Maschine im Anlagevermögen richtig verbuchen

  • Hallo Forum,
    ich habe ein Problem mit der richtigen Verbuchung einer Maschine - folgender Sachverhalt:


    Ich habe Ende 2014 eine Maschine im Ausland gekauft, geplanter Liefertermin war Frühjahr 2015. Nach einigen Verzögerungen bis in den Herbst 2015 zeichnete sich ab, dass der Hersteller wohl Pleite ist. Letztendlich habe ich dann zu diesem Zeitpunkt nur die (auch nicht unerheblichen) Versandkosten erstattet bekommen. :(


    Ich habe nun bereits 2014 die Maschine ins Anlagevermögen aufgenommen, da ich ja schon bezahlt hatte. Nun habe ich aber auch noch bei der Umsatzsteuererklärung für 2015 das Problem, dass sich Elster bei den Umsätzen unter dem Punkt "Umsätze zu anderen Stuersätzen" beschwert, dass ein Umsatz ohne Steuer eingetragen ist (da Einnahme der rückerstatteten Versandkosten aus Ausland ohne Umsatzsteuer erfolgt).


    Meine erste Frage ist aber eigentlich: Hätte ich die Maschine überhaupt schon 2014 in das Anlagevermögen aufnehmen dürfen, da diese ja noch nicht bei mir war? Falls nein, wie kann ich das korrigieren?
    Natürlich ist auch die 2014er Steuererklärung schon längst abgegeben...
    Eigentlich hatte ich jetzt vor, für 2015 die Maschine auszubuchen - wie muß ich richtig vorgehen?


    Danke im Voraus für jeden Hinweis!

  • Meine erste Frage ist aber eigentlich: Hätte ich die Maschine überhaupt schon 2014 in das Anlagevermögen aufnehmen dürfen, da diese ja noch nicht bei mir war? Falls nein, wie kann ich das korrigieren?

    Aufnehmen schon, da ja schon anbezahlt, aber noch nicht abschreiben. Es gibt da sicher ein Konto, das lautet "Anlagen im Bau" oder ähnlich. Hierin gehören alle Anschaffungskosten für Anlagen, Bauten etc., die noch nicht einsatzbereit sind.
    Ansonsten hat dir Maulwurf die Antwort gegeben.

  • Ich bin Freiberufler und mache nur eine EÜR.
    Die erstatteten Versandkosten habe ich wie einen Verkauf der Maschine behandelt, daher gab es bei mir für 2015 die Einnahmen mit 0% Umsatzsteuer.

  • Dann solltest du die Maschine aber auch durch eine Abschaffung wieder ausbuchen, sonst steht sie dort auf ewig ...

  • Das ist m. E., wie schon geschrieben, aber nicht der richtige Ansatz; die Versandkosten buchst Du "gegen" das Konto, welches Du ursprünglich benutzt als (eben als negative Ausgabe).


    Die Korrektur der EÜR 2014 ist m. W., sofern der Steuerbescheid bestandskräftig ist, nicht mehr möglich.
    Für 2015 müsstest Du dann die Abschreibungen rückgängig machen und die "Abschafftung" der Maschine buchen.


    Wenn Du das von der genutzte Programm verrätst, kann Dir dann bestimmt auch jemand (nach Verschieben des Themas in das entsprechende Unterforum durch einen Moderatoren) was zum "wie" sagen ;)


    Gruß
    Maulwurf

  • Dann solltest du die Maschine aber auch durch eine Abschaffung wieder ausbuchen, sonst steht sie dort auf ewig ...

    Ja genau, das hab ich schon gemacht.
    Die grundsätzliche Frage ist aber: Kann ich es bei der 2014er Erklärung so belassen, ohne dass ich irgendwie Ärger bekomme? Unterm Strich d.h. 2014-2015 zusammen gerechnet kommt es ja in jeder denkbaren Variante auf das Gleiche heraus. Aber wie sollte ich hier vorgehen?

  • Es geht überhaupt nicht anders - denn im Gegensatz zu Bilanzieren zählen bei einer Einnahmenüberschussrechnung immer nur die tatsächlichen Zahlungsvorgänge in einem Jahr. Ein Vor- oder Zurückrechnen geht nur im Rahmen von § 11 EStG (regelmäßige Zahlungen in einem Zeitraum von 10 Tagen um das Abschlussdatum, also in der Regel vom 22.12. bis 10.1.).

