WISO Berechnung: als Arbeitnehmer Nachzahlung von 4148€

  • Hallo Zusammen,


    Ich versuche gerade meine Lohnsteuererklärung für 2015 mit WISO-Software zu machen.
    Ich war letztes Jahr vom 01.01-30.06 beschäftigt, 01.07-31.07 arbeitslos (bekomme ALGI) und vom 01.08-31.12 beim neuen AG beschäftigt.


    Wegen einer betriebsbedingte Kündigung habe ich eine Abfindung in Höhe von 8250€ im Juni 2015 von meinem letzten AG bekommen. Es wird in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 19 eingetragen und zusätzlich auch in der Zeile 3 Bruttolohn dazu addiert (siehe Anhang).


    Nach Eintragung der Lohnsteuerbescheinigung in die WISO-Programm, berechnet mir das Programm immer raus , dass ich etwas nachzahlen muss und sogar bis 4148€ (siehe Anhang), was ich als Arbeitnehmer sehr merkwürdig finde.
    Wenn ich die fünftel Regelung anwende, d.h. das Bruttolohn in der Zeile 3 um 4/5*8250€ abziehe, berechnet das Programm immer noch, dass ich 1458€ nachzahlen muss.


    Kann mir jemand erklären ob das Programm das falsch berechnet oder mache ich hier was falsch?


    Vielen Dank im Voraus für Antworten.
    Viele Grüße,
    Choco

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die fünftel Regelung anwende, d.h. das Bruttolohn in der Zeile 3 um 4/5*8250€ abziehe,

    So funktioniert die Fünftelregelung aber nicht: https://www.buhl.de/wiso-softw…h/?q=F%C3%BCnftelregelung


    Abgesehen davon ist nach Auffassung Deines AGs ja die Fünftelregelung gerade nicht anzuwenden, da anscheinend die gesetzlichen Voraussetzungen insoweit nicht gegeben sind. Deshalb stehen die ja in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung und eben nicht in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung. Klicke in der Eingabemaske Deines Programms auch einmal die vorstehenden kleinen Fragezeichen an bzw. lese die Hinweistexte auf der rechten Seite.


    Der Grund einer möglichen Nachzahlung scheint hier u.a. in der Progression des Steuertarifs begründet zu liegen.

  • Der Grund einer möglichen Nachzahlung scheint hier u.a. in der Progression des Steuertarifs begründet zu liegen.

    ja - einmal durch die Abfindung (die ja als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wurde und damit m. E. nach kein Lohn für mehrere Jahre ist) und zum anderen durch das Arbeitslosengeld, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt

  • Wenn es wirklich so ist, dass ich 4148€ nachzahlen muss .. dann macht es doch keinen Sinn für mich, die Steuererklärung zu machen?? .. ich bin sowieso als Arbeitnehmer nicht verpflichtet das zu machen

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es wirklich so ist, dass ich 4148€ nachzahlen muss .. dann macht es doch keinen Sinn für mich, die Steuererklärung zu machen?? .. ich bin sowieso als Arbeitnehmer nicht verpflichtet das zu machen

    In dem Falle schon.

    • Offizieller Beitrag

    . ich bin sowieso als Arbeitnehmer nicht verpflichtet das zu machen

    Da wäre ich mir nicht so sicher: § 46 Absatz 2 Nr. 5a EStG - Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Zitat

    wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist (§ 39b Absatz 3 Satz 2, § 41 Absatz 1 Satz 6, Großbuchstabe S);


    https://www.bmf-steuerrechner.de/index.jsp


    Du bist somit zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2015 verpflichtet.


    Deine Arbeitgeber haben übrigens beide Deinen Bruttoarbeitslohn nach der Jahrestabelle abgeglichen bzw. offensichtlich einen "internen Jahresausgleich" durchgeführt, was m.E. so nicht ok war.
    § 42b EStG - Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber

    Zitat

    (1) 1Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem zu ihm bestehenden Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (Lohnsteuer-Jahresausgleich).

