Da ich EÜR mache ist die Zeit zwischen Bezahlung und LIeferung "Privatvergnügen", wird buchungstechnisch nicht erfasst
Diese Aussage finde ich gelinde gesagt "Quatsch"
Geleistete Zahlungen (Anzahlungen/Vorkasse) sind m.M.n. ebenso als Betriebsausgaben zu buchen wie evt. erh. Anzahlungen als Einnahmen.
Irgendwie muss der Geldfluss ja gebucht werden.
Und wie @babuschka ja schon schrieb:
Aufnehmen schon, da ja schon anbezahlt, aber noch nicht abschreiben. Es gibt da sicher ein Konto, das lautet "Anlagen im Bau" oder ähnlich. Hierin gehören alle Anschaffungskosten für Anlagen, Bauten etc., die noch nicht einsatzbereit sind.
Also wäre gegen eine Buchung auf 0499 geleistete Anzahlung BGA oder 1518 geleistete Anzahlungen mit i.G.E. mit 19% USt./VSt. nichts einzuwenden.
Es wurde ja noch nichts "aktiviert" u. keine AfA getätigt.