Miete für Zweitwohnsitz am Studienort (Zweitstudium) wo in Steuer 2016 eintragen?

  • Hallo,


    ich mache gerade meine Steuer für 2016. Januar bis März war ich noch Student und habe von meinem gemeldeten Zweitwohnsitz aus studiert, Erstwohnsitz war bei meinen Eltern.


    Nun würde ich das gerne absetzen, aber habe zwei Probleme: Einerseits habe ich widersprüchliche Informationen, ob das geht oder nicht geht. Und andererseits weiß ich nicht, wo ich das eintragen soll? Beim Punkt "Ausbildungskosten" gibt es nirgendwo ein Feld für die Miete, und unter "Sonstige Aufwendungen" passt das ja auch nicht, oder?


    Hier ist ein Thread aus diesem Forum in welchem gesagt wird, dass dies nicht geht: Verlustvortrag und Ansetzen von Mieten bei Zweitstudium


    Q - "Kann ich denn die doppelte Haushaltsführung eintragen, meine Studienwohnung als zweite Wohnung angeben, und die kostenlose Wohnung bei meinen Eltern (wochenends) als Hauptwohnung eintragen?"
    A: Dann hast Du auch keine anzuerkennende doppelte Haushlatsführung. Miete m.E. nicht abziehbar.



    Jetzt steht allerdings in diesem Artikel etwas anderes (und auch an anderen Stellen im Netz): http://www.finanztip.de/zweitstudium/


    ZWEITER HAUSHALT AM BILDUNGSORT
    Wenn Sie für Ihr Zweitstudium eine Wohnung oder ein Zimmer am Studienort mieten und regelmäßig vom Hauptwohnsitz bei Ihren Eltern oder Ihrer Familie pendeln, können Sie folgende Kosten steuerlich geltend machen:


    Miete für die Zweitwohnung
    Eine Heimfahrt pro Woche mit 30 Cent pro Entfernungskilometer
    Maximal drei Monate lang eine Verpflegungspauschale für die Zeit, die Sie nicht an Ihrem Hauptwohnsitz verbringen.



    Oder auch hier -


    Für den Werbungskostenabzug ist es jedoch nicht notwendig, dass der Student die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung erfüllt, also einen eigenen Hausstand unterhält. Vielmehr reicht es aus, wenn er weiterhin sein Kinderzimmer bei den Eltern bewohnt.




    Wer hat nun recht? Und sollte Finanztipp recht haben, wo trage ich es ein? ?(

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    • Offizieller Beitrag

    Verlustvortrag und Ansetzen von Mieten bei Zweitstudium
    Du hast keinerlei Kosten für Deine Wohnung am Lebensmittelpunkt, somit auch keine Kosten i.S. einer doppelten Haushaltsführung.

  • Verlustvortrag und Ansetzen von Mieten bei ZweitstudiumDu hast keinerlei Kosten für Deine Wohnung am Lebensmittelpunkt, somit auch keine Kosten i.S. einer doppelten Haushaltsführung.


    Genau den Post hab ich doch schon in meinem Originalposting zitiert und aufgeführt.


    Und mich irritiert halt, dass an multiplen Stellen (u.a. sogar so renommierte Quellen wie die Süddeutsche Zeitung: ) steht, dass es eben doch geht, sofern man Student ist.


    Süddeutsche: sueddeutsche.de/geld/steuern-so-sparen-studierende-bei-der-steuererklaerung-1.2167361


    Miete
    Egal ob Studentenwohnheim, WG oder Appartement: Studenten können Ihre Miete als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen - allerdings nur unter einer Bedingung: Bei dem Studienort darf es sich nicht um den Lebensmittelpunkt handeln. Der Hauptwohnsitz des Studenten muss sich an einem anderen Ort, zum Beispiel im Elternhaus befinden und er muss dort einen eigenen Bereich mit Kochnische und Bad vorweisen können. Dass das der Fall ist, belegen Sie dem Finanzamt zum Beispiel mit einem gemeldeten Erstwohnsitz, Bahnfahrkarten oder mit der Mitgliedschaft in einem Verein in Ihrem Heimatdorf.


    Mangels einer Eintragsmöglichkeit hab ichs jetzt erst mal bei den Werbungskosten unter doppelter Haushalt eingetragen...



    Nachtrag - hier: -



    juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=26998&pos=4&anz=121/


    Wenn ich das eintrage, soll ich dann in der Erklärung zur Sicherheit auf das Urteil verweisen?

