Betriebliche Altersvorsorge ohne AG-Anteil, wie steuerlich ansetzbar?

  • Hallo zusammen,


    ich habe bereits viel im Internet recherchiert und viel nachgelesen, doch leider bin ich nirgendwo so richtig fündig geworden und erhoffe mir hier eure Hilfe :rolleyes: :rolleyes:


    Folgende Problematik stellt sich bei meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 und 2015:


    Ich habe im Jahr 2014 einen Arbeitgeberwechsel von Arbeitgeber 1 (AG1) zu Arbeitgeber 2 (AG2) vorgenommen.
    Bei AG1 hatte ich bereits eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) abgeschlossen. Der Wechsel zu AG2, einem Finanzdienstleister, der seine eigene BAV über eine Kooperation mit einer anderen Versicherung anbietet, weigert sich jedoch, meine BAV vom AG1 bzw. der Versicherung1 zu übernehmen.


    Da ich jedoch voraussichtlich in der nächsten Zeit den AG2 wechseln werde, zahle ich seit dem Wechsel von AG1 zu AG2 meinen BAV-Anteil eigenständig und monatlich von meinem Nettogehalt.


    Meine Frage nun hierzu:
    Wie kann ich diese Vorsorgeaufwendungen in meiner Steuererklärung geltend machen bzw. besteht überhaupt die Möglichkeit, diese geltend machen zu können?
    Wenn ja, wo kann ich diese geltend machen? (Wiso für das Jahr 2014 u. 2015)


    Ich hoffe auf eure Hilfe, denn ich bin wirklich mit meinem Latein am Ende.... ;(


    Vielen Dank für eure Hilfe :)



    (Keine Haftung für Rechtschreibfehler oder Grammatik :D )

  • Da die Versicherung während deiner Zeit bei AG2 keine bAV ist/war, kann sie steuerlich auch nicht als solche behandelt werden, sondern nur als Privatrentenversicherung.


    Ob du sie steuerlich ansetzen kannst, hängt von mehreren Parametern ab. Leider hast du nichts zu dieser Versicherung geschrieben. Deshalb nur so viel. Ist der Beginn der Versicherung 2005 oder später, ist nichts absetzbar. Andernfalls hängt es davon ab, welcher Art die Versicherung ist und ob du den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen schon erreicht hast.


    Viele Grüße
    Rautka

  • Hallo Rautka,
    vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort.


    Die BAV habe ich nach 2005 abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine Direktversicherung bis zum 67.Lj, bei der ich mir das Kapital in einer Summe auszahlen, oder eine monatliche Rente auszahlen lassen kann.
    Welche Informationen bräuchtest du zu dieser Versicherung?
    Ich habe mir eine Mitteilung von meiner Versicherung schicken lassen. Für 2014 habe ich 1150,-€ und in 2015 1900,-€ in diese BAV eingezahlt.
    Liegt der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bei 1900,-€?


    Vielen Dank nochmal für deine Hilfe :))))


    Viele Grüße
    Buselbaerchen

  • Liegt der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bei 1900,-€?

    meinst du jetzt die Altersvorsorge (also Riester, Rürup und ähnliches) oder Vorsorgeaufwendungen allgemein? Denn auch deine Krankenversicherung etc. gehört zu den Vorsorgeaufwendungen.

  • Hallo babuschka,
    also ich will die Betriebliche Altersvorsorge, bei der nur ich einzahle und nicht mein Arbeitgeber, in der Steuererklärung geltend machen.
    Rautka hat geschrieben ich könnte die BAV dann nur über die Vorsorgeaufwendungen geltend machen, wenn mein Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist.
    Ich weiß jedoch nicht, wie hoch mein Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen ist.
    Ich dachte, die Altersvorsorge zählt dann zu den Vorsorgeaufwendungen?


    Vielen Dank nochmal :)
    Grüße aus der Mitte Deutschlands :)

    • Offizieller Beitrag

    Rautka hat geschrieben ich könnte die BAV dann nur über die Vorsorgeaufwendungen geltend machen, wenn mein Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist.

    Ich weiß jedoch nicht, wie hoch mein Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen ist.

    Das kannst Du doch ganz einfach in der Steuerberechnung nebst Anlagen nachvollziehen.


    Ich dachte, die Altersvorsorge zählt dann zu den Vorsorgeaufwendungen?

    Ob du sie steuerlich ansetzen kannst, hängt von mehreren Parametern ab. Leider hast du nichts zu dieser Versicherung geschrieben. Deshalb nur so viel.
    Ist der Beginn der Versicherung 2005 oder später, ist nichts absetzbar. Andernfalls hängt es davon ab, ..... .

    • Offizieller Beitrag

    Also habe ich wohl leider Pech gehabt wie es scheint ....


    so ein Mist ! ;( ;( Ich danke euch trotzdem für eure Hilfe :)

    Wer soll das ohne Kenntnis der Vertragsdaten und Deiner sonstigen Besteuerungsgrundlagen so abschließend beantworten können? Das kannst nur Du selber.