KFZ 1%-Regelung höher als die tatsächlichen Kosten (Fehlermeldung EÜR absenden in Wiso 2016)

  • Hallo Forum,


    Die Fehlermeldung bezieht sich auf die privaten KFZ-Kosten nach der 1%-Regel. Diese sind in 2015 höher als die tatsächlichen KFZ-Kosten.
    Die Übertragung per Elster scheitert.


    Eine solche Konstellation kommt vielleicht selten vor, aber an den Fahrzeugparametern kann ich ja nichts korrigieren.
    Jemand ähnliche Erfahrungen?

    • Offizieller Beitrag

    Eine solche Konstellation kommt vielleicht selten vor, aber an den Fahrzeugparametern kann ich ja nichts korrigieren.

    Nein, das nun wirklich nicht. Jedes Jahr ein gefühltes Dutzend Mal im Forum beantwortet.

    Jemand ähnliche Erfahrungen?

    siehe erweiterte Forumssuche
    z.B.:
    https://www.buhl.de/wiso-softw…php/Search/?q=pkw+einlage


    u.a.:
    Ergänzende Angaben in der EÜR Entnahmen und Einlagen? Wo ist das?
    Fehler, EÜR sonstige selbst. Tätigkeit

  • Hallo zusammen,


    hier scheint es aber ein anderes Problem zu sein:


    Die Fehlermeldung bezieht sich auf die privaten KFZ-Kosten nach der 1%-Regel. Diese sind in 2015 höher als die tatsächlichen KFZ-Kosten.

    Dies ist bei der 1%-Regelung zwingend zu beachten: es darf nicht mehr als die tatsächlichen Kfz-Kosten berechnet werden. Die Werte müssen also berichtigt werden. Hierzu ist leider Gottes keine Programmunterstützung vorhanden - also "im Kopf rechnen" und entsprechend buchen.

    • Offizieller Beitrag

    hier scheint es aber ein anderes Problem zu sein:

    Kann in der Tat sein, wenn man die zwei angesprochenen Punkte genauer liest. Das Rätselraten könnte man vermeiden, wenn jeder sich angewöhnen würde, bei Fragen zu Programmhinweisen etc., auch die entsprechenden bereinigten Screens anzuhängen.


    Abgesehen davon gibt es neben Fehlerhinweisen des Programms ja auch Prüfhinweise, die man ggf. nur mit OK zu bestätigen braucht. Für mich sieht es eher so aus, als dass das Programm den TE auf eine ggf. zulässige "Kostendeckelung" aufmerksam machen würde. Die zu seinen Gunsten vorzunehmen, zwingt ihn ja niemand.

  • Hallo zusammen,


    hier scheint es aber ein anderes Problem zu sein:


    Dies ist bei der 1%-Regelung zwingend zu beachten: es darf nicht mehr als die tatsächlichen Kfz-Kosten berechnet werden. Die Werte müssen also berichtigt werden. Hierzu ist leider Gottes keine Programmunterstützung vorhanden - also "im Kopf rechnen" und entsprechend buchen.

    Hallo nesciens,


    erst mal vielen Dank für ihren Hinweis.


    Wie soll das "berichtigt" werden?
    Könnten sie da mal ein Bsp. angeben?


    Danke und Grüsse

  • Vielen Dank allen für die Hinweise!


    Ich befürchte, dass ich hier in die Bredouille komme.
    Das hatte die letzten Jahre immer geklappt und ich hatte da auch nicht nachgerechnet.
    Nun war es so, dass die Geschäfte ab Quartal 2 einbrachen und deshalb auch die Kosten.


    Es liegen folgende Zahlen vor:
    Ko. o. VSt. 1368 Ko.m.VSt. 2359


    1% Ansatz von 31200 = 3744
    80% 2995,20
    20% 748,80
    USt. 569,09


    Ich habe das auf die 12 Monate verteilt und in 12 eine kleine Anpassung vorgenommen.
    Die USt. melde ich vierteljährlich.


    Wie soll ich das korrigieren, ohne alle USt.-Anmeldungen zu berichtigen?
    Die UStErkl. habe ich noch nicht abgegeben.

