Angabe Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig bei Einkommensteuererklärung

  • Hallo zusammen.


    Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.


    Meine Frau ist ab diesem jahr umsatzsteuerpflichtig, da die 17500 Euro letztes Jahr überschritten wurden.


    Nun möchte ich die Einkommenssteuererklärung für 2015 machen, und gab natürlich dort "Kleinunternehmer" an, da es ja letztes Jahr auch so war.


    Das Programm hat mir dann aber signalisiert, dass mit der eingegebenen Betriebseinnahme und Kleinunternehmer was nicht passen kann.


    Stelle ich das Ganze um auf Umsatzsteuerpflichtig, kommt kein Hinweis mehr. ABER: Die Einkommenssteuer-Gutschrift, die das Programm anzeigt, ändert sich Immens.


    kann mir jemand sagen, ob ich mit Kleinunternehmer richtig liege?


    danke


  • Hallo


    schau mal was ich da hervorgehoben und unterstrichen habe.


    Du bist bei der Einkommensteuererklärung 2015 und da wird gezählt was 2015 auf dem Tisch lag. (als Kleinunternehmer verdient wurde)


    Wenn Du nur 10.000,-- einkommensteuerpflichtige Erlöse gehabt hättest, würden eben diese hinzu gezählt. Und Du wärst dennoch weiterhin "Kleinunternehmer"


    Diese 17.500,-- Grenze bedeutet nur, dass Du keine MwSt. ausweisen brauchst, im Gegenzug aber auch keine VSt. erstattet bekommst.
    Ist diese Grenze überschritten bist USt.-pflichtig. Was aber auch nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat.
    Nähers hierzu kannst Du neben der Hilfe im Steuerprogramm auch HIER erfahren.


    Das sollte einem aber auch schon bei Anmelden des Betriebs geläufig, und kein Buch mit 7 Siegeln sein.

  • Hallo zusammen.


    Die Grenzen sind mir durchaus bekannt.


    Das Programm hatte nur ein Problem mit meiner Eingabe von ca. 25TEuro.


    Das das für 2015 gilt, war auch meine Meinung. Da die 50 TEuro nicht überschritten wurden, ist meine Frau 2015 noch Kleinunternehmer.


    Vielleicht ist es nur ein Problem des Programms.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm hatte nur ein Problem mit meiner Eingabe von ca. 25TEuro.


    Das das für 2015 gilt, war auch meine Meinung. Da die 50 TEuro nicht überschritten wurden, ist meine Frau 2015 noch Kleinunternehmer.

    Wurde das Gewerbe in 2015 neu eröffnet? Dir ist bekannt, dass nach § 19 UStG in diesem Fall der tatsächliche Umsatz in einen Jahresgesamtumsatz hochgerechnet wird?


    Was hat Die Ehefrau denn dem FA mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemeldet? Und wie hat sie den ggf. dort gemeldeten voraussichtlichen Umsatz errechnet?