Verstößt der Ändern-Button gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchführungssysteme?

  • Hallo,


    mich hat mein Steuerberater darauf aufmerksam gemacht, dass die GOB für DV-Buchungen verschärft wurden und Buchungen nachträglich nicht mehr geändert werden dürfen.
    Gegen Stornierungen spricht natürlich nichts, weil das nachvollziehbar eine eigene Buchung erzeugt.


    Nun gibt es in der Buchungsliste im WISO Steuersparbuch > EÜR aber den Button "Ändern", mit dem man Buchungen jederzeit nachträglich abändern kann.


    Ist das wirklich so dramatisch wie mein Steuerberater sagt? Und wen ja, gibt es eine Chance das irgendwie zu heilen (Patch oder dergleichen) ?


    Danke und LG


    Oliver

  • Hallo Oliver,


    der Steuerberater hat Recht, wenn es sich um eine Buchhaltungssoftware handeln würde. Dann müssen die Buchungen gegen nachträgliche Änderungen geschützt werden. Hier im WISO steuer:sparbuch 2016 wird aber eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung erstellt (in etwa zu vergleichen mit einer Exce-Tabelle).
    Natürlich sollte sich Buhl überlegen, ob das Modul Einnahmenüberschussrechnung GoBD-gerecht ausgestaltet werden sollte mit Sperrung nach Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, zumindest sollten über ein Logbuch alle Änderungen aufgezeichnet werden, damit nachträgliche Änderungen erkennbar werden.


    nesciens

    • Offizieller Beitrag

    ...wir stehen in der Sache bereits in Kontakt mit dem Bundesministerium da es auch unsere Meinung ist das diese Vorgabe nicht für eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt. Mal sehen was da kommt...

    Mit freundlichen Grüßen


    Christoph Krieger
    (Support Steuer-Software)

  • wobei man hier wahrscheinlich differenzieren muss: es steht explizit in der Verwaltungsanweisung zu den GoBD, dass diese im Prinzip auch für die Einnahmenüberschussrechnung gelten. Allerdings ist m. E. nach hier zu hinterfragen, was ein elektronisches Buchhaltungssystem ist (genaue Definition) und ob eine Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben zum Zwecke des Ausfüllens eines amtlichen Formulars schon unter Buchhaltung fällt.

  • Ich schaue mir gerade die Testversion von "WISO Buchhaltung 365" an (doppelte Buchführung). Da ist es so wie es meiner Ansicht nach sein sollte:
    So lange man die Buchungen noch nicht übernommen hat, kann man simple Änderungen vornehmen. Nach der Übernahme geht es nur über ein Storno.

  • Ist ja auch ein Buchhaltungssystem - Mein Büro ist nach meiner Meinung kein vollwertiges Buchhaltungssystem, wird sich aber umstellen müssen, da sonst irgendwann Klagen kommen, wenn das Finanzamt die über MB erstellten Abschlüsse in Bausch und Bogen ablehnt und Schätzungen macht, weil keine Festschreibung der Werte nachgewiesen werden kann.
    Ich kann nur hoffen, dass mit der neuen Version dies wirklich bereinigt wird. Ich bin umgestiegen auf ein "vollwertiges" Buchhaltungssystem", auch für die EÜR eines Vereins.