EÜR + KSK

  • Hallo zusammen,


    ich habe zwar mehrfach das Thema hier gefunden, allerdings keine befriedigende Antwort:
    - Muss man nach vollständig eingetragener Einkommenssteuererklärung (inkl. dem Punkt EÜR) trotzdem nochmal den eigenen Start-Menüpunkt EÜR2015/2016 gesondert ausfüllen? Es dürften doch alle Daten bereits eingegeben worden sein, oder irre ich mich?
    - Auch schon oft gesehen, aber zu viele verschiedene Antworten gelesen, wo genau führt man die KSK Beiträge auf? Stimmt es, dass nur 50% der Rentenbeiträge anerkannt werden?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Muss man nach vollständig eingetragener Einkommenssteuererklärung (inkl. dem Punkt EÜR) trotzdem nochmal den eigenen Start-Menüpunkt EÜR2015/2016 gesondert ausfüllen? Es dürften doch alle Daten bereits eingegeben worden sein, oder irre ich mich?

    Ich verstehe nicht, was Du hier überhaupt meinst. ?(

    - Auch schon oft gesehen, aber zu viele verschiedene Antworten gelesen, wo genau führt man die KSK Beiträge auf? Stimmt es, dass nur 50% der Rentenbeiträge anerkannt werden?

    Wenn Du mit KSK Beiträge zur Künstlersozialkasse meinst, solltest Du unter dem entsprechenden Stichwort mal die erweiterte Forumssuche bemühen: https://www.buhl.de/wiso-softw…=K%C3%BCnstlersozialkasse

  • Hi @miwe4


    Wenn man WISO öffnet kann man bei dem Startbildschirm wählen zwischen z.B. Einkommenssteuererklärung/EÜR/Umsatzsteuererklärung usw.
    Unter Punkt 1 "Einkommenssteuererklärung" habe ich soweit alle Daten eingetragen und frage mich nun ob ich Punkt 2 "EÜR" trotzdem nochmal ausfüllen muss, da in der Einkommenssteuererklärung ja eigentlich eine EÜR enthalten war, oder nicht?


    [Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=6a6105-1455540127.png]


    Zum Thema Künstlersozialkasse:
    Ja, das habe ich gemacht, werde von der Software auch in den Bereich Versicherungen und Altersversorgung geleitet, weiß aber nicht wo genau ich hier die Daten eintragen muss (Weitere Rentenversicherung? "Weitere Angaben zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen?"?)


    Dank dir!

  • Wenn man WISO öffnet kann man bei dem Startbildschirm wählen zwischen z.B. Einkommenssteuererklärung/EÜR/Umsatzsteuererklärung usw.
    Unter Punkt 1 "Einkommenssteuererklärung" habe ich soweit alle Daten eingetragen und frage mich nun ob ich Punkt 2 "EÜR" trotzdem nochmal ausfüllen muss, da in der Einkommenssteuererklärung ja eigentlich eine EÜR enthalten war, oder nicht?

    In dem Fall reicht die EÜR aus dem Modul Einkommensteuererklärung aus - du musst nicht noch einmal das Modul Einnahmenüberschussrechnung ausfüllen.

  • Ich habe ebenfalls versucht zu suchen, zu der Frage, wo ich die Beiträge an die Künstlersozialkasse (die von dort an Krankenkasse und Rentenversicherung weitergeleitet werden) eintragen muss.
    Tut mir leid miwe4, ich komme mit deinem Vorschlag zu keinem Ergebnis.


    Vielleicht findet sich hier noch jemand, der mir die Frage einfach beantworten kann?


    In meinem Fall (2015 noch 10 Monate angestellt mit Lohnsteuerbescheinigung, danach 1 Monat versichert über Künstlersozialkasse, Bescheinigung von der KSK) habe ich es jetzt so gelöst, dass ich meinen von der KSK ausgewiesenen Eigenanteil für KK, PV und gesetzlRente unter "weitere Angaben" einsortiert habe. Macht das Sinn fürs FA?