Steuerklasse 3 verstehen

  • Hallo,


    beim Ehegattensplitting ist der Steuerfreibetrag doppelt so hoch und wird auf das gemeinsame Einkommen angerechnet. So weit so gut.


    Nach meinem bisherigen Verständnis wird bei der Steuerklassenkombination 3/5 für den Partner mit Steuerklasse 3 bei der monatlichen Lohnsteuer der gesamte Freibetrag angerechnet, beim Partner mit Steuerklasse 5 kein Freibetrag.
    Wenn man annimmt, nur ein Ehepartner hat Einkünfte und versteuert diese in Steuerklasse 3, würde ich davon ausgehen, er begleicht damit genau die Steuerschuld des Ehepares.


    Bei einem Beispiel von 40.000 Euro Jahreseinkommen, berechnet ein Steuerrechner im Internet bei Steuerklasse 3 für das Jahr 2016 Steuern (Lohnsteuer plus Soli-Zuschlag) in Höhe von 3.413,98 Euro.


    Über die Einkommensteuer Splittingtabelle 2016 erhalte ich aber einen Lohnsteuerbetrag von 5.222 Euro und einen Soli-Zuschlag von 287,21 Euro, in Summe also 5.509,21 Euro.


    Daraus folgere ich, dass mein Verständnis für Steuerklasse 3 falsch ist. :)
    Aber was genau habe ich hier falsch verstanden?


    Ich freue mich auf kompetente Hilfe. ;)

  • In die Einkommen Splittingtabelle müssen sie das zuversteuernde Einkommen eingeben. Also Bruttolohn
    minus 1000 € Werbungskostenpauschale, minus Vorsorgepauschale, bzw. AN-Rentenbeiträge,(momentan kann noch nicht 100 % absetzen) AN Krankenkassen-u. Pflegeversicherungsbeiträge. Gruß

  • Ganz wichtig: Die Steuerklassenwahl spielt bei der Steuererklärung keine Rolle (auch wenn die zuletzt gültige eingetragen werden muß).
    Das hättest Du aber bei der von miwe4 verlinkten (oder selbst mal durchgeführten) Suche im Forum auch finden können ... ;)

  • Das hättest Du aber bei der von miwe4 verlinkten (oder selbst mal durchgeführten) Suche im Forum auch finden können ...

    ... und das habe ich sogar ;)


    Meine Frage bezieht sich auf den großen Unterschied bei der Lohnsteuer, je nachdem ob mit Steuerrechner oder Steuertabelle ermittelt. Wie ich festgestellt habe, ist das nicht nur bei Steuerklasse 3 der Fall, sondern auch bei Steuerklasse 4 bzw. 1.
    (ja, ich weiß, die Steuerklasse spielt bei der Steuererklärung keine Rolle).


    Die Erklärung von talberg erscheint mit plausibel. Da in der Steuertabelle das zu versteuernde Einkommen steht, sind die Pauschalen nicht berücksichtigt. In meinen Augen macht es auch Sinn, die Pauschalen in die Steuerklassen einzurechnen, da sie ja von jedem Steuerzahler auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet werden können.


    Danke für die Hilfe, ich habe den Eindruck meine Frage ist ausreichend beantwortet. :thumbsup:

  • Hallo mug, gibt eine weitere Möglichkeit die Einkommensteuer zu ermitteln. Gehen Sie auf www.steuertipps.de. Da wird auf der rechten Seite ein Steuerklassenrechner angeboten. Da stellen sie auf Jahr um, nehmen als Jahr 2015. Dann bei Ehefrau Jahresbrutto 40.000 €, Ehemann tragen sie 0 € ein.
    Krankenkassenzuzahlung 0,9 €, glaub ich ist ja nicht so wichtig. Dann drücken Sie auf berechnen. Bei IV/ mit Faktor erscheint das Ergebnis : 3512 €, also nicht weit weg von Ihren 3413 €. Gruß