Ein Gewerbe und zwei Steuernummern? Frage Umsatzsteuer

  • Hallo,


    ich bin hauptberuflich angestellt. In meiner Freizeit bin ich im Krativbereich tätig. Beide Bereiche können ineinander fließen.



    Nun habe ich eine Anfrage, die beruflich an meinen Job im Angestelltenverhältnis anknüpft und ich möchte das gerne machen und würde dann dem Auftraggeber nur meine Arbeitszeit in Rechnung stellen.



    Im kreativen Bereich habe ich schon öfter Aufträge bekommen und diese gegen Materialpreiserstattung oder umsonst ausgeführt. Ist ja mein Hobby. Da ich dort immer mal wieder Fragen nach Kursen und/oder auch Materialanfragen bekomme, würde ich gerne in dem Bereich mit den Materialien handeln.



    Was muss ich jetzt bei der Gewerbeanmeldung beachten?



    Kann ich eine Anmeldung für die "Stundentätigkeit" und für den Handel machen? Oder muss ich da jetzt zwei Anmeldungen machen?



    Wie verhält es sich beim Finanzamt?
    Kann ich mit der Gewerbeanmeldung zwei Steuernummern beantragen?
    Eine für die Stundentätigkeit, die ich ohne USt. berechnen will und eine für den Handel? Oder ist es prinzipiell günster alles ohne Umsatzsteuer zu machen?



    Ich würde mich total über eure Antworten freuen.



    Gruß
    Jezzi

    • Offizieller Beitrag

    Eine nichtselbständige Tätigkeit und eine selbständige bzw. auch gewerbliche Tätigkeit sind grundverschiedene Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Darüber hinaus wird eine selbständige Tätigkeit dem FA nur vorab formlos angezeigt, ein Gewerbe wird bei der zuständigen Gemeindeverwaltung angemeldet. Und wenn zwei unternehmerische Tätigkeiten zusammentreffen, dann gibt es so viel zu beachten, dass man es hier vorab gar nicht alles beschreiben kann. Zudem darf man es gar nicht, weil es dann eine dem Forum nicht gestattete Steuerberatung wäre. Und als Unternehmer musst Du für alle Unternehmen den § 19 UStG insgesamt beachten. Für die eine Tätigkeit so und für die andere so geht da nun einmal gar nicht. Alles ist einheitlich zu betrachten.


    Bitte künftig darauf achten, keine Sammelthreads zu erstellen, da ansonsten die Forumssuche mangels fehlender Übersicht nutzlos wird.

  • Hallo miwe4,


    das meine nichtselbständige Tätigkeit von der selbständigen Tätigkeit zu unterscheiden ist, ist mir klar.


    Vielleicht habe ich das falsch dargestellt, es ist auch immer schwierig - finde ich - anderen in Schriftform zu erklären, was man meint.


    Deshalb möchte ich ja ein Nebengewerbe anmelden. Deshalb die Frage nach der Gewerbeanmeldung.


    Das Finanzamt wird sich daraufhin bei mir melden. Das weiß ich ja. Und deshalb geht es ja für mich in dem Moment um die Frage, wie ich den Anmeldebogen vom Finanzamt behandeln muss.


    Ich denke, dass es dann besser ist zwei unterschiedliche Gewerbe anzumelden. Dann bekomme ich auch zwei Bögen vom FA und kann diese entsprechend meinen Wünschen ausgestalten.


    Dachte dieses Unterforum ist gerade für Fragen zur Gründung, Austausch mit anderen Selbständigen, Spezielle Themen, Allgemeines - einfach alles was nicht direkt zu den Produkten passt.


    Es macht aber keinen Sinn, für geleistete Arbeitsstunden an Privatleute Rechnungen mit USt. zu erstellen und auch meine Kreationen verkaufen ich alle an Privat, da nützt mir auch die USt. nicht.


    Beim Handel hingegen, sieht es ganz anders aus. Viele der Produnkte kommen aus dem EU-Ausland, aber auch aus den USA. Wenn ich dann die Möglichkeit habe, die Einfuhr USt. geltend zu machen, wirkt
    sich das ja auch positiv auf meinen angesetzten Verkaufspreis aus. Wenn ich diese Aufschläge dann dort mit einfließen lassen muss, weil ich sie nicht abziehen kann, kann ich die Artikel auch in Deutschland ordern.


    Deshalb die Frage.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst aber auch eine kreative/künstlerische Tätigkeit und deren Einkunftsart von einem normalen gewerblichen Handel abgrenzen. Und ob Du das dann aus Vereinfachungsgründen trennst oder alles unter dem gewerblichen Mantel laufen lässt, das kommt ja auch auf die Höhe der voraussichtlichen Überschüsse an. Man muss ja der Gewerbesteuer nicht zwingend in die Beine laufen, wenn es nicht sein muss. Und umsatzsteuerlich ist das sowieso zusammenzufassen, selbst wenn Du ein dutzend Einzelunternehmen hättest. Vielleicht solltest Du mal über eine eingehende Beratung bei einem Steuerberater nachdenken. So teuer ist die auch nicht.

  • Vielleicht solltest Du mal über eine eingehende Beratung bei einem Steuerberater nachdenken. So teuer ist die auch nicht.

    Für eine Erstberatung maximal 190 Euro (1/10 bis 10/10-Gebühr nach Wert des Interesses, § 21 Abs. 1 S. 2 StBVV