Kein Abzug der vom Mieter zu tragenden Kosten mehr in der Hausgeldabrechnung 2016

  • Hallo,


    bei der versuchsweisen Darstellung der Hausgeldabrechnung fällt auf, dass die vom Mieter zu tragenden Kosten nicht mehr in Abzug gebracht werden. Dies erscheint mir sehr unvorteilhaft, da man nicht mehr auf einem Blick sieht, wie viel der Eigentümer an Guthaben bzw. an Nachzahlung zu leisten hat. Bei Buhl Data ist im Moment offensichtlich jede Menge los, man bekommt leider niemanden ans Telefon. 8) ?(

  • Hallo,


    bei der versuchsweisen Darstellung der Hausgeldabrechnung fällt auf, dass die vom Mieter zu tragenden Kosten nicht mehr in Abzug gebracht werden. Dies erscheint mir sehr unvorteilhaft, da man nicht mehr auf einem Blick sieht, wie viel der Eigentümer an Guthaben bzw. an Nachzahlung zu leisten hat. Bei Buhl Data ist im Moment offensichtlich jede Menge los, man bekommt leider niemanden ans Telefon. 8) ?(

    Ich verstehe dein Problem nicht ganz. Damit der Eigentümer eine richtige und vollständige Einkommensteuererklärung machen kann, muss er doch alle Kosten (also auch die Nebenkosten, die er an den Mieter weitergibt) zunächst als seinen Aufwand erfassen. Als zweiten Schritt kommt dann die Einnahmenseite, zu der neben den gezahlten Mieten auch die gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen und Abrechnungsspitzen gehören. Wenn du nur noch den Nettobetrag aus den Nebenkosten dem Eigentümer belastet, macht er eine falsche Einkommensteuererklärung.
    Zu beachten ist hierbei auch, dass für den Eigentümer die Zahlungsflüsse zählen, beim Mieter die Zugehörigkeit zum Abrechnungsjahr. Zwei teilweise nicht deckungsgleiche Berechnungen.