    Deine beiden Arbeitsverhältnisse bestanden jeweils nur für einen Teil des Jahres, womit dieser interne Jahresausgleich eigentlich ausgeschlossen war.


    Wenn man mit Deinen monatlich ca. 5.000€ in eine Monatstabelle geht, kommen dann ganz andere Beträge dabei heraus. Das stimmt dann auch wieder mit der jetzt festgesetzten Jahressteuer überein. Also mal nicht aufregen und einfach über das zinslose staatliche Darlehen freuen.


    Also Einkommensteuererklärung fertig machen und direkt abgeben, um ja etwaigen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.

  • ich bin sowieso als Arbeitnehmer nicht verpflichtet das zu machen

    Neben den schon genannten Gründen gibt es noch einen weiteren, den ich bei Dir sehe:

    Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,
    1. wenn ... die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt

    Und ich gehe bei Deinen Zahlen davon aus, daß Dein ALG für Juli deutlich darüber lag.
    Es scheint also viele Gründe zu geben, nach denen Du zur Abgabe verpflichtet bist.


    Mich wundert auch Deine Threadüberschrift "WISO Berechnung: als Arbeitnehmer Nachzahlung von 4148€" - das klingt so, als ob für Dich ein Arbeitnehmer prinzipiell keine (solch hohe) Nachzahlung haben kann. Dem ist aber nicht so.

    • Offizieller Beitrag

    Neben den schon genannten Gründen gibt es noch einen weiteren, den ich bei Dir sehe:

    Und ich gehe bei Deinen Zahlen davon aus, daß Dein ALG für Juli deutlich darüber lag.

    Das kommt in der Tat auch noch dazu. Wobei ich das ohne Kenntnis des genauen Betrags unberücksichtigt gelassen habe, da ja schon aus anderem Grunde eine Pflichtveranlagung besteht. Aber das dem § 32b EStG unterliegende ALG1 erhöht natürlich ebenfalls den Steuersatz und wirkt sich auf die festgesetzte ESt und Nachzahlung erhöhend aus.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, Du wolltest wieder anderen auch eine Chance geben ... :thumbsup:

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ozboss_keks.gif]

  • Das Ganze macht echt kein Sinn.
    Wenn ich nach meinem Netto-Gehalt anschaue: ich habe letztes Jahr monatlich ca.2700€ bekomme und im Juni mit der Abfindung ca.8500€ .. d.h. Netto ca.4800€ mehr
    und jetzt muss ich 4400€ nachzahlen, d.h. ich bekomme nur in Wirklichkeit aus der 8250€ Abfindung ca.400€??
    Ich kann die Welt nicht mehr verstehen!!

    • Offizieller Beitrag

    Das Ganze macht echt kein Sinn.

    Das macht so etwas von Sinn.

    und jetzt muss ich 4400€ nachzahlen, d.h. ich bekomme nur in Wirklichkeit aus der 8250€ Abfindung ca.400€??

    Sorry, ich habe das doch ganz genau erklärt. Das hängt mitnichten nur mit der Abfindung zusammen. Gehe einfach mal mit Deinem Monatsbrutto in der von mir verlinkte Monatstabelle des BMF.

  • Gehe einfach mal mit Deinem Monatsbrutto in der von mir verlinkte Monatstabelle des BMF.

    Oder mit dem Jahresbrutto. Ganz grob unter Negierung eventueller Werbungskosten über 1 k € usw. usf. und des ALG mit seinem Progressionsvorbehalt komme ich bei seinem Brutto auf hoch in die 11 k € Steuerschuld - bisher laut seiner Bescheinigungen gezahlt gut 8,2 k € - also ein Delta von 3 bis 4 k € zu seinen Ungunsten.

    Gehe einfach mal mit Deinem Monatsbrutto in der von mir verlinkte Monatstabelle des BMF.

