Anlage VL des vorletzten Jahres mit abgeben

  • Hallo zusammen.


    Ich sitze an meiner Steuererklärung für das Jahr 2015.


    Dazu habe ich eine Frage:
    Ich würde gern in der Steuererklärung für 2015 noch die VL Anlage 2014 mit beifügen.
    Dann hätte ich sozusagen 2 x die "Anlage VL" in einer Steuererklärung.


    Wie geht das in dem "WISO steuer:Mac 2016"?


    .. ich habe es nicht hinbekommen ..


    Vielen Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde gern in der Steuererklärung für 2015 noch die VL Anlage 2014 mit beifügen.
    Dann hätte ich sozusagen 2 x die "Anlage VL" in einer Steuererklärung.


    Wie geht das in dem "WISO steuer:Mac 2016"?

    Gar nicht. Warum sollte es auch gehen, wenn es nicht zulässig ist. Die Vordrucke haben nicht umsonst einen Aufdruck mit Jahreszahl.

  • Warum?

    Weil ich die Arbeitnehmersparzulage für das Jahr 2014 noch mitnehmen möchte.
    Das sind ja 8 Prozent mal 470, die ich noch gern mitnehmen möchte.


    Gar nicht. Warum sollte es auch gehen, wenn es nicht zulässig ist. Die Vordrucke haben nicht umsonst einen Aufdruck mit Jahreszahl.

    Doch das geht. Ich habe bei meiner Bausparkasse, der Debeka, angerufen. Es ist möglich mit der Steuererklärung für das Jahr 2015 noch den VL Antrag für das Jahr 2014 abzugeben, um dann die Arbeitnehmersparzulage für das Jahr 2014 "abzugreifen".



    Aus diesem Grund ist meine Frage eigentlich "nur" eine Sache der technischen Darstellung, wie ich eben diese Information mit der Wiso Einkommenststeuererklärungssoftware für mac darstellen kann.



    Wenn Ihr jetzt aber vehement der Meinung seit, dass das absoluter Quatsch ist, was ich da gerade gesagt habe, würde ich morgen nochmal meine Bausparkasse anrufen und explizit nachfragen ob das geht.
    Jedoch fand ich die Dame am Telefon sehr kompetent, weil ich noch andere Fragen hatte, welche sie gut beantworten konnte.



    --> Aber wie gesagt, wenn Ihr mich eines besseren belehrt und sagt, dass es nicht geht, dann habe ich halt Pech gehabt. That's it.



    .. Ach, und vielen Dank schonmal für die Antworten :) .. das hier ist ein echt gutes Forum :)

    • Offizieller Beitrag

    Schau Dir einfach mal die Programmversion 2015 mit den 2014er Vordrucken an. ;)


    Oder aber: https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=antrag+auf+Arbeitnehmer-sparzulage+2014+

  • Ich habe bei meiner Bausparkasse, der Debeka, angerufen. Es ist möglich mit der Steuererklärung für das Jahr 2015 noch den VL Antrag für das Jahr 2014 abzugeben, um dann die Arbeitnehmersparzulage für das Jahr 2014 "abzugreifen".

    Da wagt sich die Debeka aber weit aus dem Fenster --- sie weiß doch überhaupt nicht, ob du
    a) schon eine Erklärung für 2014 abgegeben hast und diese schon beschieden wurde
    b) der (soweit vorhanden) Bescheid bestandskräftig ist.
    So pauschal hätte ich als Debeka-MA diese Aussage sicher nicht gemacht ....

  • Vielen Dank für die Informationen.


    Die Debeka gab mir diese Informationen, nachdem ich denen sagte, dass ich für 2014 eine gemacht habe und dort anscheinend die Anlage VL vergessen habe.


    Die Debeka sieht jedoch, ob die 8 Prozent auf die 470Euro gezahlt wurden sind. Das war jedoch nicht der Fall, weshalb geschlussfolgert wurde, dass ich die Anlage VL für 2014 wohl vergessen haben muss.


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    Ich habe darauf hin nochmal bei der Debeka angerufen und die haben mir wieder gesagt, dass die Anlage VL für 2 Jahre Gültigkeit besitzt. Ob es aber möglich ist, die 2014'er ein Jahr später mit der 2015'er Steuererklärung einzureichen wussten die nicht. Deshalb wurde mir gesagt, entweder Steuerberater oder einfach ausprobieren.


    Aus diesem Grund werde ich die Anlage VL 2014 einfach mit beilegen, diese mit einer Zusatzinfo versenden und bei erfolgloser Anrechnung innerhalb der 2-Wochen-Frist "beanstanden".


    Danke für die Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe darauf hin nochmal bei der Debeka angerufen und die haben mir wieder gesagt, dass die Anlage VL für 2 Jahre Gültigkeit besitzt.

    Ich habe irgendwie das Gefühl, Ihr habt da irgendwie aneinander vorbeigeredet. Warum werden dann bloß für jedes Jahr gesondert die Einkunftsgrenzen überprüft?


    Hast Du Dir überhaupt einmal die von mir oben verlinkte Google-Trefferliste durchgelesen?


    Ansonsten kann man auch einmal weiter mit google suche:


    http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17534&article_id=67963&_psmand=110


    http://www.helpster.de/anlage-…inreichen-hinweise_194104


    Wie schon gesagt, nutze Deine Steuersoftware 2015 für das Kalenderjahr 2014. Ist noch keine ESt-Erklärung abgegeben, musst Du eine ESt-Erklärung abgeben nebst Anlage VL. Hast Du schon eine ESt-Erklärung abgegeben, ist ein Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage 2014 abzugeben nebst Anlage VL.


    Ich frage mich echt, warum Du uns hier fragst, wenn Du uns nicht glaubst. ?(