Hallo,
ich habe zwar schon ein paar Beiträge (hier und auf gefühlten 1000 Internetseiten) zu diesem Thema gelesen, bin aber immer noch nicht sicher, ob es richtig verstanden habe. Würde mich deshalb über ein kurzes Feedback von den "Könnern" hier freuen.
Anlässlich einer Fortbildung liegt mir eine Hotelrechnung für vier Übernachtungen vor (netto 110,28 + 7% 7,72 = brutto 118,00), auf der das Frühstück separat ausgewiesen wurde (netto 11,76 + 19% 2,24 = brutto 14,00). Den Gesamtbetrag (132,00) habe ich bar aus der Geschäftskasse beglichen. Dazu habe ich noch zwei Restaurantquittungen für Abendessen gefunden (zusammen: netto 34,62 + 19% 6,58 = 41,20). Mehr habe ich leider nicht aufgehoben, da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass man hierfür Vorsteuer in Abzug bringen kann.
Sind die folgenden Buchungen hierzu korrekt?
4676 Reisekosten UN Übernachtung 110,28
1571 abz. Vorsteuer 7% 7,72
4672 Reisekosten UN (nicht abziehbar) 11,76
1576 abz. Vorsteuer 19% 2,24
an 1000 Kasse 132,00 (oder muss das Gegenkonto für die 11,76 doch 1890 lauten?)
4674 Reisekosten UN Verpfl.mehraufw. 96,00
4672 Reisekosten UN (nicht abziehbar) 36,62
1576 abz. Vorsteuer 19% 6,58
an 1890 Privateinlagen 132,62 (oder kann das Gegenkonto für die 36,62 auch 1000 lauten?)
Oder mache ich mir zuviel Gedanken? In dem Bestreben alles superrichtig machen zu wollen, neige ich dazu Dinge zu verkomplizieren...
Und dann vielleicht noch eine dumme Frage...
An einem Abend hat das Lokal geschlossen. Also habe ich mir bei Rewe etwas Essbares besorgt. Kann ich auch hiervon die Vorsteuer geltend machen, oder wäre das zuviel des Guten?
Ich hoffe, ihr helft mir - auch wenn das Thema hier schon öfter aufgetaucht ist.
Vielen Dank im voraus !!!!