Kauf eine Gewerbeteil , EÜR Anlagevermögen , Kontenplan

  • Moin
    In 2015 wurde ein Gewerbeteil gekauft , dass meine Frau selbst nutz.
    Umsatz Steuerpflicht besteht. Die Einnahmen /Ausgaben möchte ich mit der Wiso Steuersparbuch erledigen. Leider finde ich für die Eingabe der Anlagevermögen
    keinen Hinweis im Kontenplan. Es gibt das Konto zwar 90 , 65 .. aber nach meinem Verständnis passt da nichts was ich für meinen Fall nehmen könnte ?


    Vielen Dank für die Hilfen !!


    :)

  • Hallo Waterman,


    um was für ein Teil (Gegenstand) handelt es sich denn? Davon hängt doch die Kontierung und die Nutzungsdauer für die AfA (Absetzung für Abnutzung) ab.
    In welchem Modul bist du (Einkommensteuerrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung)?
    Wenn wir dies wissen, können wir noch genauer helfen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Nutzung des EÜR-Moduls in der Verwaltung alle Konten aktiviert?


    Du bist sicher, dass Du Dir, bei dieser Fallgestaltung, zutraust, alles selber zu erledigen?

  • Hallo Waterman,


    um was für ein Teil (Gegenstand) handelt es sich denn? Davon hängt doch die Kontierung und die Nutzungsdauer für die AfA (Absetzung für Abnutzung) ab.
    In welchem Modul bist du (Einkommensteuerrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung)?
    Wenn wir dies wissen, können wir noch genauer helfen.

    Hallo und Danke für das Hilfeangebot.
    Es handelt sich um einen Gewerbeteil, hier wird ein Kosmetikstudio betrieben wird. Kauf 01.04.2015.
    Ich möchte im Rahmen der EÜR gerne das Modull (innerhalb des Wiso-Steuersparbuch 2016) verwenden

  • Es handelt sich um einen Gewerbeteil, hier wird ein Kosmetikstudio betrieben wird. Kauf 01.04.2015.

    Hallo Waterman,


    leider hast du immer noch nicht gesagt, um was für ein Teil es sich handelt. Ohne dies zu wissen, können wir nicht helfen. Handelt es sich hier um Ladenlokal oder ähnliches (Haus etc.)?


    Im EÜR-Teil kannst du eine Menge machen, einschießlich Umsatzsteuervoranmeldungen etc.

  • Im Ganzen.
    Es handelt sich um eine gemischt / Ferienwohnungen Oben , und im unteren Teil Gewerbeeinheiten.
    Trödel für den Strand, Fischladen usw. Wir haben dort ein Kosmetikstudio.
    Gegenständlich gesehen , nach meiner Auffassung : qm Raum zur Überlassung eines Gewerbes.
    Mehr kann ich hierzu leider nicht sagen. :(


    MFG

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe immer weniger? Habt Ihr jetzt einen Anteil an dem Objekt gekauft oder habt ihr ein Nutzungsrecht erworben?


    Ich würde dringendst dazu raten, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Das hätte eigentlich schon vor dem Kauf erfolgen sollen bzw. sogar müssen.

  • Also , ich habe das Objekt (45 qm Ladenfläche ) gekauft.
    Aber Danke für den Tipp tipp dem Steuerberater , wäre ich selber nicht drauf gekommen. :D


    Einfache Fragen scheinen hier nicht gut anzukommen.
    In meiner ersten Frage habe ich Bereits gesagt das wir gekauft haben.
    Die Erkenntnis das so ein Forum nur was für Spezialisten ist habe ich schon aus anderen Foren erkannt.


    Nun zur AFA;Für selbst genutzte Gebäude/ Gebäudeteil usw. kann über die AFA nichts gemacht werden.
    Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb kann ich nur unter Betriebsausgaben Gebäude/..Sachkonto ... finde ich
    noch raus buchen.


    Weiterhin gutes gelingen.

    • Offizieller Beitrag

    finde ich
    noch raus

    Weiterhin gutes gelingen.

    Da Du unsere Nachfragen ja so nutzlos und sinnlos findest und unsere Hinweise so überflüssig zu sein scheinen, darf auch ich Dir ein gutes Gelingen bei Deinem Vorhaben wünschen.


    Das Thema scheinst Du ja angesichts Deines abschließenden Kommentars als für Dich erledigt anzusehen, weshalb ich es dann jetzt auch für Dich entsprechend markiert habe.

  • In meiner ersten Frage habe ich Bereits gesagt das wir gekauft haben.
    Die Erkenntnis das so ein Forum nur was für Spezialisten ist habe ich schon aus anderen Foren erkannt.

    Schade, dass du die Nachfragen so aufgefasst hast. Ich habe heute erst gelesen und hätte aus deinem einleitenden Beitrag überhaupt nicht verstanden, was du gekauft hast (der Begriff Teil ist sehr unbestimmt - ich denke aber, dass du nicht Mutersprachler bist und deshalb Schwierigkeiten hattest, warum die antwortenden Personen dich nicht verstanden haben).
    Trotz allem ist der Entschluss, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu fragen, hier richtig. Es sind viele Dinge, die wir dir hier nicht beantworten dürfen, weil es für uns verbotene Steuerberatung ist. Wir können dir nur helfen, die Angaben nach Klärung richtig in das Programm einzugeben.

  • Einfache Fragen scheinen hier nicht gut anzukommen.
    In meiner ersten Frage habe ich Bereits gesagt das wir gekauft haben.
    Die Erkenntnis das so ein Forum nur was für Spezialisten ist habe ich schon aus anderen Foren erkannt.

    Das hast du leider völlig missverstanden. Deine Frage war einfach so nicht zu beantworten - natürlich helfen wir hier gerade Anfängern gerne aus. Aber die Frage muss schon so gestellt sein, dass man eine Antwort geben kann.


    Zum Thema mit der AfA: das hast du jetzt schon richtig heraus gefunden - der private Anteil kann nicht angesetzt werden. Aber bitte beachte: das Ladenlokal (45 qm) sind höchstwahrscheinlich betriebsnotwendiges Vermögen, d.h. hier müssen die Anschaffungskosten anteilig (nur Gebäude, Grund und Boden muss vorher abgezogen werden) in dein Anlagevermögen übernommen werden. Dann kannst du die AfA, die auf diese Anschaffungskosten jährlich entfallen, auch in deiner EÜR (oder GuV, je nachdem, was du machen musst) als Aufwendungen eintragen.