Wegeunfall mit Fahrrad - Absetzen der Unfallkosten

  • Hallo zusammen,


    ich verzweifel gerade etwas bei der Angabe von Kosten bzgl eines Wegeunfalls.
    Ich bin letztes Jahr im Dezember mit dem Fahrrad auf dem Weg von der Arbeit nach Hause verunfallt. Die Berufsgenossenschaft hat den Unfall als Wegeunfall akzeptiert.


    Allerdings habe ich noch Kosten über die gesundheitliche Wiederherstellung hinaus gehabt:
    Schaden am Fahhrrad: Ist noch nicht repariert.
    Privates Handy: Beim Unfall ist mein Handy aus der Manteltasche gefallen und das Display wurde zerstört. Der Restwert des Handys beträgt um die 100 Euro.
    Mantel: Beim Unfall wurde mein Mantel beschädigt, so dass er nicht mehr tragbar ist bzw. der Schaden nicht behoben werden kann. Anschaffungskosten in 2015 waren 150 Euro.
    Fahrten zum Arzt und Physiotherapie: Im Rahmen der gesundheitlichen Wiederherstellung habe ich Fahrtkosten zum Arzt bzw der Physiotherapie.


    Meine Frage ist nun, ob und wenn ja wo ich diese zusätzlichen Kosten in der Steuererklärung/im Steuersparbuch 2016 geltend machen kann?
    Weiß jemand Rat?


    Danke und Gruß
    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Schaden am Fahhrrad: Ist noch nicht repariert.

    kein Aufwand = keine Werbungskosten

    Privates Handy: Beim Unfall ist mein Handy aus der Manteltasche gefallen und das Display wurde zerstört. Der Restwert des Handys beträgt um die 100 Euro.

    vorbehaltlich Glaubhaftmachung WK-Abzug denkbar

    Mantel: Beim Unfall wurde mein Mantel beschädigt, so dass er nicht mehr tragbar ist bzw. der Schaden nicht behoben werden kann. Anschaffungskosten in 2015 waren 150 Euro.

    vorbehaltlich Glaubhaftmachung WK-Abzug denkbar

    Fahrten zum Arzt und Physiotherapie: Im Rahmen der gesundheitlichen Wiederherstellung habe ich Fahrtkosten zum Arzt bzw der Physiotherapie.

    außergewöhnliche Belastungen § 33 EStG nach gesetzlichen Regelungen

    • Offizieller Beitrag

    übernimmt das nicht die BG?

    Keine Ahnung, muss der TE ja eigentlich wissen. Wobei ich eher nicht glaube, dass die Fahrtkosten erstatten; Ausnahme vielleicht ambulante Reha.

  • Keine Ahnung, muss der TE ja eigentlich wissen. Wobei ich eher nicht glaube, dass die Fahrtkosten erstatten; Ausnahme vielleicht ambulante Reha.

    Diese Kosten werden von der BG übernommen:

  • Danke für die schnellen Antworten!


    Unter welche Rubrik sollte ich die Kosten für Handy und Mantel denn am besten eintragen? Unfallkosten (schwierig, weil ich da das Verkehrsmittel eintragen muss und nur motorisierte Verkehrsmittel auswählbar sind) oder unter Sonstige Kosten?


    Wegen den "Reisekosten" frag ich noch bei der BG an und geb hier das Update.


    Danke und Gruß
    Christian

  • Auch ich kann in der aktuellen Steuersoftware (Sparbuch 2022) kein Fahrrad auswählen. Selbst wenn ich unter Fahrzeuge ein Fahrrad hinzufüge.

    Laut Info in der Software soll das aber möglich sein.

    Füge ich ein Mofa hinzu, kann ich dieses auswählen. Telefonischer Support war gestern nie erreichbar bei Buhl/Wiso und heute auch nicht (da Feiertag).

  • Auch ich kann in der aktuellen Steuersoftware (Sparbuch 2022) kein Fahrrad auswählen.

    Bist du wirklich bei den Unfallkosten? Dann hat das Fahrrad nichts unter Fahrzeuge zu suchen.