  • Hallo fildersteuer,


    berechne die richtigen Werte für die 1%-Regelung für das ganze Jahr und korrigiere dies im Dezember entpsrechend. Dann gib eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung Q4/2015 ab. Das Finanzamt wird höchstens "ungnädig", wenn die Korrektur erst in der Umsatzsteuererklärung gemacht wird.


    nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt wird höchstens "ungnädig", wenn die Korrektur erst in der Umsatzsteuererklärung gemacht wird.

    Das Risiko sehe ich eher als gering bis gar nicht vorhanden ein, da die USt-VAs ja einen höheren Betrag als unentgeltliche Wertabgabe ausweisen, als dieser dann in der USt-JE zum Ansatz kommt. Nur würde ich diese Änderung natürlich mit entsprechenden Berechnungen auf Papier darlegen, damit man diese im FA nachvollziehen kann.

  • So,


    Nochmals zusammengefasst:


    Ich habe ja immer monatlich gebucht.
    Ich werde jetzt diese Buchungen löschen und die im Dezember entsprechend einbuchen.
    Damit ändert sich das Jahresergebnis etwas und alles ist ok.
    Die zuviel gezahlte Steuer hole ich mir mit der USt.-JE wieder zurück.
    Die schriftliche Begründung sende ich zu.


    Ich überlege noch, ob ich zu meinen Ungunsten auf die 49% Bewertung gehen soll, damit die Differenz nicht zu gross wird, oder ob ich mir das sparen kann? Ist mehr eine moralische Frage. :)


    Danke allen für die seitherige Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ich überlege noch, ob ich zu meinen Ungunsten auf die 49% Bewertung gehen soll, damit die Differenz nicht zu gross wird, oder ob ich mir das sparen kann? Ist mehr eine moralische Frage.

    Du bist Dir aber darüber im klaren, dass du mit Abgabe der Erklärung die Richtigkeit der erklärten Angaben ausdrücklich bestätigst. Ein "Wünsch Dir Was" kennt das Steuerrecht nicht.

  • Ich habe ja immer monatlich gebucht.
    Ich werde jetzt diese Buchungen löschen und die im Dezember entsprechend einbuchen.
    Damit ändert sich das Jahresergebnis etwas und alles ist ok.

    Nein!!! So ist nichts in Ordnung. Du darfst die "alten" Buchungen nicht löschen - damit müsstest du für jeden Monat eine korrigierte UStVA abgeben, und das willst du doch garantiert nicht. Im Dezember nur die Differenz des Jahreswertes zur Summe der Monatswerte buchen, so wird ein "Schuh" daraus - voraussichtlich bekommst du dann einen Minusbetrag zum Buchen.

    • Offizieller Beitrag

    Nein!!! So ist nichts in Ordnung. Du darfst die "alten" Buchungen nicht löschen - damit müsstest du für jeden Monat eine korrigierte UStVA abgeben, und das willst du doch garantiert nicht.

    Zeigt dann mal wieder die RWichtigkeit einer Festschreibung der Werte.

  • Na ja,


    ich war noch in der Firma und hatte viel zu tun.


    Nein!!! So ist nichts in Ordnung. Du darfst die "alten" Buchungen nicht löschen - damit müsstest du für jeden Monat eine korrigierte UStVA abgeben, und das willst du doch garantiert nicht. Im Dezember nur die Differenz des Jahreswertes zur Summe der Monatswerte buchen, so wird ein "Schuh" daraus - voraussichtlich bekommst du dann einen Minusbetrag zum Buchen.

    Ich habe die Korrekturbuchungen gebucht. Soweit ok.
    Der STB, der mich ab und an begleitet, meinte, der 40%-Ansatz vom Haufe-Link sei vermutl. zu niedrig.
    Ich solle mal eine Aufstellung über die gefahrenen KM machen, um den Wert besser zu beurteilen.
    Ich werde ihm nochmals alle Daten zur Verfügung stellen. Das ist aber nicht einfach, das über das Jahr zusammenzustellen.
    Der Problem bei den Revisionen ist wohl, dass man sehr gut erklären muss, warum man die 1%-Methode gewechselt hat.
    Viell. habt ihr noch Erfahrungen dazu aus eurem berufl. Umfeld?

  • Der STB, der mich ab und an begleitet, meinte, der 40%-Ansatz vom Haufe-Link sei vermutl. zu niedrig.
    Ich solle mal eine Aufstellung über die gefahrenen KM machen, um den Wert besser zu beurteilen.

