Frage zu Aufteilung Wegstrecken zwischen Betriebsausgaben und Entfernungspauschale EÜR

  • Liebe Forumsmitglieder,


    ich habe eine Frage zu der ich trotzt intensiver Internetrecherche keine Antwort gefunden habe.


    Ich bin Freiberufler und erstelle eine EÜR.


    Ich werde in naher Zukunft privat umziehen und somit ergibt sich eine Konstellation, bei der ich nicht weiß, wie ich sie steuerlich behandeln muss.


    Ich werde eine Privatwohnung an Punkt A haben.
    Meine erste Betriebsstätte ist an Punkt B (extern angemietetes Büro)
    Einer meiner Kunden ist an Punkt C
    Mein PKW ist im Betriebsvermögen und ich führe ein Fahrtenbuch.


    Die Wegstrecke A - B (Bsp. 10km) ist eindeutig. Hierbei handelt es sich um die Fahrt zur ersten Betriebsstätte und kann mit 30 Cent je einfacher Strecke geltend gemacht werden (5km *0,30 Euro) (Konto 4678). Der Rest (Kosten je km über 15 Cent) ist eine unentgeltliche Wertabgabe (Konto 4679).
    Die Strecke B - C (Bsp. 40km) ist eindeutig eine Betriebsausgabe.
    Aber wie verhält es sich mit der Strecke A - C (Bsp. 45km)? Muss diese aufgeteilt werden? Und wenn ja nach welchem Schlüssel? Oder darf diese als reine Betriebsausgabe angesehen werden?


    Ich würde mich über eine Antwort freuen.


    Vielen Dank für die Hilfe


    Jörg Schmid

    • Offizieller Beitrag

    Oder darf diese als reine Betriebsausgabe angesehen werden?Aber wie verhält es sich mit der Strecke A - C (Bsp. 45km)? ..... Oder darf diese als reine Betriebsausgabe angesehen werden?

    ja