Frühstück Unternehmer Konto 4672?

  • Hallo,


    ich habe zwar schon ein paar Beiträge (hier und auf gefühlten 1000 Internetseiten) zu diesem Thema gelesen, bin aber immer noch nicht sicher, ob es richtig verstanden habe. Würde mich deshalb über ein kurzes Feedback von den "Könnern" hier freuen.


    Anlässlich einer Fortbildung liegt mir eine Hotelrechnung für vier Übernachtungen vor (netto 110,28 + 7% 7,72 = brutto 118,00), auf der das Frühstück separat ausgewiesen wurde (netto 11,76 + 19% 2,24 = brutto 14,00). Den Gesamtbetrag (132,00) habe ich bar aus der Geschäftskasse beglichen. Dazu habe ich noch zwei Restaurantquittungen für Abendessen gefunden (zusammen: netto 34,62 + 19% 6,58 = 41,20). Mehr habe ich leider nicht aufgehoben, da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht wusste, dass man hierfür Vorsteuer in Abzug bringen kann.


    Sind die folgenden Buchungen hierzu korrekt?


    4676 Reisekosten UN Übernachtung 110,28
    1571 abz. Vorsteuer 7% 7,72
    4672 Reisekosten UN (nicht abziehbar) 11,76
    1576 abz. Vorsteuer 19% 2,24
    an 1000 Kasse 132,00 (oder muss das Gegenkonto für die 11,76 doch 1890 lauten?)


    4674 Reisekosten UN Verpfl.mehraufw. 96,00
    4672 Reisekosten UN (nicht abziehbar) 36,62
    1576 abz. Vorsteuer 19% 6,58
    an 1890 Privateinlagen 132,62 (oder kann das Gegenkonto für die 36,62 auch 1000 lauten?)


    Oder mache ich mir zuviel Gedanken? ;( In dem Bestreben alles superrichtig machen zu wollen, neige ich dazu Dinge zu verkomplizieren...


    Und dann vielleicht noch eine dumme Frage...
    An einem Abend hat das Lokal geschlossen. Also habe ich mir bei Rewe etwas Essbares besorgt. Kann ich auch hiervon die Vorsteuer geltend machen, oder wäre das zuviel des Guten?


    Ich hoffe, ihr helft mir - auch wenn das Thema hier schon öfter aufgetaucht ist.


    Vielen Dank im voraus !!!!

  • Moin Cisca,


    Gedanken machen ist doch gut ;)


    Erstmal zu der Hotelrechnung: würde ich so buchen (Gegenkonto für die VSt des Frühstücks ist dann auch die Kasse).


    Zu den "Futter"-Rechnungen: hat eine Bewirtung (z. B. Kunden/Geschäftspartner) stattgefunden? Ansonsten sind das Kosten der privaten Lebensführung, wie auch der Bon von Rewe/Aldi/Lidl ;) etc, denn auch zu Hause hättest Du ja eingekauft; somit keine Betriebsausgaben.


    Der Verpflegungmehraufwand betrifft die Pauschalen bei Auswärtstaetigkeit, also 12 € ab 8 h, 24 € bei ganztägiger Abwesenheit (ggf. noch um gestellte Mahlzeiten wie z. B. das Frühstück um bestimmte Werte zu kürzen).


    Du siehst, ein " weites" Feld ^^ , deshalb bitte kuenftig Deine Fragen getrennt stellen (keine
    "Sammelthreads"), das erleichtert die spätere Suche... ;)


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    das ging ja fix - vielen dank! :thumbsup:
    Die Fragen getrennt zu stellen macht natürlich Sinn - ich werd's künftig berücksichtigen. Das mit dem Futterzettel hab' ich mir schon irgendwie gedacht - wäre ja auch zu schön gewesen :D


    Aber leider hab' ich immer noch nicht ganz begriffen, in welchen Fällen 1890 als Gegenkonto genommen werden muss, und wann 1000 :/


    Erklärungsversuche:
    Bei der Hotelrechnung die 1000, weil ich's ja tatsächlich dort rausgenommen habe.
    4672 mindert dann zwar den Kassenbestand, hat aber keine Auswirkung auf den Gewinn.
    Die 1890 nehme ich, wenn keine "echtes" Geld geflossen ist, wie z.B. die Verpflegungspauschale.


    Kann man das so sehen?


    Viele Grüße
    Cisca

  • Aber gerne :)


    Wenn Du das so meinst: aus der Firmenkasse bezahlt (also Kto. 1000), wenn aus Deiner privaten Schatulle bezahlt - dann Kto. 1890. Es bezieht sich also nur auf die Zahlungsweise..


    Dann isses i. O. :thumbup:


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Guten Morgen,


    ich schon wieder... ein letztes Mal - versprochen!!!
    Nachdem ich dachte jetzt ist alles klar, hab' ich doch wieder einen Knoten....


