Hallo,
ich mache gerade meine Steuer für 2016. Januar bis März war ich noch Student und habe von meinem gemeldeten Zweitwohnsitz aus studiert, Erstwohnsitz war bei meinen Eltern.
Nun würde ich das gerne absetzen, aber habe zwei Probleme: Einerseits habe ich widersprüchliche Informationen, ob das geht oder nicht geht. Und andererseits weiß ich nicht, wo ich das eintragen soll? Beim Punkt "Ausbildungskosten" gibt es nirgendwo ein Feld für die Miete, und unter "Sonstige Aufwendungen" passt das ja auch nicht, oder?
Hier ist ein Thread aus diesem Forum in welchem gesagt wird, dass dies nicht geht: Verlustvortrag und Ansetzen von Mieten bei Zweitstudium
Q - "Kann ich denn die doppelte Haushaltsführung eintragen, meine Studienwohnung als zweite Wohnung angeben, und die kostenlose Wohnung bei meinen Eltern (wochenends) als Hauptwohnung eintragen?"
A: Dann hast Du auch keine anzuerkennende doppelte Haushlatsführung. Miete m.E. nicht abziehbar.
Jetzt steht allerdings in diesem Artikel etwas anderes (und auch an anderen Stellen im Netz): http://www.finanztip.de/zweitstudium/
ZWEITER HAUSHALT AM BILDUNGSORT
Wenn Sie für Ihr Zweitstudium eine Wohnung oder ein Zimmer am Studienort mieten und regelmäßig vom Hauptwohnsitz bei Ihren Eltern oder Ihrer Familie pendeln, können Sie folgende Kosten steuerlich geltend machen:
Miete für die Zweitwohnung
Eine Heimfahrt pro Woche mit 30 Cent pro Entfernungskilometer
Maximal drei Monate lang eine Verpflegungspauschale für die Zeit, die Sie nicht an Ihrem Hauptwohnsitz verbringen.
Oder auch hier -
Für den Werbungskostenabzug ist es jedoch nicht notwendig, dass der Student die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung erfüllt, also einen eigenen Hausstand unterhält. Vielmehr reicht es aus, wenn er weiterhin sein Kinderzimmer bei den Eltern bewohnt.
Wer hat nun recht? Und sollte Finanztipp recht haben, wo trage ich es ein?