Maschine im Anlagevermögen richtig verbuchen

  • Da ich EÜR mache ist die Zeit zwischen Bezahlung und LIeferung "Privatvergnügen", wird buchungstechnisch nicht erfasst

    Diese Aussage finde ich gelinde gesagt "Quatsch"
    Geleistete Zahlungen (Anzahlungen/Vorkasse) sind m.M.n. ebenso als Betriebsausgaben zu buchen wie evt. erh. Anzahlungen als Einnahmen.
    Irgendwie muss der Geldfluss ja gebucht werden.


    Und wie @babuschka ja schon schrieb:

    Aufnehmen schon, da ja schon anbezahlt, aber noch nicht abschreiben. Es gibt da sicher ein Konto, das lautet "Anlagen im Bau" oder ähnlich. Hierin gehören alle Anschaffungskosten für Anlagen, Bauten etc., die noch nicht einsatzbereit sind.

    Also wäre gegen eine Buchung auf 0499 geleistete Anzahlung BGA oder 1518 geleistete Anzahlungen mit i.G.E. mit 19% USt./VSt. nichts einzuwenden.
    Es wurde ja noch nichts "aktiviert" u. keine AfA getätigt.

    • Offizieller Beitrag

    Die zu Unrecht in Anspruch genommene AfA ist gemäß § 173 Absatz 1 Nr. 1 AO zu Ungunsten des TE zu berichtigen. In diesem Zusammenhang könnte man dann zum einen steuermindernde Tatbestände saldieren bzw. bei dem Forderungsausfall, und ein solcher ist es ja letztlich, über § 175 Absatz 1 Nr.2 AO nachdenken bzw. diesen anwenden. Es liegen zwei gesondert zu beurteilende Tatbestände vor. Die Umsatzsteuer ist davon unabhängig ja sowieso 2014 gezogen und bleibt außen vor.

  • Moin maulwurf23,
    ich hab das genau so gemacht, wie ich es immer in WISO steuer Sparbuch mache:
    Bevor ich meine monatliche USt-Meldung mache, buche ich alle Vorgänge des letzten Monats. In dem Fall also neues Wirtschaftsgut anlegen und die Neuanschaffung buchen - schon allein deswegen, dass ich die USt in diesem Monat wiederbekomme. AfA lass ich dann am Jahresende buchen.
    In Zukunft darf ich den Eintrag eben erst machen, sobald ich das entsprechende Teil da habe. Entsprechend gehe ich davon aus, dass ich die USt (falls bezahlt) also erst verspätet erstattet bekomme. Ebenso beginnt die AfA erst später. Blöd ist bei dieser Vorgehenesweise auch, wenn die Lieferung ausbleibt, dann muss man wahrscheinlich rückwirkend den vollen Kaufpreis buchen und ggf. den Steuerbescheid ändern lassen.


    Auf jeden Fall bin ich auf das endgültige Ergebnis vom FA gespannt...


    Grüße!

  • In Zukunft darf ich den Eintrag eben erst machen, sobald ich das entsprechende Teil da habe. Entsprechend gehe ich davon aus, dass ich die USt (falls bezahlt) also erst verspätet erstattet bekomme. Ebenso beginnt die AfA erst später.

    Nein! Du musst als Einnahmenüberschussrechner die Ausgaben dann aufzeichnen, wenn sie erfolgen (sonst würde auch dein Bankkonto oder Geldkonto nicht mehr abstimmbar). Du buchst wie von maxi_floor und mir aufgezeigt auf das Konto 0499 geleistete Anzahlungen, dann erfolgt keine AfA und nichts. Erst wenn du die Anlage hast, sie betriebsbereit ist und die restlichen Zahlungen erfolgt sind, buchst du um auf das entsprechende Anlagenkonto. Dann kann auch die AfA periodengerecht am Ende des Jahres gebucht werden.

  • Habe jetzt einen neuen Steuerbescheid vom FA bekommen, allerdings leider nicht wie erhofft eine schriftliche Aussage, wie ich buchen muss. Der Vorteil ist jetzt aber zumindest, ich muss für 2014 keine EÜR mehr abgeben, die hat das FA direkt geändert.
    Allerdings habe ich jetzt einen ähnlich gelagerten Fall: Habe 2015 eine Maschine gekauft und vor kurzem (2016) tatsächlich auch mal erhalten. :)
    So wie ihr das alles schreibt ergibt das für mich Sinn und ich würde das auch gerne so buchen - aber wie mache ich das jetzt mit meinem Programm? Es handelt sich um WISO steuer:Sparbuch 2016.
    Das Konto 0499 gibt es auch nicht, nur "490 Sonstige Betriebs- und Geschäftsaustattung". Vermutlich muss ich als Art der Buchung "Freie Buchung" auswählen?
    Wie geht das jetzt konkret?

  • Ich habe mir die Hilfe und die Eingabemasken für das Anlagevermögen im WISO steuer:Sparbuch nochmal näher angeschaut: Es wird (neuerdings?) tatsächlich zwischen Anschaffungsdatum und Zahlungsdatum unterschieden!
    Die AfA beginnt dann auch erst ab Anschaffungsdatum, so wie es sein soll.
    Es sieht also so aus, dass man in diesem Programm im Normalfall die Buchung auf das "Zwischenkonto" doch nicht braucht. Nur was ich nicht herausbekommen habe: Wie macht man das, wenn Zahlungsdatum und Anschaffungsdatum bei Vorauszahlungen nicht im selben Jahr liegen?


    admin: Könnte es sein, dass dies nicht mehr das richtige Unterforum ist? Dann bitte ins steuer:Sparbuch Forum verschieben!
    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich um WISO steuer:Sparbuch 2016.

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    Es handelt sich um WISO steuer:Sparbuch 2016

    Das ist in der Tat sehr oft der Fall. Ich buche leider mit dem Programm nicht selber, so dass ich da ansonsten nicht groß weiterhelfen kann. Einfach in einer Testdatei (z.B. umbenannte Dateikopie) entsprechend anlegen und probieren.

  • Das Konto gibt es im Steuersparbuch (Modul Einnahmenüberschussrechnung) wirklich nicht - lässt sich aber doch manuell einrichten. Im Betriebsvermögen dann eine Kopie von Grund und Boden (wegen der "Null"-Abschreibung) und schon lässt es sich richtig buchen.