    Problem ist immer noch das blöde Frühstück. :S Wenn das nicht unter Betriebsausgabe fällt, kann ich's doch auch nicht aus der Kasse 1000 nehmen, oder?
    Sondern muss 1890 als Gegenkonto einsetzen. Also 4672 an 1890, richtig? Ich buche also einen nicht abziehbaren Betrag an Privat. Der eigentlich Sinn der Buchung wäre dann die Erzeugung der abz. Vorsteuer?
    Aber, um die Verwirrung komplett zu machen: wenn das Gegenkonto für die Vorsteuer 1000 lautet (wie eingangs festgestellt), sind das für mich dann zwei Buchungssätze: 4672 an 1890 und 1576 an 1000. Das Konto für die abz. Vorsteuer kann ich aber nicht direkt ansprechen, also auch nicht getrennt buchen. Also kann doch eins von beiden nicht sein... ?(


    Daraus ergeben sich für mich wieder zwei Gedankenstränge:


    1)
    Ich kann etwas das keine Betriebsausgabe ist, trotzdem aus der Kasse nehmen. Als betrieblich veranlasst "legitimiert" durch die Nutzung von Konto 4672.
    Dadurch würde der Kassenbestand zwar vermindert, es hätte aber keine Auswirkung auf Gewinn/Verlust. Sozusagen eine "verkappte" Privatentnahme.
    D.h. ich buche, wie ganz am Anfang beschrieben, in einem Buchungssatz den vollen Betrag der Hotelrechnung € 132,00 an 1000 Kasse (im Soll 4676/1571 und 4672/1576).


    2)
    Ich muss die Hotelrechnung aufdröseln:


    4676 Reisekosten UN Übernachtung-------- 110,28
    1571 abz. Vorsteuer 7%-------------------------- 7,72 an 1000 Kasse ------------ 118,00


    und


    4672 Reisekosten UN (nicht abziehbar)------ 11,76
    1576 abz. Vorsteuer 19%------------------------- 2,24 an 1890 Privateinlagen---- 14,00


    Liege ich mit einem dieser Gedankengänge nun richtig? Oder sind beide Ansätze falsch und es gibt die dritte und richtige Lösung. Dann wäre ich froh über den kompletten Buchungssatz.
    Ich weiß, ich stelle mich doof an und denke auch sehr über einen Buchhaltungskurs nach, aber ich brauche die Lösung eher.
    Vielen lieben Dank!


    VG
    Cisca


    P.S. Ich hab' noch nicht herausgefunden, wie man Zitate einstellt, deshalb "wie eingangs festgestellt" und " ganz am Anfang beschrieben". Ich weiß, das ist lästig, und bitte heute nochmal um Nachsicht. Darum kümmere ich mich noch - separat - auch versprochen.

  • Moin Cisca ,


    ich versuche mal, zu "entknoten" :)


    Dein erster Ansatz geht schon in die richtige Richtung; denn das Frühstück ist schon eine Betriebsausgabe, allerdings eine "nicht abziehbare". Diese mindert, wie Du ja richtig schreibst, nicht den Gewinn und hat demnach keine steuerliche Auswirkung in Bezug auf die Einkommensteuer. Der Buchungssatz ist also :thumbsup:


    Zum Zitieren: einfach die Stelle markieren, dann erscheint: "Zitat speichern/Zitat einfügen". Wenn Du auf zweiteres klickst, erscheint das Zitat an der Stelle Deiner Antwort, wo der Cursor steht.
    Eine Beschreibung dazu findest Du im untersten Unterforum "Fragen zum Forum"


    Richtig Zitieren mit Burning Board 4.1


    dort findest Du für den Einstieg noch viele interessante Infos :search:
    Viele Grüße


    Maulwurf

  • uffz - da bin ich jetzt aber doch schwer erleichtert! :)


    Vielen Dank nochmal für Deine Hilfe und vor allem Deine Geduld mit mir :thumbup: :thumbup:
    und natürlich auch für den Tipp mit dem Zitieren (den ich mich an dieser Stelle nach dem "Rüffel" ;) mit dem separaten Thread gar nicht getraut habe nachzufragen)


    tipptopp geholfen und noch dazu postwendend - erste Sahne :thumbsup:


    Ganz herzliche Grüße
    Cisca

  • Freut mich - sehr gern :)


    Es macht doch auch viel mehr Freude, Tipps zu geben, wenn man das Gefühl hat, dass sie auf fruchtbaren Boden fallen und nicht "blind abgetippt" werden :thumbsup:



    nach dem "Rüffel"

    :love: - war nicht meine Absicht - bitte lass' Dich nicht vor weiteren Fragen abschrecken! ;)


    Einen erfolgreichen restlichen Arbeitstag!


    Viele Grüße
    Maulwurf