(Kleinunterunternehmen) Zuordnung Ausgaben EÜR

  • Guten Tag,


    kurz und knapp: Ich betreibe seit 2015 nebenberuflich ein Kleinunternehmen im Bereich Webdesign.
    Meine Einnahmen belaufen sich im Jahr 2015 auf ca. 3500€ und meine Ausgaben auf ca. 750€.
    Ich bin davon ausgegangen, dass ich eine simple Aufstellung machen kann und somit nur 2750€ als Gewinn angebe.


    Leider bin ich mir aber nicht zu 100% sicher, ob ich meine Ausgaben angeben darf und wo ich diese angebe.


    Übersicht Ausgaben:
    - Meine Webseite: ca. 100€ (100% Unternehmen)
    - NAS (zentraler Netzwerkspeicher) für Kundendaten: ca. 350€ (100% Unternehmen)
    - Microsoft Office: ca. 40€ (75% Unternehmen, 25% privat)
    - Gebrauchter Bildschirm: ca. 160€ (75% Unternehmen, 25% privat)
    - WISO Steuer Software: ca. 20€ (50% Unternehmen, 50% privat)
    - Maus & Tastatur: ca. 65€ (75% Unternehmen, 25% privat)
    - WLan Repeater: ca. 30€ (75% Unternehmen, 25% privat)


    Kann mir jemand eventuell sagen, ob ich die oben genannten Ausgaben von meinen Einnahmen abziehen kann und wo ich diese in der Steuererklärung angebe?


    Ich danke euch im Voraus für die Hilfe.

  • Kann mir jemand eventuell sagen, ob ich die oben genannten Ausgaben von meinem Gewinn abziehen kann und wo ich diese in der Steuererklärung angebe?

    hallo @Bildo


    kannst Du uns evtl. auch sagen ob Du Dein "Nebenerwerb"-Kleinbetrieb ordentlich an-gemeldet hast?


    Wenn ja, könntest Du Deine EÜ-Rechnung sogar auf einem Bierdeckel machen. Also Deine Ausgaben v. Gewinn abziehen. Wie Du richtig schreibst.
    Einfacher geht das alles aber mit einem Programm. Und wenn Du Deine EK.Steuer evt. sogar mit dem WISO Steuersparbuch machst, ist dort ein Modul EÜR enthalten, welches Dir beim "Formular-krieg" mit dem Finanzamt behilflich ist.


    Sicher hast Du Dich auch schon anderweitig im Netz schlau gemacht. Dennoch schadet es nicht auch einmal HIER oder HIER rein zu schauen.

  • kannst Du uns evtl. auch sagen ob Du Dein "Nebenerwerb"-Kleinbetrieb ordentlich an-gemeldet hast?

    Selbstverständlich :) Ab 01.01.2015 als Kleinunternehmen angemeldet.


    Wenn ja, könntest Du Deine EÜ-Rechnung sogar auf einem Bierdeckel machen. Also Deine Ausgaben v. Gewinn abziehen. Wie Du richtig schreibst.

    Grundlegend habe ich für mich alle Ein- und Ausgaben sauber in Excel dokumentiert. Dennoch ist hier die Frage, ob ich die einzelnen Ausgaben zu 100% von meinen Einnahmen abziehen kann, da ich diese teilweise ja auch privat nutze und ich mir nicht sicher bin, ob ich diese über mehrere Jahre Abschreiben muss oder die volle Summe einfach abziehen kann.


    Einfacher geht das alles aber mit einem Programm. Und wenn Du Deine EK.Steuer evt. sogar mit dem WISO Steuersparbuch machst, ist dort ein Modul EÜR enthalten, welches Dir beim "Formular-krieg" mit dem Finanzamt behilflich ist.

