Reisekosten bei Selbstständigkeit

  • Hallo zusammen,


    ich bin recht neu hier und bin auch noch nicht ganz vertraut mit WISO steuer:Mac.
    Mein Mann ist seit Januar 2015 selbstständig und ich versuche so weit es geht, die EÜR etc. ohne professionelle Hilfe zumindest vorzubereiten.
    Mein Mann ist geschäftlich sehr viel im Ausland unterwegs und hat dadurch entsprechende Ausgaben, die er überwiegend per Kreditkarte zahlt.


    Hier nun meine Fragen:
    1) bei der Zahlung von Hotelkosten etc. im Ausland per Kreditkarte fallen immer Gebühren an (1,25 % des Betrages)
    Wie wird es richtig verbucht ?
    a) der Gesamtbetrag (EUR-Betrag für Hotel o.a. + Auslandsgebühr) als Reisekosten buchen
    b) nur der Betrag für das Hotel o.a. OHNE die Auslandsgebühr buchen
    c) der Betrag für das Hotel o.a. als Reisekosten buchen und Auslandsgebühr separat buchen (wenn ja, unter welchem Konto buchen ?)


    2) wo genau werden die Verpflegungspauschalen erfasst ? Die Kosten für die Übernachtung + Fahrtkosten habe ich jeweils in der EÜR gebucht aber ich kann die Eingabe für die Verpflegungspauschale nicht finden


    3) Wenn Ausgaben bar in Fremdwährung erfolgen, gelten doch die offiziellen Umrechnungskurse vom Bundesfinanzamt. Ist es korrekt, dass ich den Betrag der Fremdwährung selbst gemäss des Umrechnungskurses umrechne und ihn dann entsprechend in EUR erfasse ?


    Vielen Dank im voraus für feedback !!!


    Viele Grüße,
    Anke

  • Moin Anke,


    herzlich willkommen hier :)


    Zu Deinen Fragen: die KK-Gebuehren würde ich auf die "Nebenkosten des Geldverkehrs" buchen, also da, wo auch Kontoführungsgebuehren etc. erfasst werden.


    Für die Verpflegungspauschalen müsste es ganz in der Nähe der "Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand" oder "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten" ein entsprechendes Konto geben, im SKR 03 sind das die Konten 467x, muß das evtl. sichtbar gestellt werden?


    Zu Frage 3: ja ,wenn aber auch hier von der Kreditkarte abgebucht wird, hast Du auch schon den massgeblichen Betrag ^^


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo Anke,


    bitte auch darauf achten, dass häufig bei Hotelkosten das Frühstück nicht explizit gesondert aufgeführt wird. Hier ist im Einzelfall zu belegen, dass die Hotelkosten ex Frühstück gemeint sind. Sonst müssen die Hotelkosten um das Frühstück gekürzt werden..

  • Hallo babuschka,


    vielen Dank für diesen Hinweis (und sorry für meine späte Antwort, habe erst jetzt gerade wieder im Forum reingeschaut).


    Mein Mann frühstückt eigentlich nie im Hotel. Ich habe die Rechnungen aber eben vorsichtshalber nochmal durchgesehen. Bei den ausländischen wird dann immer nur "room charge" aufgeführt und bei denen in Deutschland "Übernachtung" und die entsprechenden 7% werden aufgeführt. Im Falle haben wir die entsprechenden Belege vom Frühstück aufgehoben (die meisten zumindest...)
    Habe aber eine Rechnung gefunden, wo er doch tatsächlich gefrühstückt hatte :/ Werde da gleich nochmal die Buchung korrigieren :)


    Vielen Dank und schöne Grüße nach Süddeutschland !
    Anke

  • Mein Mann frühstückt eigentlich nie im Hotel.

    Hallo Anke,


    das ist leider irrelevant. Einzig maßgebend ist, ob die Rechnung eine gesonderte Zeile für das Frühstück aufweist oder einen Hinweis darauf, dass es sich um reine Übernachtungskosten handelt. "Room charge" deutet darauf hin, bei "Übernachtung" könnte es zu Nachfragen kommen. Seht euch doch einmal die Homepages der Hotels an - ist dort etwas zu den Frühstückskosten gesagt? Das könntet ihr ausdrucken als Nachweis.