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  • Ich habe Deinen Link oben durchaus gelesen. Und ich kann Dir gerne dutzende Links einstellen, in denen anderes nachzulesen ist. Insbesondere wie das Mietverhältnis mit den Eltern auszusehen hätte. Aber Links wünschst Du ja von mir nicht. Kannst Du aber über Google leicht finden.


    Beipielhaft: Doppelte Haushaltsführung – die neue Rechtslage - Quelle: Steuerberatung Gabriele Scholz


    Zitat

    Können auch Alleinstehende oder Kinder einen doppelten Haushalt führen?
    Bei Alleinstehenden war die doppelte Haushaltsführung immer problematisch. Doch die Aussichten werden besser! Diese Fälle sind inzwischen anerkannt:

    • Der Mittelpunkt der Lebensinteressen verbleibt am Hauptwohnsitz. Als Nachweis gelten enge persönlichen Beziehungen zu Eltern, Verlobten, Freundes- und Bekanntenkreise, ein reges Vereinsleben oder sonstige persönliche Aktivitäten am Hauptwohnsitz. Nicht ausreichend ist die reine Anmeldung eines 2.Haushaltes!
    • Es wird ein eigener Hausstand mit eigener Kostentragung unterhalten. Gegeben ist dies regelmäßig bei Eigentum an der Wohnung oder eigenem Mietvertrag für eine Wohnung, die allen Lebensbedürfnissen gereicht wird. Ein hauswirtschaftliches Leben am Hauptwohnsitz während der beruflichen Abwesenheit ist nicht notwendig.
    • Auch ein eigener Hausstand in der elterlichen Wohnung ist anerkannt, wenn eine Beteiligung an den Kosten des Haupthaushaltes nachgewiesen werden kann(so BFH v. 21.04.2010; Az. VI R 26/09). In solchen Fällen muss auch die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt werden. Positiv wurde das entschieden für einen 43jährigen Arbeitnehmer, der im Haushalt der Mutter einige Zimmer allein bewohnte und weitere Zimmer wie z.B. die Küche mitbenutzte (BFH v. 16.01.13 VI R 46/12).
    • Steuertipp: Auch für studierende Kinder kann eine doppelte Haushaltsführung interessant sein, wenn sie am Hauptwohnsitz eine abgeschlossene Wohnung bewohnen und die doppelte Haushaltsführung als vorweggenommene Werbungskosten ansetzten können (bei Zweitstudium).
  • Ach komm, jetzt sei mal nicht angefressen, bitte.


    Mein Kommentar in meinem allerersten Post beruhte lediglich darauf, dass eine Suche nach besagten Stichworten gefühlt dutzende von Threads hervorbrachte, in denen keine Lösung stand, wohl aber ein Post mit dir mit einem Link auf die Forensuche - welche dann wiederum dutzende Ergebnisse mit Links auf die Forensuche erbrachten... Endlosschleife. Mit Sicherheit steht hier irgendwo im Forum die Antwort auf meine Frage, aber sie ist de facto nicht auffindbar weil zu viele andere unbeantwortete Threads die Suche zumüllen.


    -------------------------------------------------------------


    Kannst du mir einige Beispiele posten?


    http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=26998&pos=4&anz=121/ <-- dieses Gerichtsurteil besagt ja, dass es funktioniert - in dem Fall hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass sich die Miete des studentischen Zweitwohnsitzes eben wohl absetzen lässt, obwohl der Student keine Miete am Hauptwohnsitz (= bei seinen Eltern) zahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Mit Sicherheit steht hier irgendwo im Forum die Antwort auf meine Frage, aber sie ist de facto nicht auffindbar weil zu viele andere unbeantwortete Threads die Suche zumüllen.

    Nein, das Problem sind zu viele Threads, mit immer denselben Fragen, weil denen das Durchsuchen der Trefferliste wie Dir zu mühevoll erscheint. Aber nur so geht es. Und durch solche wiederholten Threads passiert eben genau das, was ich in Deinem allerersten Post hier im Forum versucht habe klarzustellen.

  • Ich will jetzt nicht über Sinn oder Unsinn der Strukturierung dieses Forums diskutieren, können wir bitte wieder zum Thema zurückkommen?


    Was sagst du zu dem Urteil des BFH? Das ist sogar auf der Buhl Website aufgeführt!

    • Offizieller Beitrag

    Dann hat die Steuerberaterin mit Ihrem Aufsatz zur Anwendung des neuen Rechts keine Ahnung.


    Und auch der BMF meint es in der Tz.100 seines nachstehenden Erlasses vom 24.10.2014 zur Reform des Reisekostenrechts wohl nicht so ernst.


