Reisekosten richtig eintragen und ermitteln; Erstattungen, die höher sind als die Aufwendungen führen zu zusätzlichen Steuern...

  • Hallo,


    Ich habe zum einen eine Frage zum Hinweistext in der Kathegorie "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" in WISO-Steuersparbuch 2014.


    Mit wird folgender Text ganz unten angezeigt.


    Erstattungen, die höher sind als die Aufwendungen führen zu zusätzlichen Steuern.


    Wurden für Reisekosten höhere Erstattungen gezahlt als der tatsächliche Aufwand, werden diese Zahlungen dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet und sind somit steuerpflichtig.
    Es werden XXX,— € hinzugerechnet.



    Bei XXX steht ein nicht unerheblicher Betrag.
    Was bedeutet diese Zahl? Sind das zusätzliche Einnahmen, die noch versteuert werden müssen?
    Die Summe der anzusetzenden Reisekosten ist 0,00 €.
    Mit wurden alle Ausgaben erstattet.
    Daher verstehe ich die Zahl im Text dort nicht.


    Weiterhin verstehe ich nicht, dass anzusetzenden Reisekosten 0,00 € beträgt.
    Ich war einmal in der Schweiz und mir wurde ein geringerer Betrag steuerfreie Verpflegungspauschale gezahlt, als ansetzbar sind.
    Das steht auch extra in der Reisekostenabrechnung, dass ich es als Werbungskosten geltend machen kann.
    Müsste dann nicht dieser Betrag, der zusätzlich somit anzusetzen ist, irgendwo auftauchen?
    Ich habe alle Kosten per detailierter Eingabe exakt aufgeschlüsselt und mehrfach überprüft.


    Eine weitere komische Sache ist mir aufgefallen im Zusammenhang mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
    Laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung habe ich einen Betrag XXX steuerfreie Verpflegungspauschale erhalten.
    Diese Zahl ist aber höher, als die Summe der Verpflegungspauschalen, die ich aus den Dienstreisen erhalten habe. Das habe ich mehrfach nachgerechnet mit den Diestreiseabrechnungen.
    Hat mein Arbeitgeber einen Fehler gemacht in der Lohnsteuerbescheinigung? Was geht noch in die steuerfreie Verpflegungspauschale ein? Was habe ich übersehen?


    Vielen Dank für eure Mühen und Grüße
    Flocci

    • Offizieller Beitrag
  • So wie ich das sehe, hast du bislang nur die Erstattungen laut Zeile 20 eingegeben? Oder hast du diese doppelt erfasst - einmal unter steuerfreie Erstattungen laut Lohnsteuerbescheinigung und einmal darunter? Oder - andere Möglichkeit: bekommst du vom Arbeitgeber höhere Sätze als steuerlich zulässig erstattet?

  • Hallo babuschka,


    ich habe nur die Angaben aus Zeile 20 eingetragen und alle Ausgaben bei Verpflegung in jeder Dienstreise separat erfasst. Ebenso weitere sonstige Ausgaben.
    Auch die vom Arbeitgeber mir ersttaten Auslagen zusätzlich zur Verpflegungspauschale, habe unter Steuerfrei erhaltene weitere Bezüge angeben.
    So wie ich das sehe habe ich nichts doppelt eingetragen.


    Viele Grüße
    Flocci

    • Offizieller Beitrag

    So wie ich das sehe habe ich nichts doppelt eingetragen.

    Dann kannst Du nur etwas vergessen haben einzutragen oder

    Oder - andere Möglichkeit: bekommst du vom Arbeitgeber höhere Sätze als steuerlich zulässig erstattet?

    oder es wurde etwas falsch bescheinigt. Prüfen kannst dies nur Du selber, ggf. unter Mithilfe Deines AG bzw. dessen Lohnbuchhaltung.

  • Hallo babuschka,


    vielen Dank für den Hinweis. Ich vermute eine falsche Bescheinigung unbd habe nachgefragt.


    Mir wurden keine höheren Sätze erstattet.


    Viele Grüße
    Flocci

  • Guten Abend,


    das Problem hat sich geklärt. Allerdings scheitere ich jetzt an den EIngabemasken.


    Eine Dienstreise aus 2013 wurde erst in 2014 abgerechnet. Weiterhin wurde eine Dienstreise aus 2014 erst im Jahre 2015 abgerechnet.
    Somit ist rein formell alles korrekt im "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" angegeben und ich weiss was ich anzugeben habe.
    Durch Addition der einzelnen Verpflegungspauschalen komme ich nun auf den Betrag aus dem "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung".


    Allerdings frage ich mich nun wo ich die Dienstreise aus 2013 in der Steuerklärung für 2014 angebe (in WISO Steuer-Sparbuch 2015).
    WISO sagt mir ich solle das unter "Angaben zu weiteren Werbungskosten" angebe. Allwerdings finde ich diesen Punkt nicht.
    Weiss jemand wo ich ihn finde?


