Verpflegungspauschale nachweisen

  • Hallo,
    gehe mal davon aus, dass Sie bei einer Abwesenheit einen Auftrag, rechnung, oder Fahrtenbuch haben.


    Beispiel: Ich war selbständig und bin z.B. an einem Sonntag nach X gefahren, dort bis Freitag geblieben und auch an dem Tag heimgefahren.


    Das heißt, ich habe für Sonntag und Freitag (Anreise- und Rückkehrtag) die Pauschale von € 12,- eingesetzt, die restlichen Tage mit € 24,-.


    Wenn Sie Ihre Reisesituation einmal aufzeigen würden, wie Sie was machen, dann kann man auch gezielt Unterstützung geben.

    • Offizieller Beitrag

    wie kann man die Tage mit 24 Stunden oder 8 Stunden Abwesenheit nachweisen? Oder muss man es dem Finanzamt nicht nachweisen?

    Diese Tage sind grundsätzlich anhand geeigneter Nachweise/Bescheinigungen glaubhaft zu machen.

  • Hallo zusammen,
    ich (selbständig) komme aus Hamburg und hatte in Freiburg bei einer Agentur ein Vorstellungsgespräch als Freelancer.
    Kann ich Fahrkosten, Aufenthalt mit Kind und Mann in einer Ferienunterkunft für 5 Tage, Verpflegungspauschale geltend machen?
    Und wenn ja wo?

  • Hallo zusammen,
    ich (selbständig) komme aus Hamburg und hatte in Freiburg bei einer Agentur ein Vorstellungsgespräch als Freelancer.
    Kann ich Fahrkosten, Aufenthalt mit Kind und Mann in einer Ferienunterkunft für 5 Tage, Verpflegungspauschale geltend machen?
    Und wenn ja wo?

    Es dürfen nur die beruflich veranlassten Kosten geltend gemacht werden. Kosten für Kind und Kegel müssten also herausgerechnet werden, wenn hierdurch Zusatzkosten entstanden sind. Gleiches gilt für die vollen fünf Tage. Im Zweifel kann hier aber ein Steuerberater helfen.

  • Hallo zusammen,
    ich (selbständig) komme aus Hamburg und hatte in Freiburg bei einer Agentur ein Vorstellungsgespräch als Freelancer.
    Kann ich Fahrkosten, Aufenthalt mit Kind und Mann in einer Ferienunterkunft für 5 Tage, Verpflegungspauschale geltend machen?
    Und wenn ja wo?

    Es dürfen nur die beruflich veranlassten Kosten geltend gemacht werden. Kosten für Kind und Kegel müssten also herausgerechnet werden, wenn hierdurch Zusatzkosten entstanden sind. Gleiches gilt für die vollen fünf Tage. Im Zweifel kann hier aber ein Steuerberater helfen.

    Vielen Dank für die Info.

    Das ist ein Scherz, oder?