Vielen Dank erst mal für alle Antworten.
Ich habe leider nicht so viel Ahnung über Steuerberechnung .. ich mache jedes Jahr meine Steuererklärung und habe immer etwas zurückbekommen (ca.100-200€). Aber dieses mal ist es anders wegen der Abfindung. Ich dachte auch immer dass als reiner AN ohne Zusatzeinkommen bekommt man immer was zurück.
Nach meiner Meinung sollte in meinem Fall die Voraussetzung für die ermäßigte Besteuerung vorliegen (Zusammenballung von Einkünften) - siehe den aufwändigen zweiten Rechenschritt:
http://www.iww.de/lgp/lohnsteu…dungen-die-haftung-f74931
WERT 1: Bruttolohn (Jan-Jun) ohne Abfindung: 23736€ ... im Jahr wäre es 47472€
WERT 2: Laufender Arbeitslohn Jan-Jun (23736) + Arbeitslohn Aug-Dez (24646) sowieso schon > WERT 1 .. hier ist Abfindung und ALG noch nicht berücksichtigt
Wie kann man jetzt die fünftel Regelung nachträglich anwenden?
Wenn miwe4s Vermutung stimmen sollte, dass der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat, obwohl dies rein rechtlich nicht zulässig war ... kann ich rechtlich meinen früheren AG klagen?