    Weiterhin weiss ich nicht wo ich Erstattungen des Arbeitgebers korrekt angeben soll.
    Es gibt nur das Feld für "Steuerfreie Erstattungen für übrige Aufwendungen". Sind alle Erstattungen des Arbeitgebers automatisch steuerfreie Erstattungen und müssen unter diesem Punkt angeben werden?


    Viele Grüße & Danke im Voraus für die Unterstützung
    Flocci

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings frage ich mich nun wo ich die Dienstreise aus 2013 in der Steuerklärung für 2014 angebe ... .

    Gar nicht. Die gehört ebenso wie die zu erwartende Erstattung in die Einkommensteuererklärung für 2013.


    Und entsprechend gehört die in 2015 erhaltene Erstattung für die Dienstreise aus 2014 als zu erwartende Erstattung in die Einkommensteuererklärung 2014.


    Und das Ganze dem FA im Begleitschreiben zur Einkommensteuererklärung 2014 erläutern und entsprechend belegen.

  • Aber ich habe schon die Erklärung für 2013 abgegeben vor einem Jahr und diese Dienstreise nicht angeben, da die Abrechnung fehlte.
    Es kann doch nicht sein, dass man warten muss bis alles abgerechnet wurde vom Arbeitgeber.


    Es muss eine Möglichkeit geben die Dienstreise in 2014 anzugeben.
    So steht es ja auch in der Lohnsteuerbescheinigung sc hwarz auf weiss.
    Es ist ja nicht meine Schuld, dass meine Reiseabteilung mehrere Monate zur Bearbeitung benötigt.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ich habe schon die Erklärung für 2013 abgegeben vor einem Jahr und diese Dienstreise nicht angeben, da die Abrechnung fehlte.
    Es kann doch nicht sein, dass man warten muss bis alles abgerechnet wurde vom Arbeitgeber.

    Du musst ja auch nicht warten. Deine Dienstreisedaten 2013 stehen ja mit deren Durchführung fest. Und das und in welcher Höhe Dir Erstattungen zustehen, das weißt Du ja auch. Und wenn eben nicht, dann musst Du in der Tat warten oder das FA informieren, damit dies Deine Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durchführt.

    Es muss eine Möglichkeit geben die Dienstreise in 2014 anzugeben.

    Nein, § 11 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip ist zwingend anzuwenden. Hier im Forum auch zig-fach in gleichgelegarten Fällen schon erläutert.

    Es ist ja nicht meine Schuld, dass meine Reiseabteilung mehrere Monate zur Bearbeitung benötigt.

    Aber auch nicht die des Gesetzgebers. Und dessen Vorschriften im EStG sind insoweit maßgeblich und zwingend zu beachten.

  • Hallo miwe5,


    Danke,Ich habe nachgesehen und gottseidank in 2013 die Dienstreise doch mit angegeben :)


    Nur noch eine Frage zu den steuerlichen Erstattungen.


    Sind alle Erstattungen des Arbeitgebers automatisch steuerfrei?
    Somit muss ich alle Erstattungen auch unter steuerfreie Erstattungen angeben, richtig?


    Viele Grüße
    Flocci

    • Offizieller Beitrag

    Sind alle Erstattungen des Arbeitgebers automatisch steuerfrei?

    Wenn Du mich so fragst, lautet die Antwort nein.

    Somit muss ich alle Erstattungen auch unter steuerfreie Erstattungen angeben, richtig?

    Jein. Hast Du überhaupt gelesen, was ich oben im Detail erläutert habe? ?(

    Gar nicht. Die gehört ebenso wie die zu erwartende Erstattung in die Einkommensteuererklärung für 2013.
    Und entsprechend gehört die in 2015 erhaltene Erstattung für die Dienstreise aus 2014 als zu erwartende Erstattung in die Einkommensteuererklärung 2014.


    Und das Ganze dem FA im Begleitschreiben zur Einkommensteuererklärung 2014 erläutern und entsprechend belegen.

  • Hallo miwe4,


    Ich habe deine Erklärungen sehr wohl gelesen. Allerdigns habe ich es wohl nicht ganz verstanden.


    Vielen Dank schon einmal für deine ausführlichen Erklärungen.
    Nach der Prüfung habe ich festgetellt, dass ich alles so angegeben habe, wie du gesagt hast.


    Jede Dienstreise, die 2014 stattgefunden hat, habe ich in 2014 auch angegeben.


    Nach wie vor habe ich noch das Problem mit den Erstattungen, die mir für spezielle Ausgaben wie Flugkosten, Konferenzgebühren, Telefongebühren gezahlt wurden.
    Offenbar gehören sie nicht zu den "Steuerfreie Erstattungen für übrige Aufwendungen". So hast du es gesagt. Aber wo gehören sie dann hin?
    Auf den Reiseabrechnungen meines Arbeitgebers ist alles eindeutig ausgewiesen. Ich weiss nur nicht wo ich diese speziellen Erstattungen eintragen soll.
    Ich hätte vermutet unter "Steuerfreie Erstattungen für übrige Aufwendungen"
    Ich würde diese speziellen Erstattungen einfach alle weggelassen da sie, nach deiner Auskunft, nicht steuerfreie Erstattungen sind. Weiterhin muss ich dann natürlich alles im Begleitschreiben erklären.
    Siehe Anhang.


