Hallo Forum,
ich habe ein Problem mit der richtigen Verbuchung einer Maschine - folgender Sachverhalt:
Ich habe Ende 2014 eine Maschine im Ausland gekauft, geplanter Liefertermin war Frühjahr 2015. Nach einigen Verzögerungen bis in den Herbst 2015 zeichnete sich ab, dass der Hersteller wohl Pleite ist. Letztendlich habe ich dann zu diesem Zeitpunkt nur die (auch nicht unerheblichen) Versandkosten erstattet bekommen.
Ich habe nun bereits 2014 die Maschine ins Anlagevermögen aufgenommen, da ich ja schon bezahlt hatte. Nun habe ich aber auch noch bei der Umsatzsteuererklärung für 2015 das Problem, dass sich Elster bei den Umsätzen unter dem Punkt "Umsätze zu anderen Stuersätzen" beschwert, dass ein Umsatz ohne Steuer eingetragen ist (da Einnahme der rückerstatteten Versandkosten aus Ausland ohne Umsatzsteuer erfolgt).
Meine erste Frage ist aber eigentlich: Hätte ich die Maschine überhaupt schon 2014 in das Anlagevermögen aufnehmen dürfen, da diese ja noch nicht bei mir war? Falls nein, wie kann ich das korrigieren?
Natürlich ist auch die 2014er Steuererklärung schon längst abgegeben...
Eigentlich hatte ich jetzt vor, für 2015 die Maschine auszubuchen - wie muß ich richtig vorgehen?
Danke im Voraus für jeden Hinweis!