    So war meine Idee, dass mich WISO zu den einzelnen Themen simpel begleitet und ich wie oben erwähnt eine einfache Einnahmen - Ausgaben Aufstellung angebe, aber so einfach ist das ist das dann doch nicht :(

  • Selbstverständlich

    :thumbsup:

    Grundlegend habe ich für mich alle Ein- und Ausgaben sauber in Excel dokumentiert. Dennoch ist hier die Frage, ob ich die einzelnen Ausgaben zu 100% von meinen Einnahmen abziehen kann, da ich diese teilweise ja auch privat nutze und ich mir nicht sicher bin, ob ich diese über mehrere Jahre Abschreiben muss oder die volle Summe einfach abziehen kann.

    Wie ich sehe sind das alles GwG Geringwertige Wirtschaftsgüter (lesen bildet) ;) wenn mit den Euroangaben der Kaufpreis gemeint ist. Oder meinst Du damit den mtl./jährl. Nutzungswert/anteil?
    Aber auch hier wird Dir die Hilfefunktion vom Modul EÜR weiter helfen.
    Also Excel ist nichts gegen einzuwenden.
    Empfehlen kann ich Dir noch einmal bei Elster-online rein zu schauen.
    Ich weiß, viel Infos und Aufwand für so wenig was hängen bleibt, aber "wat mut dat mut" ^^
    Du kannst gerne hier weiter fragen.

  • Webseite = Aufwand (gemietet) im einfachen SKR 03 vom EÜR-Modul (Mieten f. Einr. bewegl. Wg) 4960 an (Bank) 1200
    NAS = GwG 150,-- bis aktivieren 0300 u. gleich abschreiben
    MSOff = 4930 an 1200
    Monitor = wie NAS
    WISO = wie MSOff
    Mouse& = 4930 an 1200
    Repeater= wie Mouse.


    1200 wäre Bank. Aber wenn Bar bezahlt, Verrechnungskonto zwischen schalten . Buchungsvorschläge mit Kto. 1000 werden hier nicht gerne gesehen, vereinfachen aber so manche Buchung.


    Oder auch mal HIER informieren

  • Wie ich sehe sind das alles GwG Geringwertige Wirtschaftsgüter (lesen bildet) wenn mit den Euroangaben der Kaufpreis gemeint ist. Oder meinst Du damit den mtl./jährl. Nutzungswert/anteil?

    Ja, es ist ein einmaliger Kaufpreis. Und ja, ich habe die Ausgaben auch erst als GWG zugeordnet, doch dann habe ich im wilden Netz gelesen, dass u.A. ein Monitor, eine Tastatur/Maus, o.Ä. nicht als GWG gelten, da man für die Nutzung zwangsweise einen PC benötigt und es somit nicht eigenständig genutzt werden kann. Darunter fällt auch der WLAN Repeater und logischerweise auch die Software (Microsoft Office und WISO Steuer).


    Grundlegend müsste man also die Ausgaben zu dem PC summieren und in einen Pool packen. Doch ich habe mir erst in 2016 einen neuen PC gekauft und in 2015 habe ich übergangsweise mit meinem privaten Notebook gearbeitet.


    Daher meine Frage, ob und wo ich die Ausgaben in die Steuererklärung packe :)
    Man beachte auch, dass ich die Ausgaben teilweise privat nutze.

  • Grundlegend müsste man also die Ausgaben zu dem PC summieren und in einen Pool packen.

    Lese mal HIER nach. Das war auch das Thema.


    Man beachte auch, dass ich die Ausgaben teilweise privat nutze.

    Dafür gibt es dann die "Privatnutzungsentnahme" wie z.B. für Telefon-nutzung etc.


    Hast Du eigentlich schon das Steuersparbuch mit dem Modul? Wenn nein, einfach mal Testversion laden.

  • Hallo,


    bei alledem nicht ganz aus den Augen verlieren (von maxi_floor genannt): wenn die Kosten in die EÜR übernommen werden sollen (bei 75% richtig, da betriebsnotwendig), muss für die Privatnutzung eine Entnahme gebucht werden einschließlich Umsatzsteuer, soweit die Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt haben. Die Buchung erfolgt dann per Privatentnahmen an Umsätze aus Sachentnahmen.


    nesciens