Verpflegungspauschale - Wiso kürzt nicht automatisch die Minderung

  • Hallo zusammen,


    bei Wiso muss man ja die Verpflegungspauschalen angeben, die man erhalten hat und der Betrag soll mit dem Betrag der auf Lohnsteuerbescheinigung übereinstimmen. Bei einer Inlandsreise habe ich nun den Wert 72 € eingetragen (2 x 24 + 2 x 12) und unter "Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung" den Wert 14,40 € (3 x Frühstück). Daraus müsste Wiso in der Übersicht den Wert 57,60 € machen. Das passiert aber nicht. Dort stehe weiterhin 72 € und Wiso zeigt mir an, dass ich 11 € nachzahlen muss.


    Bei einer Auslandsreise habe ich es genauso gemacht und dort wird es automatisch abgezogen und Wiso zeigt mir in der Übersicht den Wert an, der mir auch als Pauschale minus Mahlzeiten erstattet wurde.


    Ist das ein Softwarefehler oder mache ich etwas falsch?


    Vielen Dank vorab!


    Viele Grüße


    Frl.Meyer

    • Offizieller Beitrag

    Wiso

    Welches Programm bzw. welche Programmversion? Unter dem Oberbegriff WISO gibt es bei Buhl diverse Programme.

    Ist das ein Softwarefehler oder mache ich etwas falsch?

    Wer soll da ohne bereinigte Screens der betroffenen Eingabemasken beantworten. In meinem WISO steuer:Sparbuch 2016 wird bei Eintrag Deiner Zahlen auf jeden Fall zutreffend gerechnet, mal abgesehen von 1€ Rundungsdifferenz.

  • Ich denke, dass der Screenshot nicht wirklich aufschlussreich ist. Aber ich hänge ihn an.


    Wie an der Rubrik zu sehen, geht es um meine Einkommenssteurerklärung und das Programm heißt WISO steuer:Mac 2016.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich ist das aussagekräftig. Alles in Ordnung. ;)


    Auf der Seite ist doch gar keine Summe zu ziehen, vielmehr enthält sie nur die Berechnungsgrundlagen. OK klicken, dann auf der nächsten Seite noch einmal OK klicken und dann bist Du auf Der Maske mit dem Ergebnis Deiner Eingaben. :D

    • Offizieller Beitrag

    das Programm heißt WISO steuer:Mac 2016

    Beitrag ins entsprechende Unterforum verschoben.



    Bei einer Inlandsreise habe ich nun den Wert 72 € eingetragen (2 x 24 + 2 x 12) und unter "Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung" den Wert 14,40 € (3 x Frühstück). Daraus müsste Wiso in der Übersicht den Wert 57,60 € machen. Das passiert aber nicht. Dort stehe weiterhin 72 € und Wiso zeigt mir an, dass ich 11 € nachzahlen muss.

    Im WISO steuer:Sparbuch kann ich mit Deinen Werten das nicht nachvollziehen:



    Kann mir nicht vorstellen, daß das in der Mac-Version anders ist. Hast Du denn das schon mal nur mit den Verpflegungspauschalen getestet, von denen Du annimmst, daß sie falsch behandelt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Was war daran unfreundlich, wenn ich sage, dass Du Dich eben bis zur Ergebnisseite durchklicken musst. Und da steht dann bei Dir doch im Prinzip auch 0,00€, bis eben auf diesen 1,00€ Rundungsdifferenz, die es bei FA nicht geben sollte. Damit sollte Deine Nachzahlung damit nichts zu tun haben.



    Kann mir nicht vorstellen, daß das in der Mac-Version anders ist. Hast Du denn das schon mal nur mit den Verpflegungspauschalen getestet, von denen Du annimmst, daß sie falsch behandelt werden?

    Sie hat noch die 57,60 laut Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20, mit denen als Kürzungsbetrag kommt sie dann eben auf 0,00€. Wobei da eben eine kleine Rundungsdifferenz auftritt, die m.E. unnötig wäre, aber beim FA nicht auftreten sollte.

  • Unfreundlich weil: Als wäre es mein Problem, dass ich nicht alleine mit OK durch das Programm klicken könnte :-/


    Da steht doch der Hinweis (grau unterlegt), dass 11 € hinzugerechnet werden, weil ich angeblich mehr Geld ausgezahlt ausgezahlt bekommen habe. Die 57 € die sich ja ergeben, werden mir nirgendwo angezeigt.

    • Offizieller Beitrag

    Du rechnest ja mit ganz anderen Zahlen als Du uns eingangs gegeben hast. Mit denen haben Billy und ich gerechnet.


    Welche Daten Du jetzt für das Ergebnis mit den 11€ nachversteuern eingegeben hast, kannst aktuell nur Du selber nachprüfen. Das Ergebnis ist rechnerisch auf jeden Fall zutreffend.
    Von denen Pauschalen für das Inland i.H.v. 144€ gehen die 14€ Mahlzeitengestellung ab, womit 130€ verbleiben. Dazu die 496€ für Pauschalen im Ausland i.H.v. 496€ ergeben maßgebliche Aufwendungen i.H.v. insgesamt 626€. Dem gegenübergestellt die 637€ steuerfreie Erstattungen des AG laut Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung ergibt das dann eine Übererstattung i.H.v. 11€, die somit nachzuversteuern ist und dem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet wird.


    Als unfreundlich könnte man übrigens ebenso unterstellen, dass man für seine Hilfe in der Freizeit nur Kritik erntet und nicht ein Wort des Dankes. Aber so kleinlich sind wir hier schon lange nicht mehr. ;)