    2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.pdf


    Und nicht zu vergessen § 9 Absatz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG:


    Zitat

    3Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.


    Ich will jetzt nicht über Sinn oder Unsinn der Strukturierung dieses Forums diskutieren, können wir bitte wieder zum Thema zurückkommen?

    Ich bin jetzt raus aus Deinen Themen.

  • Dann hat die Steuerberaterin mit Ihrem Aufsatz zur Anwendung des neuen Rechts keine Ahnung.


    Und auch der BMF meint es in der Tz.100 seines nachstehenden Erlasses vom 24.10.2014 zur Reform des Reisekostenrechts wohl nicht so ernst.


    2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.pdf


    Okay, das Puzzleteilchen hat gefehlt. Jetzt habe ich es, denke ich:


    -> 2012 hat der BFH entschieden, dass Studenten ihre Miete am Zweitwohnsitz als Werbungskosten abführen können, wenn ihr Lebensmittelpunkt noch im elterlichen Hause liegt und selbst wenn sie dort keine Miete zahlen (Doppelte Haushaltsführung muss NICHT gegeben sein)
    -> 2014 wurde das Reisekostenrecht reformiert, von jetzt an (1.1.2014) können Studenten ihre Miete am Zweitwohnsitz nur noch dann geltend machen, wenn die doppelte Haushaltsführung gegeben ist (also bspw. man zahlt Miete bei den Eltern)


    Siehe auch hier: haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuerersparnis-25-jahre-alte-studenten_170_307854.html


    Zitat


    Obwohl der BFH (Urteil v. 19.9.2012, VI R 78/10) entschieden hat, dass Kosten der Unterkunft eines Studenten am Studienort bei einem Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung bzw. einem Zweitstudium als vorab entstandene Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Abzug gebracht werden können, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des studierenden Kindes ist, führt nach Auffassung der Verwaltung die Änderung des Reisekostenrechts ab 1.1.2014 dazu, dass die Miete am Ausbildungsdort nur noch dann als Werbungskosten zu berücksichtigen sein soll, wenn die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllt sind.


    Und hier: studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php?seite=2


    Zitat
    • Kosten der Unterkunft am Studienort sind seit 2014 nur noch dann absetzbar, wenn die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen. Ihr müsst also neben eurer Unterkunft am Studienort eine weitere Wohnung innehaben und euch an den laufenden Kosten der Haushaltsführung dort beteiligen. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn ihr neben eurer Unterkunft am Studienort noch ein Zimmer bei euren Eltern habt, das ihr unentgeltlich nutzen könnt. Bis einschließlich 2013 konnten die Kosten der Studentenbude dagegen abgesetzt werden, wenn sich der Lebensmittelpunkt weiterhin bei den Eltern befand (vgl. dazu Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. September 2012, Az. VI R 78/10).


    D.h. deine Antwort in dem von dir und mir zitierten Thread war zum Zeitpunkt der Antwort (2013) falsch, ist aber aktuell durch die Änderung des Reisekostenrechts korrekt. Der von dir zitierte Aufsatz der Steuerberaterin (von 2013) geht auch nicht wirklich auf die vom BFH beurteilte Problematik ein - natürlich hat sie Recht wenn sie sagt, dass eine doppelte Haushaltsführung für Studenten interessant ist (denn dann bekommen sie auf jeden Fall die Miete wieder). Das ist aber noch kein Widerspruch zu dem BFH Urteil welches die Mieten auch bei nicht doppelter Haushaltsführung für absetzbar hält.


    Ich kann also für 2014 und 2015 meine Studentenwohnung nicht absetzen, wohl aber für 2013, sollte ich für das Jahr noch eine Steuererklärung aufsetzen.


    Zitat


    Ich bin jetzt raus aus Deinen Themen.


    Kein großer Verlust...

    Einmal editiert, zuletzt von Kat Steuer () aus folgendem Grund: Werbe-Verlinkungen entfernt

    • Offizieller Beitrag

    Kein großer Verlust...

    Na Du bist ja ein freundlicher Zeitgenosse und wirst so im Leben bestimmt noch weit kommen. Dann entschuldige vielmals, dass ich Dir in meiner Freizeit bei der Beantwortung Deiner steuerlichen Problematiken behilflich gewesen bin.


    Und als netten Tipp am Rande, dann noch mein Hinweis, dass Dein Zeitraster hakt und die von Dir abschließend getroffene Schlussfolgerung falsch ist.

