?(


    Steuerfrei sind
    16. die Vergütungen, die Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, soweit sie die nach § 9 als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen;

    Genau das prüft das Finanzamt - ohne Angaben dazu sind die abziehbaren Aufwendungen gleich 0 und die gezahlten Erstattungen übersteigen diese Null eben.

  • Na wenn Du Dich da mal nicht täuschst ... ?(

    Genau das prüft das Finanzamt - ohne Angaben dazu sind die abziehbaren Aufwendungen gleich 0 und die gezahlten Erstattungen übersteigen diese Null eben.

    Also, Sinn macht das ja überhaupt nicht (was nicht heißt, dass Du Recht hast mit Deinen Erläuterungen).


    Mein Arbeitgeber hat die Steuerfreie Verpflegungspauschale, die er mir gezahlt hat, korrekt ans Finanzamt gemeldet. Wieso sollte das Finanzamt von mir verlangen, dass ich dazu nochmal Nachweise bringe.
    Das Finanzamt glaubt meinem Arbeitgeber ja auch die Höhe meines übermittelten Bruttolohns. Den muss ich auch nicht nochmal nachweisen.

  • Das Finanzamt glaubt meinem Arbeitgeber ja auch die Höhe meines übermittelten Bruttolohns. Den muss ich auch nicht nochmal nachweisen.

    Der Arbeitgeber haftet aber auch für seine übermittelten Daten.
    Und Dir nützt ein bestandskräftiger Bescheid bei falschen Daten möglicherweise auch nichts und Du bekommst einen geänderten Bescheid - der kann zu Deinen Gunsten, aber auch zu Deinen Ungunsten ausfallen.


    Aufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit können als Werbungskosten berücksichtigt werden. ... Sie müssen diese Aufwendungen im Einzelnen nachweisen, ...

    Mein Arbeitgeber hat die Steuerfreie Verpflegungspauschale, die er mir gezahlt hat, korrekt ans Finanzamt gemeldet.

    Woher weiß das FA das? Wenn Zahlen nicht plausibel erscheinen, dann können eben Nachweise verlangt werden. Durch das Eintragen der (letztlich vom AG erstatteten) Aufwendungen im Zusammenhant mit Dienstreisen wird die Plausibilität gegeben. Aber selbst dann kann das FA noch detaillierte Nachweise verlangen, z. B. Quittungen, Kontoauszüge usw. usf. Aus der Tatsache, daß es dies vielleicht jahrelang nicht gemacht hat, kann man nicht schlußfolgern, daß konkrete Nachweise nicht notwendig sind.


    Wir können und wollen Dich nicht zu irgendetwas zwingen, aber meine persönlichen Erfahrungen diesbezüglich (Nachfragen des FA zu angefallenen Reisekosten) bzw. die der anderen, die Dir geantwortet haben, können nicht zu einem anderen Ratschlag führen (zumal Du möglicherweise diese Diskussion nicht führen würdest, wenn es sich nur um ein paar Dienstreisen handeln würde).

  • Was für ein Irrsinn. Das bedeutet ich müsste über 50 Dienstreisen einzeln eintragen, wobei mir rätselhaft ist wie ich die Pauschalen eintragen soll, bei denen mein Arbeitgeber schon zB. ein gestelltes Mittagessen abgezogen hat. Das Programm will 12EUR ansetzen.

    So ist das Leben nun einmal - man bekommt nichts geschenkt. Übrigens, ich musste dies auch mehrere Jahre lang tun, da ich häufige Dienstreisen an die diversen Betriebsstätten meines Arbeitgebers und an Kunden machen musste mit allen Finessen wie Kürzung wegen Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber, Kürzung der Hotelkosten etc. Aber der Aufwand hat sich gelohnt bei über 10.000 Euro Werbungskosten nur für diese Dienstreisen (mit Auslandspauschalen etc.), die aber Gottseidank bis auf die Kürzungen ja vom Arbeitgeber getragen wurden.