Eheleute in einer EÜR?

  • Hallo,


    meine Frau und ich sind selbstständig, sie ist nicht umsatzsteuerpflichtig, ich schon. Wir verwenden ein gemeinsames Geschäftskonto und bisher habe ich getrennte EÜRs mit Sparbuch erstellt und eingereicht, die Buchungen also auseinandersortiert. Könnte ich mit Sparbuch auch eine gemeinsame EÜR erstellen? Schließlich verwenden wir auch nur eine Steuernummer. Ich weiß aber nicht, wie das mit der USt funktionieren kann. Meine Frau erhält ausschließlich Honorare, eine USt wird nicht gezahlt oder ausgewiesen (öffentlicher Auftraggeber).


    Gruß
    Tim

    • Offizieller Beitrag

    Könnte ich mit Sparbuch auch eine gemeinsame EÜR erstellen?

    Das hat nichts mit können zu tun, Ihr dürft es einfach nicht.

    Schließlich verwenden wir auch nur eine Steuernummer.

    Das FA hat aber für Deine Ehefrau mit Sicherheit eine noch "interne" Steuernummer, denn schließlich muss auch ihre EÜR geprüft werden und verursacht Zeitwaufwand und Arbeitskosten. Spätestens bei Umsatzsteuerpflicht würde diese Steuernummer auch nach außen erkennbar werden. Und bei zwingender elektronischer Übermittlung der EÜR würde diese Steuernummer zwangsläufig ebenfalls bekannt gemacht. Deren unternehmerische Tätigkeit ist dem FA aber schon bekannt?

  • Könnte ich mit Sparbuch auch eine gemeinsame EÜR erstellen?

    ?( warum erstellt nicht jeder für sich eine EÜR mit dem im Steuersparbuch enthaltenen Modul? "Öffnen § Neu"
    Problematisch wird es dann mit dem "gemeinsamen Geschäftskonto" wäre aber auch lösbar.



    Bzgl. der Steuernummer evtl. Rücksprache mit dem Finanzamt halten.

    • Offizieller Beitrag

    warum erstellt nicht jeder für sich eine EÜR mit dem im Steuersparbuch enthaltenen Modul?

    ?(

    bisher habe ich getrennte EÜRs mit Sparbuch erstellt und eingereicht,

  • also schon jeder für sich ein EÜR, aber (nur) die Buchungen des gemeinschaftlichen Geschäftskontos auseinander sortiert....


    Und wer hat die Auszüge/Belege und wer bewahrt diese 10 Jahre auf?

    die Buchungen also auseinandersortiert

  • Meine Frau erhält ausschließlich Honorare, eine USt wird nicht gezahlt oder ausgewiesen (öffentlicher Auftraggeber).

    Hallo timvdh,


    die Umsatzsteuerpflicht deiner Frau orientiert sich nicht am Auftraggeber, sondern an der Höhe der Einnahmen deiner Frau. Sobald sie die Höhe von 17.500 brutto (also Einnahmen einschließlich fiktiver USt) überschreitet, wird sich umsatzsteuerpflichtig. Dass der Auftraggeber hier keine Vorsteuern ziehen kann, ist ein ganz anderes Thema.


    nesciens

  • Danke für die Antworten. Wenn zwei EÜRs benötigt werden, dann mache ich weiter wie bisher. Die Idee mit einer EÜR hatte ich sowieso nur, weil wir bisher alles (auch Privates) über ein Konto laufen ließen. Jetzt haben wir das Geschäftskonto endlich mal getrennt, und ich dachte das ist toll, weil ich dann die Buchungen nicht nach Geschäftsrelevanz sortieren muss. Aber jetzt muss ich immer noch die Buchungen von meiner Frau und mir trennen. Besser wäre es gewesen, direkt zwei Geschäftskonten zu verwenden. Wir haben jetzt aber schon genug Konten am Hals.


    Viele Grüße
    Tim

  • Wir haben jetzt aber schon genug Konten am Hals.


    Viele Grüße

    Das widerspricht aber deiner Aussage weiter oben:


    weil wir bisher alles (auch Privates) über ein Konto laufen ließen

    Danach hättet ihr bei Trennung des Geschäftskontos drei Konten "am Hals", ist das so schlimm?

  • Danach hättet ihr bei Trennung des Geschäftskontos drei Konten "am Hals", ist das so schlimm?

    warum drei?

    Zitat

    Wir verwenden ein gemeinsames Geschäftskonto

    "evtl." haben sie noch
    Festgeldgkonto, Tagesgeldkonto, Depotkonto, Sparkonto, Kreditkartenkonto, Girokonto :D

  • warum drei?

    "evtl." haben sie nochFestgeldgkonto, Tagesgeldkonto, Depotkonto, Sparkonto, Kreditkartenkonto, Girokonto :D

    handelt es sich hier um geschäftlich relevante Konten? Wer mit vielen Konten nicht klarkommt, sollte vielleicht mit einer Finanzsoftware etwas Ordnung in seine Unterlagen bringen. Ist aber kein Argument gegen eigenständige Geschäftskonten, die über eine EÜR (oder Buchhaltung) geführt werden.