Haus geerbt, teilvermietet

  • Hallo, ich habe eine etwas komplizierte Frage, hoffe aber trotzdem, dass es jemanden gibt, der zumindest ein paar Hinweise hat: Im vergangenen Juli ist meine Großmutter gestorben, die mir und meiner Schwester ihr Haus vererbt hat. Ein im Haus befindliches Ladenlokal ist bereits seit ein paar Jahren vermietet, die Wohnung meiner Großmutter haben wir nun erst seit 1. Januar 2016 neu vermietet. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich die Mieteinkünfte aus dem Laden erst ab dem Todeszeitpunkt versteuern muss? Und wie funktioniert das mit dem Gegenrechnen der Nebenkosten bei der Steuererklärung? Konkrete Aussagen zu der Frage, welcher Verbrauch vor dem Tod und danach erfolgte, lassen sich ja teilweise gar nicht treffen. Wird das dann schlicht auf die Tage runtergebrochen, die vorher oder nachher lagen oder ist das Abrechnungsdatum oder Abbuchungsdatum das relevante Kriterium. Und last but not least: können auch die Nebenkosten für die einige Monate leerstehende Wohnung (Heizkosten, Grundsteueranteil, Versicherungsanteil...) geltend gemacht werden? Wir mussten diese zunächst einmal entrümpeln, einen Gutachter schätzen lassen und entscheiden, ob wir vermieten oder verkaufen und dann einen Vermieter finden (das haben wir allerdings in Eigenregie ohne Dienstleister gemacht...). Fragen über Fragen und ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Was genau wie und in welchem Umfang geht, kann man nach Deinen Einlassungen noch gar nicht vollständig beantworten. Sofern das Objekt auch in 2015 schon vermietet war, müsst Ihr bereits für 2015 eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abgeben. Ebenso könnten ggf. vorweggenommene Werbungskosten (z.B. AfA, Zinsen, u.U. teilweise Notar, etc.) für die ab 01.01.2016 erfolgte Vermietung geltend gemacht werden. Kosten in Zusammenhang mit der Abwicklung des Erbfalls können nur in der Erbschaftsteuererklärung berücksichtigt werden, sofern diese den dortigen Freibetrag übersteigen. Kosten in Zusammenhang mit einem beabsichtigten bzw. angedachten Verkauf können ebenfalls nicht im Rahmen der Vermietungseinkünfte berücksichtigt werden.


    So Sammelthreads sind hier im Forum übrigens nicht gewünscht, da ansonsten die Forumssuche keine hilfreichen und aussagekräftigen Treffer mehr bietet. Eine Steuerberatung ist dem Forum nicht gestattet.


    Aufgrund der Art Deiner Fragestellung würde ich Euch raten, zumindest für die ersten Jahre die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

  • Wir mussten diese zunächst einmal entrümpeln, einen Gutachter schätzen lassen und entscheiden, ob wir vermieten oder verkaufen und dann einen Vermieter finden (das haben wir allerdings in Eigenregie ohne Dienstleister gemacht...).

    das könnte unter Umständen sogar dazu führen, dass das Finanzamt die Vermietungsabsicht zumindest für die Wohnung verneint bis zur tatsächlichen Vermietung der Wohnung. miwe4s Rat ist daher unbedingt notwendig - hier könnt ihr in böse steuerliche Fallen tappen.

  • Hallo zusammen,


    noch ein Hinweis: ihr müsst höchstwahrscheinlich auch eine Steuereklärung für eure verstorbene Großmutter abgeben. Hier solltet ihr euch erkundigen, da Einkünfte aus V+V vorhanden waren neben der Rente ...

    • Offizieller Beitrag

    noch ein Hinweis: ihr müsst höchstwahrscheinlich auch eine Steuereklärung für eure verstorbene Großmutter abgeben. Hier solltet ihr euch erkundigen, da Einkünfte aus V+V vorhanden waren neben der Rente ...

    Hatte ich bei dem vermieteten Ladenlokal mal als gegeben unterstellt. Aber lieber natürlich noch einmal darauf hinweisen.

  • Tja, ich bin bei Erbschaften immer etwas vorsichtig -manche Erben kennen diese Pflicht nicht und wenn dann kein guter Berater dabei ist .... Daher kam meine Anmerkung.