  • Es geht überhaupt nicht anders - denn im Gegensatz zu Bilanzieren zählen bei einer Einnahmenüberschussrechnung immer nur die tatsächlichen Zahlungsvorgänge in einem Jahr. Ein Vor- oder Zurückrechnen geht nur im Rahmen von § 11 EStG (regelmäßige Zahlungen in einem Zeitraum von 10 Tagen um das Abschlussdatum, also in der Regel vom 22.12. bis 10.1.).

    Danke, das ist ja schon mal was. :)
    Dann ist eigentlich fast nur noch die Frage, ob ich für 2015 das so richtig verbucht habe:


    Abgang (der Restbuchwert)
    Konten: 2310 Anl.abg. Sach. (RB Verl.) an 200 Tech. Anl. u. Masch.


    Erlös (die erstatteten Versandkosten)
    Konten: 1000 Kasse - Bar an 8800 Erl. Anl.verk. Buchverl.


    Wie gesagt ELSTER beschwert sich ja, dass bei dem Erlös die Umsatzsteuer fehlt. Also ist das ein Bug in ELSTER oder hab ich das wirklich falsch gebucht?

  • Der Abgang ist richtig, schon einmal gut.
    Die Erstattung der Versandkosten hätte ich nicht in die Umsätze genommen, sondern in die sonstigen betrieblichen Erträge, dann beschwert sich auch Elster nicht bei der Umsatzsteuererklärung. Es handelt sich ja nicht um Umsätze, sondern um eine Kostenerstattung (du hast hierfür nichts verkauft).
    Übrigens: danke für das Like

  • Hm, er bietet mir hier nur so was an:


    8600 - Sonstige Erlöse betrieblich und regelmäßig
    8609 - Sonstige Erlöse betrieblich und regelmäßig, steuerfrei § 4 Nr. 8 ff UStG


    Regelmäßig ist ja das bei mir nicht (hoffe ich jedenfalls ;) ) und § scheint nach meinem Verständnis was ganz Anderes zu sein?
    Oder dann eher so was?


    2720 - Erträge aus dem Abgang von Gegenständen aus dem Anlagevermögen

  • 2500 - Außerordentliche Erträge
    2747 - Sonstige steuerfreie Betriebseinnahmen


    Werde letzteres mal probieren und schauen, ob ich bis zum Ende durchkomme...


    Ich habe zu danken!

    • Offizieller Beitrag

    Die Korrektur der EÜR 2014 ist m. W., sofern der Steuerbescheid bestandskräftig ist, nicht mehr möglich.

    Da bin ich mir allerdings aktuell nicht so sicher. Es wurde ein WG als angeschafft deklariert und abgeschrieben, was es tatsächlich nicht war. Ich bin da eigentlich bei § 173 Absatz 1 Nr. 1 AO, da ja aus der Sicht der Finanzverwaltung zu würdigen ist. Ich würde den Sachverhalt vorab mit dem FA abklären.

  • Das wäre auch m. M. auf alle Fälle ratsam.


    Im Gesetzestext ist ja von "bekanntwerden" neuer Tatsachen die Rede; bin jetzt nicht sicher, ob sich das auch auf eine -unwissentlich- falsche steuerliche Behandlung bezieht...


    Gruß
    Maulwurf

  • Also, ich hab beim FA nachgefragt - folgendes Ergebnis:
    Ich hätte die Maschine tatsächlich erst ins Anlagevermögen aufnehmen dürfen sobald ich diese erhalten hätte. Da ich EÜR mache ist die Zeit zwischen Bezahlung und Lieferung "Privatvergnügen", wird buchungstechnisch nicht erfasst. Die Auskunft, wie ich es dann richtig buchen muß, konnte mir der Bearbeiter aber noch nicht verbindlich geben: Vermutlich läuft es aber auf eine sofortige Gewinnminderung zum Zeitpunkt der Bezahlung hinaus - sprich ich würde sogar eine rückwirkende Steuererstattung bekommen.
    Auf jeden Fall soll ich den Sachverhalt nochmal schriftlich schildern. Mal sehen, wie das ausgeht...


    Vielen Dank schon mal für alle Hilfe!

  • Moin wolke7,


    danke für den Zwischenstand!
    Was mir dabei noch nicht ganz klar ist: wie hast Du denn zum Zeitpunkt der Zahlung gebucht? Wahrscheinlich ja auf das Anlagekonto - das hätte ja erstmal noch keine Gewinnauswirkung. Erst durch die Abschreibung erfasst Du ja Kosten/Ausgaben. Wenn Du diese jetzt rückgängig machst, erhöht das doch den Gewinn...


    Danke für's weiterberichten :)


    Gruß
    Maulwurf