    Ich kenne nur eine Vorschrift, die besagt, dass die 1%-Regelung nur gilt bei betriebsnotwendigen Pkw (also mindestens 50% betriebliche Nutzung). Darunter ist jährlich die tatsächliche private Nutzung zu ermitteln anhand der gefahrenen Kilometer (was ja im Endeffekt dein Steuerberater auch geraten hat) und dann alle Kosten jährlich entsprechend dieses Prozentsatzes zu ermitteln sind. Damit kann monatlich nur noch ein Schätzwert ermittelt werden (anhand der Vorjahresnutzung) und im Dezember ist dann die tatsächliche Nutzung zu ermitteln und die Differenz dann zu buchen. Deshalb buchen auch viele die Pkw-Nutzung nur einmal im Jahr, wenn sie nicht die 1%-Regelung in Anspruch nehmen können.
    Das wäre möglicherweise eine Erklärung für das Finanzamt.

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb buchen auch viele die Pkw-Nutzung nur einmal im Jahr, wenn sie nicht die 1%-Regelung in Anspruch nehmen können.

    Wobei sich dann jeder USt-Sonderprüfer über ein schnelles Mehrergebnis freut und auf keinen Fall mit einem Nuller oder Bagatellergebnis nach Hause geht.

  • Ja,


    nur ist mir das nicht aufgefallen, sonst hätte ich die Dokumentation früher begonnen.
    Die letzten Jahre lag der weit über 50%.
    Jetzt noch zu ermitteln, wie sich der private Nutzen verteilt, würde die nächsten Wochen benötigen.
    Aber ohne Fahrtenbuch sehe ich hier überhaupt keinen vernünftigen Ansatz.


    Ich warte mal, welche Vorschläge noch kommen, bzw. was der StB rät.


    Könnte man das Fz nachträglich ganz aus der EÜR nehmen?

  • Könnte man das Fz nachträglich ganz aus der EÜR nehmen?

    Waren die über 50% jetzt die Privatnutzung? Dann könntest du eine Entnahme machen - führt aber auch zu Erträgen, da der "gemeine Wert" (Verkehrswert) zu ermitteln ist und mit diesem in das Privatvermögen überführt wird. Und nachträglich geht das nicht. Aber ohne Fahrtenbuch sieht es wirklich dumm aus - aber du hast doch sicher noch Tankrechnungen, Werkstattrechnungen etc. und den Anfangs- und Endstand des Tachos? Dann weisst du, zu welchen Kunden du gefahren bist oder andere dienstliche Fahrten. Hier können die Strecken über Routenplaner ermittelt werden (so prüft das Finanzamt). Damit könntest du es versuchen. Im Zweifel den Steuerberater noch einmal fragen, welche Nachweise erforderlich sind.

  • Waren die über 50% jetzt die Privatnutzung?
    Nein, das waren dienstliche Fahrten!
    Die Quittungen habe ich - es waren um die 15.000 Km. Ich habe auch ein "Tank-Fahrtenbuch", das ich seit Jahren fortschreibe.

    Ich möchte das Fz nicht ins Privatvermögen überführen, sondern die Kosten nicht ansetzen.
    Ich kann dazu aber noch nichts sagen, weil der StB die Möglichkeiten checken muss.


    Ob das steuerrechtlich möglich wäre, kann ich nicht beurteilen.


    Viell. wird ja doch noch nach dem Haufe-Artikel gedeckelt.

    • Offizieller Beitrag

    Viell. wird ja doch noch nach dem Haufe-Artikel gedeckelt.

    Es gibt keine Deckelung nach Haufe. Haufe beschreibt einen Beispielsfall, in dem die sachgerechte Schätzung zu USt-Zecken in diesem Fall die 40% ergibt. Im Einzelfall, und nur dieser ist maßgeblich, kann das ganz anders aussehen. Jede Schätzung bdearf einer nachprüfbaren und nachvollziehbaren Schätzungsgrundlage. Und für ESt-Zwecke gibt es sowieso keine sachgerechte Schätzung. Da gibt es die 1%-Regelung oder den Ansatz der tatsächlichen Kosten gemäß Aufzeichnungen.