Hallo,
Ich habe zum einen eine Frage zum Hinweistext in der Kathegorie "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" in WISO-Steuersparbuch 2014.
Mit wird folgender Text ganz unten angezeigt.
Erstattungen, die höher sind als die Aufwendungen führen zu zusätzlichen Steuern. |
Wurden für Reisekosten höhere Erstattungen gezahlt als der tatsächliche Aufwand, werden diese Zahlungen dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet und sind somit steuerpflichtig. Es werden XXX,— € hinzugerechnet. |
Bei XXX steht ein nicht unerheblicher Betrag.
Was bedeutet diese Zahl? Sind das zusätzliche Einnahmen, die noch versteuert werden müssen?
Die Summe der anzusetzenden Reisekosten ist 0,00 €.
Mit wurden alle Ausgaben erstattet.
Daher verstehe ich die Zahl im Text dort nicht.
Weiterhin verstehe ich nicht, dass anzusetzenden Reisekosten 0,00 € beträgt.
Ich war einmal in der Schweiz und mir wurde ein geringerer Betrag steuerfreie Verpflegungspauschale gezahlt, als ansetzbar sind.
Das steht auch extra in der Reisekostenabrechnung, dass ich es als Werbungskosten geltend machen kann.
Müsste dann nicht dieser Betrag, der zusätzlich somit anzusetzen ist, irgendwo auftauchen?
Ich habe alle Kosten per detailierter Eingabe exakt aufgeschlüsselt und mehrfach überprüft.
Eine weitere komische Sache ist mir aufgefallen im Zusammenhang mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung habe ich einen Betrag XXX steuerfreie Verpflegungspauschale erhalten.
Diese Zahl ist aber höher, als die Summe der Verpflegungspauschalen, die ich aus den Dienstreisen erhalten habe. Das habe ich mehrfach nachgerechnet mit den Diestreiseabrechnungen.
Hat mein Arbeitgeber einen Fehler gemacht in der Lohnsteuerbescheinigung? Was geht noch in die steuerfreie Verpflegungspauschale ein? Was habe ich übersehen?
Vielen Dank für eure Mühen und Grüße
Flocci