  • Na Du bist ja ein freundlicher Zeitgenosse und wirst so im Leben bestimmt noch weit kommen. Dann entschuldige vielmals, dass ich Dir in meiner Freizeit bei der Beantwortung Deiner steuerlichen Problematiken behilflich gewesen bin.
    Und als netten Tipp am Rande, dann noch mein Hinweis, dass Dein Zeitraster hakt und die von Dir abschließend getroffene Schlussfolgerung falsch ist.

    Erstens: Ist ja schön, dass du jetzt persönlich wirst. Hab ich dir irgendwas getan? Zweitens: Nein, du warst eben nicht behilfreich. Eher das Gegenteil. Darauf zielte mein Kommentar ab.


    Ich hab eine Frage gestellt, weil ich auf Grund des Chaos in diesem Forum (hunderte von Zombie-Threads ohne Antwort, dafür aber mit Suchlink auf hunderte von Zombie-Threads) keine zufriedenstellende Antwort auf meine Problematik gefunden habe. Ich bekomme daraufhin einen pampigen Kommentar von dir samt weiterem Suchlinks auf Zombiethreads. Die Ausgangsposition hat sich nicht verändert, ich steh immer noch ohne Antwort da, dafür aber hat das Forum einen Zombiethread mehr. Großartig.


    Daraufhin hab ich dann eigenständig gesucht, bin allerdings dann auf Widersprüche gestoßen. Diesen Widerspruch habe ich dann in diesem Thread dargelegt und um Aufklärung gefragt. Als Antwort kommt von dir etwas, was ich schon in meinem Ursprungspost zitiere. Nachdem ich darauf hinweise, antwortest du wieder recht pampig ohne auf meine Argumente einzugehen. De facto ist deine ganze Argumentation in diesem Thread "Brauchst doppelte Haushaltsführung, ich hab recht, Punkt", während du auf meinen Einwand mit zitiertem BFH Urteil (welches ja das Gegenteil behauptet) nicht mal ansatzweise eingehst. Du hast noch nicht ein einziges Mal Stellung zu dem BFH-Urteil bezogen und inwieweit das jetzt auf meine Problematik anwendbar ist, natürlich harke ich da weiter nach, was denkst du denn?


    Und schlussendlich...


    Zitat

    Und als netten Tipp am Rande, dann noch mein Hinweis, dass Dein Zeitraster hakt und die von Dir abschließend getroffene Schlussfolgerung falsch ist.


    Das mag durchaus sein, ich bin Steueranfänger. Ich beanspruche nicht richtig zu liegen. Aber dann begründe mir doch bitte, warum diese Schlussfolgerung falsch ist. Schon alleine nicht wegen mir, sondern wegen der vielen anderen Studenten, die über die Suchfunktion (hoffentlich) diesen Thread finden werden. Die würde sicherlich interessieren, warum meine Argumentation falsch ist.
    Du widersprichst dir hier nämlich ein bisschen selbst. Einerseits willst du die Redundanz der Threads so klein wie möglich halten, was ja grundsätzlich okay ist. In dem Fall darfst du dich aber nicht beschweren, wenn in Zukunft weitere Threads zu dem Thema aufpoppen, weil sie zwar diesen Thread gefunden haben, der aber mit "Ätschibätsch, du hast da nen Fehler, ich sag ihn dir aber nicht! :P" endet.

    • Offizieller Beitrag

    Erstens: Ist ja schön, dass du jetzt persönlich wirst. Hab ich dir irgendwas getan? Zweitens: Nein, du warst eben nicht behilfreich. Eher das Gegenteil. Darauf zielte mein Kommentar ab.

    Sorry, Du bist mit Deiner Bemerkung, ich sei "Kein großer Verlust..." persönlich geworden. Ich habe mit dem Hinweis auf das keineswegs freundliche Verhalten Deinerseits und die Konsequenzen im Leben durch so etwas nur mein Unverständnis dafür ausgedrückt. Wir antworten hier alle in unserer Freizeit, nur kann man eben anscheinend nicht alle glücklich machen. Und da dieses ein Userforum ist, äußert hier natürlich jeder nur seine persönliche Meinung/Rechtsauffassung ohne jeden Anspruch auf 100%ige Rechtssicherheit und Vollständigkeit.

    Daraufhin hab ich dann eigenständig gesucht, bin allerdings dann auf Widersprüche gestoßen.

    Und ich habe Dir meine rechtlich fundierte Meinung zu dem Sachverhalt geschildert und Dir dazu sogar aktuelle Fundstellen und Quellen genannt bzw. verlinkt. Mehr Hilfestellung kann man nicht leisten. Und wenn Dir das Ergebnis nicht gefällt und es für Dich persönlich unbefriedigend ausfällt, dann lässt sich dies leider nicht ändern.



