Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer

  • Unter
    Nichtselbstständige Arbeit --> Weitere Einnahmen und Besonderheiten --> Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer --> 1. LAND (DBA) --> Angaben zu Tätigkeit und Arbeitlohn
    wird ganz oben in der Maske der Bruttoarbeitslohn lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en) abgefragt.
    Ist das derselbe Wert, der unter
    Nichtselbstständige Arbeit --> Lohnsteuerbescheinigungen --> 1. Lohnsteuerbescheinigung
    eingetragen wird?


    Ich habe für die Arbeitszeit in Deutschland vom 01.01.2015 bis 28.02.2015 nur diese eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Vom ausländischen Arbeitgeber habe ich solch eine Bescheinigung für den Zeitraum 01.03.2015 bis 31.12.2015 nicht erhalten.


    Danke und Gruß

  • Ich habe für die Arbeitszeit in Deutschland vom 01.01.2015 bis 28.02.2015 nur diese eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Vom ausländischen Arbeitgeber habe ich solch eine Bescheinigung für den Zeitraum 01.03.2015 bis 31.12.2015 nicht erhalten.

    Für die Eingabe des ausländischen Lohnes/Gehaltes musst du auf die Maske "Weitere Einnahmen und Besonderheiten" gehen. Dort wird gefragt, ob du Grenzgänger bist (Frankreich, Österreich, Schweiz) oder ob steuerfreier Arbeitslohn nach DBA bezogen wurde. Da mit den meisten Ländern hier in Europa ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) geschlossen wurde, dürften deine Einkünfte hier einzugeben sein. Wenn das DBA dem OECD-Musterabkommen entspricht, sind die Bezüge im Ausland in der Regel in Deutschland steuerfrei (da dann im Ausland schon besteuert), unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, d.h. dein Steuersatz auf das übrige in Deutschland bezogene Einkommen erhöht sich.

  • Vielen Dank für den Hinweis. Dieser Umstand war mir bereits bekannt.


    Meine Frage aus dem ursprünglichen Posting ist damit leider noch nicht beantwortet.
    Kannst Du dazu eventuell weiterhelfen?

    • Offizieller Beitrag

    Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden ausländischen Einkünfte sind gemäß deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Also Bruttoarbeitslohn abzüglich in diesem Zusammenhang entstandene und abziehbare Werbungskosten. Da sollte Dich eigentlich auch jedes Steuerprogramm entsprechend leiten, welches auch immer Du nutzt.

    • Offizieller Beitrag

    Vom ausländischen Arbeitgeber habe ich solch eine Bescheinigung für den Zeitraum 01.03.2015 bis 31.12.2015 nicht erhalten.

    Warum nicht?

    Meine Frage aus dem ursprünglichen Posting ist damit leider noch nicht beantwortet.

    Was meinst Du denn mit "derselbe Wert"? Du kannst natürlich nicht bei "Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer" den Wert von Deiner deutschen Lohnsteuerbescheinigung eintragen, wenn Du das damit meinst.

  • Warum nicht?

    Was meinst Du denn mit "derselbe Wert"? Du kannst natürlich nicht bei "Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer" den Wert von Deiner deutschen Lohnsteuerbescheinigung eintragen, wenn Du das damit meinst.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich verständlich ausgedrückt habe.
    Im WISO Steuersparbuch 2016 kann man folgende Eingabemaske öffnen:
    Nichtselbstständige Arbeit --> Weitere Einnahmen und Besonderheiten --> Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer --> 1. LAND (DBA) --> Angaben zu Tätigkeit und Arbeitlohn


    Dort werden ganz oben drei verschiedene Bruttoarbeitslöhne abgefragt.


    Die erste Abfrage lautet: "Bruttoarbeitslohn lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en)"



    Die Nr. 3 der (deutschen) Lohnsteuerbescheinigung habe ich ja an anderer Stelle (nämlich bei den inländischen, ganz normalen Einkünften) bereits abgetippt.
    Es ist ungewöhnlich für das WISO Steuersparbuch, dass man einen Wert an zwei verschiedenen Stellen beide Mal von Hand eingeben muss.
    Normalerweise übernimmt das WISO Steuersparbuch aus anderen Eingabemasken bekannte Werte.



    Darum hatte ich im ursprünglichen Post gefragt, ob es sich tatsächlich um "denselben" Wert handelt.





    Und von meinem Arbeitgeber im Ausland (in meinem Fall China) habe ich keine Bescheinigung nach deutschem Formularmuster erhalten, weil der chinesischen Firma die deutschen Formulare ziemlich egal sind.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist ungewöhnlich für das WISO Steuersparbuch, dass man einen Wert an zwei verschiedenen Stellen beide Mal von Hand eingeben muss.
    Normalerweise übernimmt das WISO Steuersparbuch aus anderen Eingabemasken bekannte Werte.

    Genau, und deshalb

    Darum hatte ich im ursprünglichen Post gefragt, ob es sich tatsächlich um "denselben" Wert handelt.

    nein. Du bist immer noch im Abschnitt "Ausländische Einkünfte..."