Hallo, ich habe aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung. Diese hat eine kleine Terasse, dafür habe ich mir Terassenmöbel gekauft. Kann ich diese auch bei den Kosten für die doppelte Haushaltsführung (EInrichtungsgegenstände) abziehen? Hat hierzu jemand Erfahrung?
Doppelte Haushaltsführung - Terrassenmöbel
- su77
- Erledigt
-
-
Terassenmöbel .... (EInrichtungsgegenstände)
ich würde Terassenmöbel als nicht notwendige Gegenstände einstufen.
Nur notwendige Einrichtungsgegenstände sind als Werbungskosten absetzbar
-
ich würde Terassenmöbel als nicht notwendige Gegenstände einstufen.
Nur notwendige Einrichtungsgegenstände sind als Werbungskosten absetzbarDem würde ich zustimmen.
-
Danke für die schnellen Antworten.