    ... vor allem jeweils mit dem Brutto der Monate Januar bis Mai - nicht daß da zuwenig Steuern abgeführt wurde.

  • vor allem jeweils mit dem Brutto der Monate Januar bis Mai - nicht daß da zuwenig Steuern abgeführt wurde.

    das ist ja miwe4s Vermutung, dass der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat, obwohl dies rein rechtlich nicht zulässig war ....

  • das ist ja miwe4s Vermutung, dass der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat, obwohl dies rein rechtlich nicht zulässig war ....

    Stimmt, den Zusammenhang hatte ich schon wieder beiseite geschoben. Aber der TE kann ja sehen, was er in den ersten 5 Monaten monatlich so an Steuern hatte, das kann er dann in Relation zu den letztlich vom ersten AG abgeführten Steuern setzen.
    Wenn die Vermutung stimmen sollte, dann hatte er einfach ein "zinsloses Darlehen" vom Staat gehabt, das nun fällig ist ... :(

    • Offizieller Beitrag

    das ist ja miwe4s Vermutung, dass der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat, obwohl dies rein rechtlich nicht zulässig war ....

    Und zwar bei beiden Arbeitgebern! Ich habe es vor meinem Post überschlägig mit dem BMF-Rechner verprobt. ;)


    Wenn die Vermutung stimmen sollte, dann hatte er einfach ein "zinsloses Darlehen" vom Staat gehabt, das nun fällig ist ...

    Also mal nicht aufregen und einfach über das zinslose staatliche Darlehen freuen.

    :)

  • :)

    Sehe ich ja auch so.
    Das mentale Problem besteht ja oft darin, daß man sich seine Lohn-/Gehaltsabrechnung nicht anschaut bzw. prüft im Glauben, es wird schon alles stimmen. Und dann kommt das böse Erwachen ... wobei wir uns hier ja noch im Rätseln üben solange der TE sich nicht dazu äußert, was seine Überprüfung der Monatsabrechnungen bringt.

    • Offizieller Beitrag

    Und der TE sollte jetzt nicht auf die Idee kommen, den Kopf in den Sand zu stecken (aus Enttäuschung oder so). Pflichtveranlagung bedeutet, daß man selbst aktiv werden muß. Keinesfalls darauf spekulieren, daß niemand etwas merkt. Aber das hat der TE ja sicherlich nicht vor.

    • Offizieller Beitrag

    Und der TE sollte jetzt nicht auf die Idee kommen, den Kopf in den Sand zu stecken (aus Enttäuschung oder so). Pflichtveranlagung bedeutet, daß man selbst aktiv werden muß. Keinesfalls darauf spekulieren, daß niemand etwas merkt. Aber das hat der TE ja sicherlich nicht vor.

    Deshalb ja auch mein ausdrücklicher Hinweis:

    Also Einkommensteuererklärung fertig machen und direkt abgeben, um ja etwaigen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.


    Und immer daran denken, dass das FA dank der elektronischen Datenübermittlung Kenntnis von allem hat und vor allem ein gutes Gedächtnis hat (Speichervolumen auf dem Server). Und wenn das FA sich erst bei Dir melden muss, dann wird es langsam eng. Und ja, Du bist zur Erklärungsabgabe aufgefordert worden; nämliche durch öffentliche Bekanntmachung in den Medien, die jedes Jahr erfolgt und gerne überhört bzw. überlesen wird. Also die Erklärung in jedem Fall vor dem 31.05.2016 abgeben.

  • ... in jedem Fall vor dem 31.05.2016 abgeben.

    Hier ist wieder der Papst: "... in jedem Fall bis zum 31.05.2016 abgeben." :D


    Notfalls ist auch ein Antrag auf Fristverlängerung möglich. Aber es sind ja noch knapp 3 Monate Zeit, das ist ja durchaus zu schaffen ... ;)