Verbuchung Umsatzsteuervoranmeldung (negativ, daher ohne Überweisung)

  • Hallo Zusammen,


    nachdem ich eine Umsatzsteuervoranmeldung für den zurückliegenden Monat durchgeführt habe und die Überweisung an's Finanzamt raus ist, buche ich diesen Betrag immer als Ausgabe mit dem Konto "Umsatzsteuer-Vorauszahlung".


    Für die ersten Monate, in denen noch keine Umsätze, lediglich Kosten angefallen sind, war ja keine Überweisung notwendig, wehlab ich hier auch keine Buchung vorgenommen habe.


    Ist Dies so korrekt?


    Beste Grüße


    Sascha

  • Moin Sascha,


    nicht ganz ;) : auch das Guthaben aus der USt-VA (welches Dir ja dann wahrscheinlich überwiesen wird) muss gebucht werden; als "negative" Ausgabe/Einnahme auf dem Vorauszahlungskonto.


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf23,
    hallo zusammen,


    hab Dank für deine schnelle Antwort.


    Die ersten beiden Voranmeldungen waren "negativ", weshlab ich logischerweise keine Überweisung vorgenommen habe, allerdings ist auch keine Erstattung durch das Finanzamt auf's Konto geflossen.


    Ich hab mal nen Bild beigefügt.


    Hätte ich diese Negativbeträge der ersten beiden Monate bei der ersten Überweisung in Abzug bringen dürfen/sollen?


    Erstelle ich nämlich jetzt die Umsatzsteuererklärung, so sagt das Formular Vorauszahlungssoll: 5.100,41, also genau die Beträge, welche ich "reel" auch überwiesen habe, abzüglich der "negativ" Beträge der ersten beiden Monate.


    Sprich ich habe Überzahlt und müsste nun "manuell" im Formular korrigieren.


    Wie hätte ich dies verhindern können?


    Beste Grüße


    Sascha

  • Moin,


    das VZ-Soll ist schon i. O., dort gehören ja alle gemeldeten VA-Beträge hinein.. insofern besteht ja Dein Guthaben der ersten beiden Monate immernoch (da nicht vom FA überwiesen). Hast Du eventuell eine Umbuchungsmitteilung, ob evtl. mit anderen Steuern verrechnet, von dort erhalten? Was sagt denn Dein Buchungskonto "Umsatzsteuervorauszahlungen"?


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Die ersten beiden Voranmeldungen waren "negativ", weshlab ich logischerweise keine Überweisung vorgenommen habe, allerdings ist auch keine Erstattung durch das Finanzamt auf's Konto geflossen.

    Das FA behält aber nicht einfach irgendwelches Kundenguthaben ein. Entweder es wird erstattet oder es wird mit seitens des FA bestehenden Steuerforderungen verrechnet und über Umbuchungsmitteilung offengelegt. Also erst einmal klären, was überhaupt Sachverhalt ist oder war und dann übers Buchen nachdenken.

  • Hallo Zusammen,


    also, als erstes einmal möchte ich mich bei Euch entschuldigen! Wollte schon beim Fa anrufen, dann hab ich doch nochmal die Tomaten von den Augen genommen und auf meinem Verrechnungskonto (beim anderen Kreditinstitut) die beiden Erstattungen vom Fa gefunden. War auch korrekt so, da ich dieses Konto für jegliche Steuererstattungen angegeben hatte.


    Insofern ist alles da un dich habe diese beiden Beträge nun als Einnahmen auf das Konto "Umsatzsteuererstattung" gebucht. Das müsste so ja korrekt sein.


    Ich sag trotzdem vielen Dank und wie gesagt nochmals sorry.


    Beste Grüße


    Sascha

  • Moin Sascha,


    danke für die Rückmeldung :)


    Ich weiss nicht, ob ich Dich richtig verstanden habe; wenn Du die Erstattungen im laufenden Jahr erhalten hast, gehören diese zu den "Vorauszahlungen" (damit die Summe Deiner Buchungen zu den gemeldeten Beträgen für das Vorauszahlungs-Soll passen). Erst wenn sich nach dem Jahresabschluss noch ein Guthaben ergibt, kommt dann das genannte Konto "USt-Erstattungen" in's Spiel ;)


    Schönen Rest-Sonntag :)
    Maulwurf