Miete für Zweitwohnsitz am Studienort (Zweitstudium) wo in Steuer 2016 eintragen?


  • Aber genau die zwei Punkte würden bei mir zutreffen:[*]
    [*]

    [*]

    [*]Auch ein eigener Hausstand in der elterlichen Wohnung ist anerkannt, wenn eine Beteiligung an den Kosten des Haupthaushaltes nachgewiesen werden kann(so BFH v. 21.04.2010; Az. VI R 26/09). In solchen Fällen muss auch die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt werden. Positiv wurde das entschieden für einen 43jährigen Arbeitnehmer, der im Haushalt der Mutter einige Zimmer allein bewohnte und weitere Zimmer wie z.B. die Küche mitbenutzte (BFH v. 16.01.13 VI R 46/12).
    [*]Steuertipp: Auch für studierende Kinder kann eine doppelte Haushaltsführung interessant sein, wenn sie am Hauptwohnsitz eine abgeschlossene Wohnung bewohnen und die doppelte Haushaltsführung als vorweggenommene Werbungskosten ansetzten können (bei Zweitstudium).

    • Offizieller Beitrag

    In solchen Fällen muss auch die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt werden.

    am Hauptwohnsitz eine abgeschlossene Wohnung bewohnen

    Diese zwei Punkte sind nachweislich erfüllt und wurden dem FA so auch nachgewiesen?

  • Diese zwei Punkte sind nachweislich erfüllt und wurden dem FA so auch nachgewiesen?

    Könntest du mir sagen was genau mit diesen zwei Punkten gemeint ist?


    Also es war so, dass ich bei meinen Eltern im Keller (separate Tür) gewohnt habe. Ich hatte dort ein Zimmer und ein eigenes Bad.
    Ich hab mich finaziell bei meinen Eltern monatlich beteiligt.
    Mein kompletter Lebensmittelpunkt war dort. Ich habe dort gewaschen, gekocht, gelebt.... und habe nur zum Studieren in der anderen Wohnung gewohnt.
    Während der Semesterferien + Wocheende bin ich immer heim gefahren.


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Also es war so, dass ich bei meinen Eltern im Keller (separate Tür) gewohnt habe. Ich hatte dort ein Zimmer und ein eigenes Bad.

    Also keine eigene Kochgelegenheit; demnach keine Wohnung i.S.d. Vorschrift.


    Und mit ein bisschen Kostgeld ist es auch nicht getan:

    In solchen Fällen muss auch die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt werden.

    Dazugehöriges Beispiel hatte ich oben doch auch extra zitiert. Also noch einmal:

    Zitat
    • Auch ein eigener Hausstand in der elterlichen Wohnung ist anerkannt, wenn eine Beteiligung an den Kosten des Haupthaushaltes nachgewiesen werden kann(so BFH v. 21.04.2010; Az. VI R 26/09). In solchen Fällen muss auch die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt werden. Positiv wurde das entschieden für einen 43jährigen Arbeitnehmer, der im Haushalt der Mutter einige Zimmer allein bewohnte und weitere Zimmer wie z.B. die Küche mitbenutzte (BFH v. 16.01.13 VI R 46/12).
  • Also keine eigene Kochgelegenheit; demnach keine Wohnung i.S.d. Vorschrift.
    Und mit ein bisschen Kostgeld ist es auch nicht getan:

    Dazugehöriges Beispiel hatte ich doch auch extra zitiert.

    Mir kommt es halt bisschen so vor, dass das alles Auslegungssache ist bzw. davon abhängt welcher Sachbearbeiter den Fall bearbeitet.
    Ein Kollege von mir hat zum Beispiel eine doppelte Haushaltsführung ohne eigene Kochgelegenheit.
    Es war auch nicht so, dass ich ab und zu mal etwas gekocht habe, sondern ich fast täglich die Koch mitbenutzt habe.

    • Offizieller Beitrag

    Mir kommt es halt bisschen so vor, dass das alles Auslegungssache ist bzw. davon abhängt welcher Sachbearbeiter den Fall bearbeitet.

    Nur weil ein bearbeiter vielleicht etwas übersieht oder zu Unrecht anerkennt, kann man daraus keine Rechtsgrundlage ableiten.

    Ein Kollege von mir hat zum Beispiel eine doppelte Haushaltsführung ohne eigene Kochgelegenheit.

    Die Hauptwohnung muss eine Wohnung i.S.d. Vorschrift sein. Am "Zweitwohnsitz" reicht z.B. auch ein Zimmer in einer Pension bzw. einem Hotel zur Anwendung der Grundsätze der doppelten Haushaltsführung.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Kollege von mir hat zum Beispiel eine doppelte Haushaltsführung ohne eigene Kochgelegenheit.
    Es war auch nicht so, dass ich ab und zu mal etwas gekocht habe, sondern ich fast täglich die Koch mitbenutzt habe.

    Nur weil Du öfter kochst wird daraus doch kein Haushalt, dessen Führung Du wesentlich mitbestimmst.
    Oder mal anders herum gefragt: wenn es auf die Führung eines eigenen Haushaltes eine Steuer gäbe, würdest Du dann auch sagen, daß Du einen eigenen führst? :/

  • Nur weil ein bearbeiter vielleicht etwas übersieht oder zu Unrecht anerkennt, kann man daraus keine Rechtsgrundlage ableiten.

    Die Hauptwohnung muss eine Wohnung i.S.d. Vorschrift sein. Am "Zweitwohnsitz" reicht z.B. auch ein Zimmer in einer Pension bzw. einem Hotel zur Anwendung der Grundsätze der doppelten Haushaltsführung.


    Ich hätte noch eine Frage, hat sich bezüglich der doppelten Haushaltsführung seid 2012 Gesetzlich etwas verändert? Weil ich habe gestern nochmal nachgeschaut, 2012 wurde mir die doppelte Haushaltsführung anerkannt.


    Grüße und Danke

    • Offizieller Beitrag

    Ich hätte noch eine Frage, hat sich bezüglich der doppelten Haushaltsführung seid 2012 Gesetzlich etwas verändert? Weil ich habe gestern nochmal nachgeschaut, 2012 wurde mir die doppelte Haushaltsführung anerkannt.

    Ja, s.o. Einfach mal die zitierten Urteile lesen und entsprechende Kommentare dazu natürlich ebenso. Vielleicht hat man bei Dir aber auch einfach einen Fehler gemacht und es Dir zu unrecht anerkannt. Können wir ohne detaillierte Sachverhaltskenntnisse schlecht beurteilen.