    Aber dann begründe mir doch bitte, warum diese Schlussfolgerung falsch ist.

    Das kannst Du nun wirklich nicht mehr von mir erwarten.


    Wir Moderatoren benutzen übrigens dieselbe erweiterte Forumssuche wie alle anderen User, wenn wir etwas zu alten Fällen suchen und müssen dann ggf. ebenfalls dutzende Threads durchsuchen.

  • Zitat

    Ich habe mit dem Hinweis auf das keineswegs freundliche Verhalten Deinerseits


    Mit Verlaub, ich seh mich nicht als Eskalator hier. Ich habe freundlich eine Frage gestellt und Argumente vorgebracht, und als Antwort kommt statt einer konstruktiven Diskussion ein patziges "Aber Links wünschst du ja von mir nicht". Ich hab sogar noch versucht die Diskussion zu retten und gebeten, wieder on topic zu kommen, stattdessen gehst du wieder nicht auf meine Argumente ein sondern ziehst dich genervt zurück.


    Zitat

    Und ich habe Dir meine rechtlich fundierte Meinung zu dem Sachverhalt geschildert und Dir dazu sogar aktuelle Fundstellen und Quellen genannt bzw. verlinkt.


    Und ich hab dasselbe getan, ohne jedoch, dass du auf mein Hauptargument eingegangen bist. Noch mal: Da ist ein Urteil des BFH welches besagt, dass es geht. Warum soll es dann vor der Reform des Reisekostenrechts (1.1.2014) trotzdem nicht gehen? Es kam bei dir bis jetzt noch kein einziges Argument welches dieses BFH-Urteil zumindest vor der Reisekostenreform invalidiert.


    Zitat

    Das kannst Du nun wirklich nicht mehr von mir erwarten.


    Doch, tue ich. Andernfalls gehe ich davon aus, dass du kein schlüssiges Argument gegen meinen Einwand hast.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe freundlich eine Frage gestellt und Argumente vorgebracht, und als Antwort kommt statt einer konstruktiven Diskussion ein patziges "Aber Links wünschst du ja von mir nicht".

    ?(

    Verlustvortrag für Zweitstudium in allererster Steuererklärung - was kann ich wo eintragen?
    P.S.:
    @ miwe4: Bitte keinen schnöden Suchlink mit "verlustvortrag+eintragen" posten - das hilft mir nicht weiter, bevor ich hier gepostet hab hab ich lange gesucht und gegoogelt, und ich habe immer noch die obigen Fragen.

  • Ich wüsste jetzt nicht, wo der Hinweis unfreundlich war, ehrlich nicht. ;)


    Ich hab die Fragen, ich hab das Forum durchsucht, ich hab keine zufriedenstellende Antwort gefunden, wohl aber ist mir aufgefallen, dass du gerne als Antwort einen Suchlink postest. Da ich eben das schon gemacht habe (dem Suchlink gefolgt und dann die Ergebnisse durchsucht), wollte ich dem präventiv vorbeugen.

  • Ich wüsste jetzt nicht, wo der Hinweis unfreundlich war, ehrlich nicht. ;)


    Ich hab die Fragen, ich hab das Forum durchsucht, ich hab keine zufriedenstellende Antwort gefunden, wohl aber ist mir aufgefallen, dass du gerne als Antwort einen Suchlink postest. Da ich eben das schon gemacht habe (dem Suchlink gefolgt und dann die Ergebnisse durchsucht), wollte ich dem präventiv vorbeugen.

    Hi clancy688,


    ich habe letzte Woche meinen Steuerbescheid zurückbekommen und mir wurde der Zweitwohnsitz auch nicht anerkannt.
    Ich habe während dem Studium zu Hause bei meinen Eltern gelebt und unter der Woche in einer Wohnung am Studiumsort.
    Mein Lebensmittelpunkt war zu Hause und dort hab ich auch entsprechnd etwas an meine Eltern gezahlt.


    Ich ging eigentlich davon aus, dass ich eine Doppelte Haushaltsführung habe.
    Ich hatte auch den "SWP-Bericht" gelesen.


    Hat sich bei dir etwas ergeben?
    Wäre schön wenn du mir mal deine Erkenntnisse mitteilen könntest.


    Grüße

  • Ich bin halt von diesem Artikel ausgegangen:

    Hast du eigentlich diese Diskussion gelesen? Scheinbar nicht, sonst wäre es dir nicht entgangen, dass diese Urteil durch neuere Regelungen längst nicht mehr angewendet werden kann ...