Unter
Nichtselbstständige Arbeit --> Weitere Einnahmen und Besonderheiten --> Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer --> 1. LAND (DBA) --> Angaben zu Tätigkeit und Arbeitlohn
wird ganz oben in der Maske der Bruttoarbeitslohn lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en) abgefragt.
Ist das derselbe Wert, der unter
Nichtselbstständige Arbeit --> Lohnsteuerbescheinigungen --> 1. Lohnsteuerbescheinigung
eingetragen wird?
Ich habe für die Arbeitszeit in Deutschland vom 01.01.2015 bis 28.02.2015 nur diese eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Vom ausländischen Arbeitgeber habe ich solch eine Bescheinigung für den Zeitraum 01.03.2015 bis 31.12.2015 nicht erhalten.
Danke und Gruß