    Ich verstehe weiterhin, dass sofern eine Verpflegungspauschale aus einer Dienstreise in der Lohnsteuerkarte eines anderen Jahres eingetragen ist, ich diese in das Feld "Steuerfreie Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung" einzutragen habe. Sind sie einem anderen Jahre zuzuschreiben, so ist der Fall ja eingetreten.
    Beispiel: Ich mache eine Dienstreise im November 2014 und erhalte die Abrechnung des Arbeitgebers erst 2015. Das Resultat ist, dass die Verpflegungspauschale für 2014, in der Lohnsteuerkarte von 2015 auftaucht, aber nicht in der von 2014.
    Ist das richtig?


    Das sind die beiden letzten Punkte, den ich seit Wochen versuche herauszufinden.


    Viele Grüße und Dank für deine Mühen
    Flocci

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde diese speziellen Erstattungen einfach alle weggelassen da sie, nach deiner Auskunft, nicht steuerfreie Erstattungen sind.

    Wo habe ich das geschrieben? ?(
    Du machst alle Dir entstandenen Kosten anlässlich der Auswärtstätigkeit/en geltend, also musst Du auch alle (auch die zu erwartenden) steuerfreien Erstattungen abgeben.

    Ich verstehe weiterhin, dass sofern eine Verpflegungspauschale aus einer Dienstreise in der Lohnsteuerkarte eines anderen Jahres eingetragen ist, ich diese in das Feld "Steuerfreie Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung" einzutragen habe. Sind sie einem anderen Jahre zuzuschreiben, so ist der Fall ja eingetreten.
    Beispiel: Ich mache eine Dienstreise im November 2014 und erhalte die Abrechnung des Arbeitgebers erst 2015. Das Resultat ist, dass die Verpflegungspauschale für 2014, in der Lohnsteuerkarte von 2015 auftaucht, aber nicht in der von 2014.
    Ist das richtig?

    Die tauchen zwar womöglich in der Lohnsteuerbescheinigung 2015 auf, Du hast sie aber, wie oben bereits erwähnt und auch im Forum in vergleichbaren Fällen zigmal beschrieben, als zu erwartende Erstattung Deinen 2014er Aufwendungen gegenzurechnen.

  • Wenn Du mich so fragst, lautet die Antwort nein.


    Hallo miwe4,


    Dann hatte ich es zu Beginn zumindest halb richtig gedacht.


    Ich trage alle Ausgaben die angefallen sind ganz normal in die Masken ein. Weiterhin trage ich meine speziellen Erstattungen (z.B. Flugkosten oder ÖPNV-Kosten) bei steuerfreie Erstattungen ein.
    Wichtig ist dabei nur, dass alle angegebenen Dienstreisen in 2014 stattfanden. Auch die zu erwartenden Erstattungen werden mit angegeben. Es spielt dabei keine Rolle ob die Abrechnung erst 2015 kommt.


    Meine Frage war bzgl der Steuerfreiheit. Woher soll ich wissen ob die Erstattungen meiner z.B. Flug- oder ÖPNV-Kosten steuerfrei sind?
    Sofern diese Erstattungen steuerfrei sind, so wären sie bei steuerfreie Erstattungen richtig und alles wäre ok. Ich störe mich an dem Wort "steuerfrei"


    Zusätzlich trage ich dann, wie von dir gesagt, die Erstattungen. die einem anderen Kalenderjahr zuzuordnen sind, zu "Steuerfreie Erstattungen für übrige Aufwendungen" bzw. "Steuerfreie Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung".
    Habe ich das jetzt richtig verstanden?



    Aber was mache ich dann mit Erstattungen aus dem Vorjahr, die in meiner Lohnsteuerkarte unter "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" auftauchen?
    Das muss ich ja auch irgendwie erwähnen. Im seperaten Begleitschreien die betreffende Reise aus 2013 erwähnen und erklären warum sie in der Lohnsteuerkarte von 2014 auftaucht? Das ist ja nur bei der Verpflegungspauschale relevant.
    Soll ich eine Dummy-Reise für 2014 erstellen, in der die 2013er Dienstreise angeben wird? Natürlich dann auch eine Kopie der Dienstreiseabrechnung beilegen.



    Viele Grüße
    Flocci

    • Offizieller Beitrag

    Was soll ich noch groß sagen. Die Handhabung habe ich doch oben geschildert und vergleichbare Threads gibt es auch schon. Wenn Du steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers für in 2013 angefallene Dienstreisen erhalten hast, dann hast Du dies entsprechend dem FA in einem formlosen Schreiben zu erklären und zu belegen. Das FA wird dann ggf. einen etwaigen Einkommensteuerbescheid für 2013 insoweit berichtigen.