Anschaffungen unter 150 Euro und kein GWG

  • Hallo!
    Ich finde einfach keine Antwort...
    Ich bin selbständig als Fotografin. Ich hatte einige Ausgaben unter 150 Euro für Blitzgerät (70 Euro), Stativ (30 Euro), Fotohintergrund (110 Euro), Funkauslöser (80 Euro), Akku (60 Euro). Alle Gegenstände sind nicht selbständig nutzbar und somit kein GWG. Können diese Gegenstände trotzdem sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden (weil unter 150 Euro) oder muss ich sie abschreiben (weil kein GWG)?
    Ist bei einer Absetzung bei einem Anschaffungswert unter 150 Euro die Voraussetzung, dass es sich um ein GWG handeln muss, oder gilt diese Regelung für ALLE Anschaffungen?
    MfG und Danke!!

  • Moin Sandra8580,


    erstmal zum zweiten Teil Deiner Frage: bis 150 Euronen sind *eigentlich* alles Betriebsausgaben (also auf ein Kostenkonto zu buchen, z. B. Büromaterial, Betriebsbedarf usw.)


    Stellt sich aber die Frage, wie wurde denn die Kamera an sich behandelt? Wenn als Anlagegut aktiviert, muessten ja dann z. B. das Blitzgerät und der Auslöser diesem zugeschrieben werden (wenn es sich nicht um einen Austausch handelt)..


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Moin Sandra,


    würde es wie maulwurf sehen. Das Stativ muss nicht zwingend der Kamera zugeschrieben werden, da es auch für andere Kameras, etc. verwendet werden kann. Den Fotohintergrund würde ich auch ganz separat behandeln - als Betriebsausgabe.


    LG Chris


    Ooops - eben erst gesehen, dass der Post schon älter war. War halt noch nicht als erledigt markiert :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte einige Ausgaben unter 150 Euro für Blitzgerät (70 Euro), Stativ (30 Euro), Fotohintergrund (110 Euro), Funkauslöser (80 Euro), Akku (60 Euro). Alle Gegenstände sind nicht selbständig nutzbar und somit kein GWG.

    Die TE stellt doch zutreffend fest, dass es sich bei allen WG um nicht selbständig nutzbare WG. Warum bejaht man dies nicht einfach?

    Können diese Gegenstände trotzdem sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden (weil unter 150 Euro) oder muss ich sie abschreiben (weil kein GWG)?

    Und hier dann doch die einfache Antwort, dass in der Tat nicht selbständig nutzbare WG grundsätzlich immer zu aktivieren/abzuschreiben sind.

    Das Stativ muss nicht zwingend der Kamera zugeschrieben werden, da es auch für andere Kameras, etc. verwendet werden kann.

    Deshalb bleibt es aber doch ein nicht selbständig nutzbares WG mit den grundsätzlichen steuerlichen Konsequenzen..

    Den Fotohintergrund würde ich auch ganz separat behandeln - als Betriebsausgabe.

    s.o.