Hallo,
beim Ehegattensplitting ist der Steuerfreibetrag doppelt so hoch und wird auf das gemeinsame Einkommen angerechnet. So weit so gut.
Nach meinem bisherigen Verständnis wird bei der Steuerklassenkombination 3/5 für den Partner mit Steuerklasse 3 bei der monatlichen Lohnsteuer der gesamte Freibetrag angerechnet, beim Partner mit Steuerklasse 5 kein Freibetrag.
Wenn man annimmt, nur ein Ehepartner hat Einkünfte und versteuert diese in Steuerklasse 3, würde ich davon ausgehen, er begleicht damit genau die Steuerschuld des Ehepares.
Bei einem Beispiel von 40.000 Euro Jahreseinkommen, berechnet ein Steuerrechner im Internet bei Steuerklasse 3 für das Jahr 2016 Steuern (Lohnsteuer plus Soli-Zuschlag) in Höhe von 3.413,98 Euro.
Über die Einkommensteuer Splittingtabelle 2016 erhalte ich aber einen Lohnsteuerbetrag von 5.222 Euro und einen Soli-Zuschlag von 287,21 Euro, in Summe also 5.509,21 Euro.
Daraus folgere ich, dass mein Verständnis für Steuerklasse 3 falsch ist.
Aber was genau habe ich hier falsch verstanden?
Ich freue mich auf kompetente Hilfe.