Hallo,
in der Einnahme-Überschussrechnung sind ja bereits die vereinnahmte Umsatzsteuer und die abziehbare Vorsteuer ausgewiesen.
Werden die Umsatzsteuer Vorauszahlungen hier auch gebucht, oder nur in der Umsatzsteuererklärung ausgewiesen.
Ich bin momentan wie von der Rolle !
Vor 12 Jahren war ich schon mal selbständig und habe mir sogar das bilanzierten angeeignet, jetzt ist alles weg.
Vielen Dank !